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Familienzuschlag Stufe 1 bei eheähnlicher Gemeinschaft

Verfasst: 5. Apr 2021, 16:40
von CharlieBraun
Hallo Kollegen,

bei uns kommt leider alle Jahre wieder die Frage auf ob uns bzw. mir als Staatsdiener A10 in Hessen der Familienzuschlag der Stufe 1 zusteht.

Wir sind eine "ganz normale Familie" also Vater, Mutter, zwei Kinder, Wohneigentum ausser das wir nicht verheiratet sind und mir das Haus gehört.

Der Gesetzestext ist leider sehr kryptisch in meinen Augen. Bin ich denn "sittlich" dazu verpflichtet meine Frau und meiner Kinder unterzubringen? Da ist dann die Rede von "Personen die ich nicht nur vorrübergehend im Haushalt aufgenommen habe"?? Wir sind halt eine Familie bei der die Eltern nicht verheiratet sind... Von dem fragwürdigen initialen Stapel Antragspapiere mal ganz abzusehen.

Auf alljährliche Nachfrage bei der Bezügesstelle ob der Zweifel, dass der Zuschlag tatsächlich rechtmäßig empfangen wird gibt es mal Positivauskunft ala alles hätte seine Ordnung (natürlich nur fernmündlich) und mal soll ich Erklärungen abgeben auf denen auch wieder der besagte Gesetzestext rezitiert wird. Ich weiß nicht warum da nicht einfach drin steht "eheähnliche Gemeinschaft" wenn das gemeint sein soll...

Hat jemand Erfahrung damit oder kann mich erhellen?

Re: Familienzuschlag Stufe 1 bei eheähnlicher Gemeinschaft

Verfasst: 5. Apr 2021, 21:01
von Gertrud1927
Hallo.
Wenn Du nicht verheiratet bist bekommst Du den Familienzuschlag 1 nur solange Deine Kinder bei Dir wohnen.
Den Familienzuschlag 2 für die Kinder erhälst Du weil Du Kindergeld bekommen könntest.
Fragen zum Familienzuschlag werden auch für andere Sachen immer wieder abgefragt.
Man kann dann später schlecht sagen habe ich nicht gewusst.
Ich weiß nicht was von eheähnlicher Gemeinschaft abhängig ist.