Hinzuverdienst bei DU - 450 Euro immer möglich?
Verfasst: 22. Apr 2021, 10:14
Hallo, da mir mit einer DU gedroht wird, habe ich die Versorgungsbezüge mal berechnen lassen von der Gewerkschaft.
Bin 36 Jahre alt.
Es resultiert ein Ruhegehalt von 1373,48 Euro und somit greift die Mindestversorgung von 1730,51 Euro.
Die Reguläre Pension wäre, wenn ich bereits 67 Jahre wäre A7 Stufe 7 2899,22 * 71,75% = 2080,19 Euro.
Somit ergibt sich ein Hinzuverdienst von 350,00 Euro Brutto.
Jetzt meine Frage: Wie sieht es denn mit einem gewöhnlichen 450 Euro Job aus? Dürfte ich dieses schon gar nicht mehr machen, da dies meinen Hinzuverdienst übersteigt oder kommen 450,00 Euro Job's immer noch on Top und fallen bei der Berücksichtigung gar nicht an?
Kennt jemand einen genauen Gesetztes Text darüber?
Gewerkschaft meinte auch, dass nicht jeder Job möglich wäre... Wär entscheidet nachher was geht und was nicht?
Ich möchte wenn ich nicht mehr zurück darf, gerne was sinnvolles machen, das mir Spaß macht.
Weitere Frage: Wenn es gute Tage gibt, an denen man sich wohl fühlt, darf man dann Ehrenamtlich an einer Tafel oder so helfen und muss dies auch angezeigt werden, wenn es unentgeltlich ist?
Vielen Dank und Liebe Grüße
Joey
Bin 36 Jahre alt.
Es resultiert ein Ruhegehalt von 1373,48 Euro und somit greift die Mindestversorgung von 1730,51 Euro.
Die Reguläre Pension wäre, wenn ich bereits 67 Jahre wäre A7 Stufe 7 2899,22 * 71,75% = 2080,19 Euro.
Somit ergibt sich ein Hinzuverdienst von 350,00 Euro Brutto.
Jetzt meine Frage: Wie sieht es denn mit einem gewöhnlichen 450 Euro Job aus? Dürfte ich dieses schon gar nicht mehr machen, da dies meinen Hinzuverdienst übersteigt oder kommen 450,00 Euro Job's immer noch on Top und fallen bei der Berücksichtigung gar nicht an?
Kennt jemand einen genauen Gesetztes Text darüber?
Gewerkschaft meinte auch, dass nicht jeder Job möglich wäre... Wär entscheidet nachher was geht und was nicht?
Ich möchte wenn ich nicht mehr zurück darf, gerne was sinnvolles machen, das mir Spaß macht.
Weitere Frage: Wenn es gute Tage gibt, an denen man sich wohl fühlt, darf man dann Ehrenamtlich an einer Tafel oder so helfen und muss dies auch angezeigt werden, wenn es unentgeltlich ist?
Vielen Dank und Liebe Grüße
Joey