Seite 1 von 1

Hinzuverdienst bei DU - 450 Euro immer möglich?

Verfasst: 22. Apr 2021, 10:14
von JoeyDeMaio
Hallo, da mir mit einer DU gedroht wird, habe ich die Versorgungsbezüge mal berechnen lassen von der Gewerkschaft.
Bin 36 Jahre alt.

Es resultiert ein Ruhegehalt von 1373,48 Euro und somit greift die Mindestversorgung von 1730,51 Euro.

Die Reguläre Pension wäre, wenn ich bereits 67 Jahre wäre A7 Stufe 7 2899,22 * 71,75% = 2080,19 Euro.

Somit ergibt sich ein Hinzuverdienst von 350,00 Euro Brutto.

Jetzt meine Frage: Wie sieht es denn mit einem gewöhnlichen 450 Euro Job aus? Dürfte ich dieses schon gar nicht mehr machen, da dies meinen Hinzuverdienst übersteigt oder kommen 450,00 Euro Job's immer noch on Top und fallen bei der Berücksichtigung gar nicht an?
Kennt jemand einen genauen Gesetztes Text darüber?
Gewerkschaft meinte auch, dass nicht jeder Job möglich wäre... Wär entscheidet nachher was geht und was nicht?
Ich möchte wenn ich nicht mehr zurück darf, gerne was sinnvolles machen, das mir Spaß macht.

Weitere Frage: Wenn es gute Tage gibt, an denen man sich wohl fühlt, darf man dann Ehrenamtlich an einer Tafel oder so helfen und muss dies auch angezeigt werden, wenn es unentgeltlich ist?

Vielen Dank und Liebe Grüße

Joey

Re: Hinzuverdienst bei DU - 450 Euro immer möglich?

Verfasst: 22. Apr 2021, 10:21
von marki
Ich bin mir relativ sicher, dass du zu den 350 noch 525 Euro zusätzlich im Monat verdienen darfst ohne das es zu einer Anrechnung kommt. Das wären dann insgesamt 875 Euro brutto im Monat.

Re: Hinzuverdienst bei DU - 450 Euro immer möglich?

Verfasst: 22. Apr 2021, 15:45
von Dale
Die Hinzuverdienstgrenze beträgt mindestens 1,5 der Bezüge der Besoldungsgruppe A4 oder A5 (je nachdem welches Versorgungsgesetz hier anzuwenden ist).

Die Berechnung wäre: Grundgehalt Endstufe A4 x 1,5 x 0,99 x 0,7175 = XXXX€ + 525€ = und + ggf noch Familienzuschlag. Bei mir beträgt die Hinzuverdienstgrenze 3900€ und ich bekomme die Mindestversorgung.

Re: Hinzuverdienst bei DU - 450 Euro immer möglich?

Verfasst: 22. Apr 2021, 19:17
von KölnerBub
Nabend,
dass man/frau immer 450 € bzw. 6300 € im Jahr hinzuverdienen kann, sollte doch klar sein.
Wenn man sich vom DH die Hinzuverdienstgrenze ausrechnen lässt, damit dies auch verbindlich geregelt ist, wird einen diese Summe genannt und in der Regel sind in dieser Summe auch schon die 450 €/6300 € mit einbezogen.

Wenn einer Zweifel hat, einfach den Dienstherrn mitteilen und die Hinzuverdienstgrenze mitteilen lassen. Dazu braucht man auch keinen Grund nennen, das MUSS einem der Dienstherr mitteilen und das macht er auch !