Seit kurzem DU - trotzdem Gewerbe
Verfasst: 14. Mai 2021, 10:31
Hallo liebes Forum,
zunächst - ich habe schon die SUchfunktion genutzt und viele hilfreiche Antworten gefunden.
Allerdings passt meine eigene Situation natürlich nie hundertprozentig zu der anderer Personen. Daher meine Hoffnung auf eure kompetente Hilfe.
Ich bin seit kurzem nach längerer Depression dienstunfähig und soll im Herbst wieder zum Amtsarzt. Meine erste Frage ist:
Wem muss ich meine Dienstunfähigkeit bzw. Ruhestand melden? Krankenkasse? Weitere Versicherungen? Riester?
Desweiteren stelle ich in meiner Freizeit gerne DIY Produkte her. Mein ganzer Bekanntenkreis ist damit gut versorgt und ermuntert mich immer wieder diese Dinge zu verkaufen. Ich hätte schon Lust damit 1-2 Stunden am Tag zu verbringen. Also nur ganz gering, denn mehr würde ich nicht schaffen. Mir ist klar, dass ich dafür eine Gewerbe anmelden müsste und das ich dieses beim Dienstherrn anzeigen muss. Ich wäre an eurer Einschätzung interessiert, ob es aufgrund der gerade erst seit kurzem bestehenden DU zu Problemen mit dem Dienstherrn, Amtsarzt oder Versorgungsstelle kommen könnte. Mein Arzt bzw. meine Therapeutin und auch ich sind er Auffassung, dass es meiner Gesundung guttut.
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!
zunächst - ich habe schon die SUchfunktion genutzt und viele hilfreiche Antworten gefunden.
Allerdings passt meine eigene Situation natürlich nie hundertprozentig zu der anderer Personen. Daher meine Hoffnung auf eure kompetente Hilfe.
Ich bin seit kurzem nach längerer Depression dienstunfähig und soll im Herbst wieder zum Amtsarzt. Meine erste Frage ist:
Wem muss ich meine Dienstunfähigkeit bzw. Ruhestand melden? Krankenkasse? Weitere Versicherungen? Riester?
Desweiteren stelle ich in meiner Freizeit gerne DIY Produkte her. Mein ganzer Bekanntenkreis ist damit gut versorgt und ermuntert mich immer wieder diese Dinge zu verkaufen. Ich hätte schon Lust damit 1-2 Stunden am Tag zu verbringen. Also nur ganz gering, denn mehr würde ich nicht schaffen. Mir ist klar, dass ich dafür eine Gewerbe anmelden müsste und das ich dieses beim Dienstherrn anzeigen muss. Ich wäre an eurer Einschätzung interessiert, ob es aufgrund der gerade erst seit kurzem bestehenden DU zu Problemen mit dem Dienstherrn, Amtsarzt oder Versorgungsstelle kommen könnte. Mein Arzt bzw. meine Therapeutin und auch ich sind er Auffassung, dass es meiner Gesundung guttut.
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!