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Kostenübernahme von Haushaltsüblichen Leistungen auf Dienstreise

Verfasst: 11. Jul 2021, 08:39
von Aphyosemion
Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt liegt bei mir an:
( kommunalbeamter NRW )

Ich werde mich im November 3 Wochen auf Dienstreise befinden.
Da ich Ledig bin, steht mir keine Familienheimfahrt zu, sodass ich tatsächlich auch die vollen 3 Wochen an der Dienstlich gestellten Unterkunft verbringen werde.

Nun gibt es folgende Problematik:
Der Dienstherr stellt mir nur Dienstkleidung für 5 Tage zur Verfügung, mit der Begründung ich könne Sie am Wochenende zu Hause waschen. ( was aber definitiv nicht passieren wird, da ich ja nicht nach Hause fahre )

Wie sieht es nun mit den Kosten aus, wenn ich die Sachen in eine Reinigung und/oder Waschsalon bringe?
Wie sieht es mit den Fahrtkosten dorthin aus?

Außerdem wird die Verpflegung nicht gestellt.
Habe ich auch Anspruch auf zusätzliche Fahrtkosten zu Supermärkten?
( der nächste Supermarkt ist ca. 15km einfache Strecke entfernt )
Eine Kühl sowie Kochmöglichkeit steht nicht zur Verfügung, sodass ich sicher alle 2-3 Tage einmal fahren müsste, wodurch hochgerechnet ja auch noch einmal ca. 200km obendrauf kämen.

Ich weiß, eine Menge Fragen, wäre über antworten, insbesondere zu Punkt 1 aber wirklich dankbar.

Schöne Grüße

Re: Kostenübernahme von Haushaltsüblichen Leistungen auf Dienstreise

Verfasst: 11. Jul 2021, 10:00
von Ruheständler
da es bis November noch einige Zeit hin ist kannst Du Dich doch bei Deiner abordnenden Dienststelle verbindlich erkundigen welche Leistungen vom Dienstherrn übernommen werden und welche Du selbst erbringen musst, allgemeine Infos zu dem Thema sind im Netz auch nachlesbar https://www.hrs.de/hotel/unterwegs/busi ... brechnung/
Gruß vom Ruheständler

Re: Kostenübernahme von Haushaltsüblichen Leistungen auf Dienstreise

Verfasst: 11. Jul 2021, 16:34
von Aphyosemion
Danke für die Antwort.
Aber genau da liegt das Problem. Frage ich nach, bekomme ich nur antworten wie: -Zu Hause müssten Sie die Wäsche ja auch selber waschen-

Klar, ist logisch. Allerdings habe ich dort nur 12 Stufen in den Keller und nicht 30km bis in den nächsten Waschsalon.

Daher interessiert mich halt, was mir RECHTLICH zusteht.

Leider hat unsere Sachbearbeitende Stelle große Freude daran, möglichst viele Kosten zu kürzen oder gar zu Streichen...


schöne Grüße

Re: Kostenübernahme von Haushaltsüblichen Leistungen auf Dienstreise

Verfasst: 11. Jul 2021, 16:57
von Dienstunfall_L
Es gilt evtl. -> https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_an ... 9101236743
Achte auf § 19. Dir muss Auskunft erteilt werden, welche Rechtsgrundlage gilt, dann weißt du, ob die für dich geltende verlinkt ist.

Ist die Unterkunft (ihr Ort) vorgegeben?
Sonst kannst du vielleicht vereinbaren, dass du sie dort nimmst, wo die Versorgungslage günstiger ist.