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Zeitgutschriften bei Gerichtsterminen

Verfasst: 30. Jun 2021, 10:08
von Nanja2010
Hallo Zusammen,

ich bin Lebenszeitbeamtin einer kreisangehörigen Kommune und gehe seit ca. 4 Jahren einer Nebentätigkeit als Tarifangestellte beim Ordnungsaußendienst der Nachbarkommune nach. Bedingt durch die Corona Zeit und der damit verbundenen Maßnahmen häufen sich bei mir gerade die Ladungen des Amtsgerichtes zwecks Zeugenaussage im Bußgeldverfahren XYZ. Da mein Dienstherr mich ohne hin und her freistellt, habe ich bis dato auch keinerlei Anstalten gemacht, um "Dienstzeit" gutgeschrieben zu bekommen. Aufgrund der Häufung der Ladungstermine bin ich allerdings tatsächlich mal ins grübeln gekommen, ob ich meine Ausfallzeit nach Vorlage einer Bescheinigung des Gerichtes nicht doch gutgeschrieben bekommen kann!?? Auf Nachfrage beim hiesigen Personalamt konnte man mir keine verlässliche Aussage geben. Gibt es hier jemanden der diesbezüglich Erfahrungen gesammelt hat? Meine Recherchen im Internet stellen mich bis dato noch nicht so zufrieden bzw. habe ich noch keine passende Antwort gefunden.

VG

Re: Zeitgutschriften bei Gerichtsterminen

Verfasst: 30. Jun 2021, 10:29
von Pipapo
Wieso sollte dir dein Dienstherr Zeitgutschriften für Zeiten geben, die deinen Nebenjob betreffen? Der Dienstherr könnte eher prüfen, ob deine Abwesenheiten durch den Nebenjob nicht deine Diensttätigkeiten behindern und den Nebenjob versagen.

Re: Zeitgutschriften bei Gerichtsterminen

Verfasst: 30. Jun 2021, 10:41
von Ruheständler
... bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit innerhalb der normalen Dienstzeit ist es durchaus möglich das man den Zeitaufwand erstattet bekommt, bei einer bezahlten Nebentätigkeit wird dieses meiner Erfahrung nach nicht möglich sein.

Re: Zeitgutschriften bei Gerichtsterminen

Verfasst: 30. Jun 2021, 16:18
von KölnerBub
Hallo,
für eine ehrenamtliche Tätigkeit wirst Du in der Regel für Gerichtstermin freigestellt - das dann bei voller Besoldung. Eine Zeitgutschrift gibt es in keinem Falle, da Du ja dann doppelt davon profitieren würdest. Diese Gutschrift bekommst Du nur, wenn Du Dir z. B. Urlaub nehmen würdest oder Dir die Stunden der Abwesenheit nicht gutgeschrieben werden...

Bei einer bezahlten Nebentätigkeit wäre es eigentlich normal, dass Du Dir für diese Zeiten (unbezahlten) Urlaub nehmen musst - ist ja dein persönliches Problem und dafür müssen die anderen normalen Mitarbeiter ja für dich auch noch mitarbeiten. Vor allen Dingen machst Du die Arbeiten der Nebentätigkeit außerhalb Deiner eigentlich Arbeitszeit beim Hauptarbeitgeber. Und wenn Du für deinen Arbeitgeber in der Nebentätigkeit was erledigen musst, dann ist das Dein persönliches Problem.
Wenn man jetzt mal bedenkt, dass Du für als Landesbeamter tätig bist und dann bei einem Gerichttermin in der eigentlich Arbeitszeit ausfällst, und das auf Staatskosten, und dann diese Zeiten auch noch erstattet haben willst, ist das nur blanker Hohn für Deine Kollegen/innen.

Ergo, solltest Du mal froh sein, dass Du für die verpasste Arbeitszeit beim Land, keine Zeiten abgezogen bekommst...