Laufbahnwechsel
Verfasst: 26. Mai 2021, 14:52
Hallo zusammen,
ich bin aktuell in Bayern als Polizist tätig (30 J., 2. QE). In den letzten Jahren habe ich berufsbegleitend ein Informatik Studium absolviert, das ich gerade im Begriff bin, zu beenden. (B.Sc. Informatik)
Inbesondere ist es mein Ziel in die 3. QE aufzusteigen, mit der Möglichkeit/Aussicht auf die 4., sobald ich meinen Master habe.
Mit Abschluss des Studiums eröffnen sich mir neue Möglichkeiten:
1.) Wechsel innerhalb der Polizei, speziell auf eine Stelle bei einer Kriminalpolizei. Laut Personalabteilung eines Präsidiums wäre das so möglich. Dabei behalte ich meine Altersstufe und meinen Status als Beamter auf Lebzeit.
2.) Wechsel zu einer anderen Behörde: Kandidaten gibt es viele: LSI, Zitis, Kommunen...Allerdings habe ich mit einer dieser Behördentelefoniert, nachdem sie eine Stelle für Informatiker ausgeschrieben habe. Die Ernüchterung folgte prompt: Am Telefon wurde mir gesagt, ich müsse kündigen und mich neu, mit Probezeit, anstellen lassen. Altersstufe könne ich behalten. Was mir ebenfalls nicht gewährt würde, ist der IT Fachkräftezuschlag, denn dieser zählt nur für Personen, die erstmalig verbeamtet werden.
3.) Die Kündigung und Orientierung in die freie Wirtschaft: stellt nur eine Option dar, machen möchte ich es nicht.
Meine Frage bezieht sich auf 2.)
Ist der Wechsel zwischen den verschiedenen Fachlaufbahnen (Vollzug - Verwaltung,Technischer Dienst) wirklich mit derartigen Hürdern verbunden? Am Telefon hieß es, der Wechsel solle den Beamten nicht schmackhaft gemacht werden, eher im Gegenteil
Insbesondere der Wechsel zu einer Bundesbehörde müsste dann noch schwieriger sein oder?
Ich habe nun selbst im Leistungslaufbahnengesetz (Art. 9,10, 40) nachgelesen und kann nicht so richtig verstehen auf welchen Gesetzestext sich die besagte Behörde beruft.
Ich hoffe hier kennt sich jemand damit aus, die Suchfunktion hat mir einen ähnlichen Fall geliefert, aber die Informationen in diesem Thread waren dürftig.
MfG
WiSo
ich bin aktuell in Bayern als Polizist tätig (30 J., 2. QE). In den letzten Jahren habe ich berufsbegleitend ein Informatik Studium absolviert, das ich gerade im Begriff bin, zu beenden. (B.Sc. Informatik)
Inbesondere ist es mein Ziel in die 3. QE aufzusteigen, mit der Möglichkeit/Aussicht auf die 4., sobald ich meinen Master habe.
Mit Abschluss des Studiums eröffnen sich mir neue Möglichkeiten:
1.) Wechsel innerhalb der Polizei, speziell auf eine Stelle bei einer Kriminalpolizei. Laut Personalabteilung eines Präsidiums wäre das so möglich. Dabei behalte ich meine Altersstufe und meinen Status als Beamter auf Lebzeit.
2.) Wechsel zu einer anderen Behörde: Kandidaten gibt es viele: LSI, Zitis, Kommunen...Allerdings habe ich mit einer dieser Behördentelefoniert, nachdem sie eine Stelle für Informatiker ausgeschrieben habe. Die Ernüchterung folgte prompt: Am Telefon wurde mir gesagt, ich müsse kündigen und mich neu, mit Probezeit, anstellen lassen. Altersstufe könne ich behalten. Was mir ebenfalls nicht gewährt würde, ist der IT Fachkräftezuschlag, denn dieser zählt nur für Personen, die erstmalig verbeamtet werden.
3.) Die Kündigung und Orientierung in die freie Wirtschaft: stellt nur eine Option dar, machen möchte ich es nicht.
Meine Frage bezieht sich auf 2.)
Ist der Wechsel zwischen den verschiedenen Fachlaufbahnen (Vollzug - Verwaltung,Technischer Dienst) wirklich mit derartigen Hürdern verbunden? Am Telefon hieß es, der Wechsel solle den Beamten nicht schmackhaft gemacht werden, eher im Gegenteil

Insbesondere der Wechsel zu einer Bundesbehörde müsste dann noch schwieriger sein oder?
Ich habe nun selbst im Leistungslaufbahnengesetz (Art. 9,10, 40) nachgelesen und kann nicht so richtig verstehen auf welchen Gesetzestext sich die besagte Behörde beruft.
Ich hoffe hier kennt sich jemand damit aus, die Suchfunktion hat mir einen ähnlichen Fall geliefert, aber die Informationen in diesem Thread waren dürftig.
MfG
WiSo