Abordnung während der Pensionierung

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beelzebub
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Re: Abordnung während der Pensionierung

Beitrag von beelzebub »

AlterBeamter hat geschrieben: 5. Aug 2021, 09:25 Hallo,
mich beschäftigt aktuell auch ein Zurruhesetzungsverfahren mit meinen Dienstherrn. Bin zum Ende des Monats März 2021 in den Ruhestand mit Urkunde verabschiedet worden.

Was der Fragesteller hier schreibt finde ich total verwirrend und das erinnert mich eher an eine Märchenstunde.

Liebe Grüße
Ein ehemals treuer Beamter
ich hoffe, Du unterstellst mir hier nicht, Lügen zu verbreiten...?

Das ist alles leider kein Märchen, sondern bereits das zweite Mal, dass es einem Kollegen hier so ergeht. Dem Widerspruch des Ersten wurde nach ca. 9 Monaten seitens des Ministeriums stattgegeben, weil es nach deren Bekunden rechtswidrig war. Beim aktuellen Fall zieht es sich jetzt schon 18 Monate hin und gipfelt in der Abordnung,

Wenn Du mit Anfang 40 mit Deiner Zurruhestandssetzung nicht einverstanden gewesen wäres und noch arbeiten willst, hättest Du doch auch widersprochen?
Torquemada
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Re: Abordnung während der Pensionierung

Beitrag von Torquemada »

Pipapo hat geschrieben: 3. Aug 2021, 17:12 Ein Widerspruch hat bei einer Zurruhesetzung aufschiebende Wirkung, dass heißt, er ist nicht in Pension, sondern erhält wegen des Widerspruch Dienstbezüge in Höhe der Versorgungsbezüge.
Ist das so ?
Pipapo
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Re: Abordnung während der Pensionierung

Beitrag von Pipapo »

Torquemada hat geschrieben: 5. Aug 2021, 16:33
Pipapo hat geschrieben: 3. Aug 2021, 17:12 Ein Widerspruch hat bei einer Zurruhesetzung aufschiebende Wirkung, dass heißt, er ist nicht in Pension, sondern erhält wegen des Widerspruch Dienstbezüge in Höhe der Versorgungsbezüge.
Ist das so ?
Ja.
GFunkt
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Re: Abordnung während der Pensionierung

Beitrag von GFunkt »

Pipapo hat geschrieben: 5. Aug 2021, 17:06
Torquemada hat geschrieben: 5. Aug 2021, 16:33
Pipapo hat geschrieben: 3. Aug 2021, 17:12 Ein Widerspruch hat bei einer Zurruhesetzung aufschiebende Wirkung, dass heißt, er ist nicht in Pension, sondern erhält wegen des Widerspruch Dienstbezüge in Höhe der Versorgungsbezüge.
Ist das so ?
Ja.
Siehe § 80 Abs. 1 VwGO und das § 47 Abs. 4 BBG entsprechende Landesrecht.
KölnerBub
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Re: Abordnung während der Pensionierung

Beitrag von KölnerBub »

Hallo,
der Zurruhesetzungsbescheid hat einen Hinweis auf den Sofortvollzug. Daher kann/muss man Widerspruch einlegen und dann klagen, aber faktisch ist mal im Ruhestand mit den Pensionsbezügen - so war und ist es bei der Telekom. Man wird dann auch von der Bundesanstalt für Telekommunikation betreut und nicht mehr von der Telekom.

Hört sich aber alles sehr merkwürdig von beelzebub an und für mich auch unglaublich !
GFunkt
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Re: Abordnung während der Pensionierung

Beitrag von GFunkt »

KölnerBub hat geschrieben: 5. Aug 2021, 18:45 Hallo,
der Zurruhesetzungsbescheid hat einen Hinweis auf den Sofortvollzug. Daher kann/muss man Widerspruch einlegen und dann klagen, aber faktisch ist mal im Ruhestand mit den Pensionsbezügen - so war und ist es bei der Telekom.
Quatsch, die Ruhestandsversetzung ist lt. Sachverhalt erfolgt mit Urkunde, es braucht insoweit keine weitere Anordnung der sofortigen Vollziehung. Die Ruhestandsversetzung ist aber noch nicht rechtswirksam, weil lt. Sachverhalt Widerspruch erhoben wurde.
Und ein gegen § 47 Abs. 4 S. 2 BBG oder entspr. Landesrecht gerichteter Widerspruch wäre sowieso unzulässig.
Pipapo
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Re: Abordnung während der Pensionierung

Beitrag von Pipapo »

GFunkt hat geschrieben: 5. Aug 2021, 19:15
KölnerBub hat geschrieben: 5. Aug 2021, 18:45 Hallo,
der Zurruhesetzungsbescheid hat einen Hinweis auf den Sofortvollzug. Daher kann/muss man Widerspruch einlegen und dann klagen, aber faktisch ist mal im Ruhestand mit den Pensionsbezügen - so war und ist es bei der Telekom.
Quatsch, die Ruhestandsversetzung ist lt. Sachverhalt erfolgt mit Urkunde, es braucht insoweit keine weitere Anordnung der sofortigen Vollziehung. Die Ruhestandsversetzung ist aber noch nicht rechtswirksam, weil lt. Sachverhalt Widerspruch erhoben wurde.
Und ein gegen § 47 Abs. 4 S. 2 BBG oder entspr. Landesrecht gerichteter Widerspruch wäre sowieso unzulässig.
Falsch. Bei der Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit bedarf es auch eines Zurruhesetzungsbescheids, in dem u.A. der Grund der Zurruhesetzung und die Rechtsgrundlage steht. Auch steht in ihm die Widerspruchsbelehrung. Den nur gegen einen Bescheid kann man Widerspruch einlegen, nicht gegen eine Urkunde.
Und gegen § 47, die Ankündigung der Zurruhesetzung kann man Einwendungen erheben, gegen die Zurruhesetzung nach §44, der dann auch im Bescheid genannt wird.aber natürlich Widerspruch.
beelzebub
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Re: Abordnung während der Pensionierung

Beitrag von beelzebub »

Auch wenn sich die Geschichte unglaublich anhört, so ist sie doch so geschehen und der Ausgang ist offen.
Es gibt "nur" eine Urkunde (das Papier ist das selbe wie die Ernennungsurkunde) mit folgendem (anonymisierten) Text:

Im Namen des Landes...
versetze ich
Herrn ...
mit Ablauf des Monats Januar 2020 in den Ruhestand.
Für seine
treuen Dienste spreche ich ihm Dank und Anerkennung aus.

unterschrieben vom stellv. Dienstellenleiter

Das ist alles, kein Bescheid, keine Bezugnahme auf Paragraphen, nichts. Es wird kein Grund genannt und keine Erklärung geliefert. Der Kollege war zuvor ein knappes jahr psychisch erkrankt, aber im Januar 2020 bereits wieder mehrere Monate voll im Dienst - und arbeitet seit Februar 2020 bis heute vollzeit - mit Mindestversorgung. Und der Kollege ist Anfang 40.

Nochmal, auch wenn es sich unglaublich anhört, es ist ein realer Fall!
Pipapo
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Re: Abordnung während der Pensionierung

Beitrag von Pipapo »

Dann hätte ich an seiner Stelle schon längst meine vollen Bezüge verlangt. Die Urkunde ist das Papier nicht wert, auf der sie gedruckt ist. Sollte sein Anwalt aber auch wissen.
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Re: Abordnung während der Pensionierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wie ist die Rechtslage bei einem Unfall während der Dienstzeit oder auf dem Weg zur Dienststelle?
Pipapo
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Re: Abordnung während der Pensionierung

Beitrag von Pipapo »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 5. Aug 2021, 22:46 Wie ist die Rechtslage bei einem Unfall während der Dienstzeit oder auf dem Weg zur Dienststelle?
Wenn er wirklich in Pension ist, dann ist es diesbezüglich kein Dienstunfall. Problematisch würde es auch, wenn er während der Arbeit Fehler machen würde oder etwas kaputt macht. Dann haftet er privat.
GFunkt
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Re: Abordnung während der Pensionierung

Beitrag von GFunkt »

Pipapo hat geschrieben: 5. Aug 2021, 19:41
GFunkt hat geschrieben: 5. Aug 2021, 19:15
KölnerBub hat geschrieben: 5. Aug 2021, 18:45 Hallo,
der Zurruhesetzungsbescheid hat einen Hinweis auf den Sofortvollzug. Daher kann/muss man Widerspruch einlegen und dann klagen, aber faktisch ist mal im Ruhestand mit den Pensionsbezügen - so war und ist es bei der Telekom.
Quatsch, die Ruhestandsversetzung ist lt. Sachverhalt erfolgt mit Urkunde, es braucht insoweit keine weitere Anordnung der sofortigen Vollziehung. Die Ruhestandsversetzung ist aber noch nicht rechtswirksam, weil lt. Sachverhalt Widerspruch erhoben wurde.
Und ein gegen § 47 Abs. 4 S. 2 BBG oder entspr. Landesrecht gerichteter Widerspruch wäre sowieso unzulässig.
Falsch. Bei der Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit bedarf es auch eines Zurruhesetzungsbescheids, in dem u.A. der Grund der Zurruhesetzung und die Rechtsgrundlage steht. Auch steht in ihm die Widerspruchsbelehrung. Den nur gegen einen Bescheid kann man Widerspruch einlegen, nicht gegen eine Urkunde.
Und gegen § 47, die Ankündigung der Zurruhesetzung kann man Einwendungen erheben, gegen die Zurruhesetzung nach §44, der dann auch im Bescheid genannt wird.aber natürlich Widerspruch.
So so, da ist der BMI aber anderer Meinung als Sie. Ich zitiere aus dem RdSchr. des BMI v. 4. 5. 2016, Az. D1 - 30101/5#1, Nr. 2.4 vorletzter Punkt:
"Nach Herstellung des Einvernehmens nach § 47 Absatz 2 Satz 2 BBG ist der Beamtin oder dem Beamten die Zurruhesetzungsverfügung, d. h. die Ruhestandsurkunde, schriftlich zuzustellen (§ 47 Absatz 3 Satz 1 BBG)."
GFunkt
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Re: Abordnung während der Pensionierung

Beitrag von GFunkt »

@ beelzebub

Ob das ein echter Fall ist, lasse ich dahingestellt sein. Jedenfalls ist das, was Sie an Sachverhalt insgesamt vortragen, zumindest teilweise widersprüchlich.
Zuerst schreiben Sie (Hervorhebungen durch mich)
beelzebub hat geschrieben: 3. Aug 2021, 16:54 Zum 01. Februar 2020 wurde ein Beamter, trotz anders lautender Prognose vom Amtsarzt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, zu diesem Zeitpunkt hat er bereits nach seiner mehrmonatigen Erkrankung die Wiedereingliederung beendet und war 8 Stunden täglich im Dienst.

Gegen seine Zurruhestandssetzung hat er sofort Widerspruch eingelegt und ist auf Anraten seines Anwaltes weiter zum Dienst erschienen, wo er auch vom Dienststellenleiter weiter beschäftigt wurde.
Dann ist er doch krank und sogar im Urlaub ...
beelzebub hat geschrieben: 4. Aug 2021, 14:47 Auf Nachfrage des RA im Juni wurde seitens der Diesntstelle mitgeteilt, dass diese an der Zurruhestandssetzung festhält, weil der betreffende Beamte im Zeitraum Feb.20 bis Juni 21 knapp 40 Tage krank war, davon 10 Tage Corona Quarantäne, 15 Tage wegen eines gebrochenen Fingers und ca 10 Tage Kind krank, nichts, was mit der Erkrankung zu tun hat, die zu seiner Zurruhestandsversetzung zu tun hat. In der Zeit hat er selbstverständlich auch seinen Urlaub genommen...
... und dann wieder nicht
beelzebub hat geschrieben: 5. Aug 2021, 20:54 Der Kollege war zuvor ein knappes jahr psychisch erkrankt, aber im Januar 2020 bereits wieder mehrere Monate voll im Dienst - und arbeitet seit Februar 2020 bis heute vollzeit - mit Mindestversorgung. Und der Kollege ist Anfang 40.
Pipapo
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Re: Abordnung während der Pensionierung

Beitrag von Pipapo »

Das scheint mir ein merkwürdiges Amt mit merkwürdigen Mitarbeitern zu sein.
Welcher, auch nur etwas klar denkender Mensch würde den freiwillig vollzeit arbeiten und nur die Mindestversorgung bekommen?
Welches, auch nur etwas klar denkende Amt würde den einen Pensionär mal einfach so weiterbeschäftigen?
Man miss sich das mal überlegen. Da bekommt jemand angeblich die Zurruhesetzung ausgesprochen, geht aber am nächsten 1. einfach mal weiter zum Dienst und der Dienstherr sagt wohl, ok, wir haben dich zwar in den Ruhestand versetzt, aber dann schaff halt weiter.
KölnerBub
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Re: Abordnung während der Pensionierung

Beitrag von KölnerBub »

Hallo,
wenn gegen den VA der Zurruhesetzung Widerspruch eingelegt wird, erhält der Beamte unmittelbar danach ein Schreiben mit dem Hinweis auf "Sofortige Vollziehung des Zurruhesetzungsbescheid vom xx.xx.xxxx

Wer was anderes behauptet hat keine Ahnung und hat es noch nicht selber mitgemacht. So ist es bei der Telekom und so wird es bei den anderen Behörden auch sein, sei es Landes- oder Bundesbehörde. Macht ja auch sonst keinen Sinn, denn dann würde der VA mit dem Widerspruch gehemmt.
So muss man mit einem Eilentscheid dagegen vorgehen, der wird aber meistens in der 1. Instanz abgelehnt - dann bleibt nur der Weg der Klage.

In dieser Zeit, die mal ein paar Jahre gehen kann, ist der Beamte faktisch im Ruhestand und nicht im aktiven Dienst !!!
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