Ausstieg aus dem Beruf - Urlaub ohne Besoldung
Verfasst: 12. Jun 2021, 00:13
Hallo zusammen,
ich bin A15 Beamter einer Bundesbehörde (Mitte 40, bisher ca. 20 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit) und würde gerne wissen, ob es hier Erfahrungen mit einem vorzeitigen Ausstieg (z.B. mit 50 Jahren) aus dem Job gibt. Klar, dafür muss man sich in jedem Fall ein finanzielles Polster aufbauen (ob nun durch eisernes Sparen, geschickte Börseninvestments, Nebenjobs, Erbe etc.), aber Ziel ist natürlich trotzdem, mögliche Versorgungsansprüche zu "retten".
Aus meiner Sicht gibt es folgende Möglichkeiten (Dienstunfähigkeit klammere ich hier mal aus):
- Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (§ 33 BBG) und auf Altersgeld: Eher unattraktiv, u.a. weil die altersgeldfähige Dienstzeit geringer ist (bei mir aktuell ca. 15 Jahre), Kürzung um 15% etc. und Zahlung erst ab 67. Nachversicherung in der GRV wäre noch ungünstiger. Kein Beihilfeanspruch im Ruhestand. Vorteil: Man könnte ab Entlassung wieder eine andere Arbeitstätigkeit aufnehmen (was ich prinzipiell nicht vorhabe).
- Antrag auf Urlaub ohne Bezüge bis zum Eintritt in den (vorgezogenen) Ruhestand mit 63 (§ 52 BBG). Damit würde man ab 63 die (reduzierte) Beamtenversorgung erhalten und beihilfeberechtigt sein. Finanziell wäre das auf jeden Fall attraktiver als die Altersgeld-Lösung. Allerdings wird Urlaub ohne Bezüge nur in engen Voraussetzungen gewährt:
-- Nach § 92 BBG gibt es die familienpolitische Beurlaubung bis zu 15 Jahre (Kind unter 18 oder pflegebedürftige Angehörige) - kommt bei mir (Stand heute) nicht in Betracht.
-- Nach § 95 BBG gibt es noch die "arbeitsmarktpolitische" Beurlaubung ohne Besoldung bis zum Ruhestandseintritt (bis zu 15 Jahre), wenn "wegen der Arbeitsmarktsituation ein außergewöhnlicher Überhang an Bewerberinnen und Bewerbern besteht und deshalb ein dringendes öffentliches Interesse daran besteht, verstärkt Bewerberinnen und Bewerber im öffentlichen Dienst zu beschäftigen". Das klingt für mich irgendwie wie eine Blackbox, wie ein Auffangtatbestand. Ich konnte dazu weder im Internet noch in der verfügbaren juristischen Literatur konkrete Hinweise finden. Daher meine Nachfrage an die Community: Habt ihr damit schon einmal Erfahrungen gemacht oder kennt eine/n Kollegen/in, die diese Variante gezogen hat? Wie ist die Genehmigungspraxis? Ich habe nur einmal "gerüchteweise" von einem Beamten gehört, der sich diese Form der Beurlaubung vor Gericht letztlich erklagt hat. Nachteil der Variante wäre übrigens, dass man keine Nebentätigkeiten (bzw. nur genehmigungsfreie Nebentätigkeiten) ausüben darf.
Für Hinweise von Menschen, die damit schon einmal Erfahrungen gemacht haben, wäre ich sehr dankbar!
ich bin A15 Beamter einer Bundesbehörde (Mitte 40, bisher ca. 20 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit) und würde gerne wissen, ob es hier Erfahrungen mit einem vorzeitigen Ausstieg (z.B. mit 50 Jahren) aus dem Job gibt. Klar, dafür muss man sich in jedem Fall ein finanzielles Polster aufbauen (ob nun durch eisernes Sparen, geschickte Börseninvestments, Nebenjobs, Erbe etc.), aber Ziel ist natürlich trotzdem, mögliche Versorgungsansprüche zu "retten".
Aus meiner Sicht gibt es folgende Möglichkeiten (Dienstunfähigkeit klammere ich hier mal aus):
- Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (§ 33 BBG) und auf Altersgeld: Eher unattraktiv, u.a. weil die altersgeldfähige Dienstzeit geringer ist (bei mir aktuell ca. 15 Jahre), Kürzung um 15% etc. und Zahlung erst ab 67. Nachversicherung in der GRV wäre noch ungünstiger. Kein Beihilfeanspruch im Ruhestand. Vorteil: Man könnte ab Entlassung wieder eine andere Arbeitstätigkeit aufnehmen (was ich prinzipiell nicht vorhabe).
- Antrag auf Urlaub ohne Bezüge bis zum Eintritt in den (vorgezogenen) Ruhestand mit 63 (§ 52 BBG). Damit würde man ab 63 die (reduzierte) Beamtenversorgung erhalten und beihilfeberechtigt sein. Finanziell wäre das auf jeden Fall attraktiver als die Altersgeld-Lösung. Allerdings wird Urlaub ohne Bezüge nur in engen Voraussetzungen gewährt:
-- Nach § 92 BBG gibt es die familienpolitische Beurlaubung bis zu 15 Jahre (Kind unter 18 oder pflegebedürftige Angehörige) - kommt bei mir (Stand heute) nicht in Betracht.
-- Nach § 95 BBG gibt es noch die "arbeitsmarktpolitische" Beurlaubung ohne Besoldung bis zum Ruhestandseintritt (bis zu 15 Jahre), wenn "wegen der Arbeitsmarktsituation ein außergewöhnlicher Überhang an Bewerberinnen und Bewerbern besteht und deshalb ein dringendes öffentliches Interesse daran besteht, verstärkt Bewerberinnen und Bewerber im öffentlichen Dienst zu beschäftigen". Das klingt für mich irgendwie wie eine Blackbox, wie ein Auffangtatbestand. Ich konnte dazu weder im Internet noch in der verfügbaren juristischen Literatur konkrete Hinweise finden. Daher meine Nachfrage an die Community: Habt ihr damit schon einmal Erfahrungen gemacht oder kennt eine/n Kollegen/in, die diese Variante gezogen hat? Wie ist die Genehmigungspraxis? Ich habe nur einmal "gerüchteweise" von einem Beamten gehört, der sich diese Form der Beurlaubung vor Gericht letztlich erklagt hat. Nachteil der Variante wäre übrigens, dass man keine Nebentätigkeiten (bzw. nur genehmigungsfreie Nebentätigkeiten) ausüben darf.
Für Hinweise von Menschen, die damit schon einmal Erfahrungen gemacht haben, wäre ich sehr dankbar!