Verordnung über Krankenbeförderung
Verfasst: 25. Feb 2021, 19:27
Vielleicht kann mir jemand bei der folgenden Frage weiterhelfen.
Für die Erstattung von Fahrtkosten für die Aufnahme im Krankenhaus beziehungsweise auch die vor- und nachstationäre Behandlung benötigt die Beihilfe eine ärztliche Verordnung zur Krankenbeförderung. Das Krankenhaus weigert sich jedoch das Muster der gesetzlichen Kassen dafür zu verwenden und die Beihilfestelle besteht allerdings auf eine Verordnung.
Hat jemand damit schon Erfahrungen und kennt jemand ein Formular, was die Beihilfestelle als Verordnung anerkennt?
Gibt es überhaupt dazu ein Formular? Oder reicht es auch, die Fahrten auf ein Rezept aufzuschreiben mit der Begründung der Notwendigkeit.
Wäre das mit einer Verordnung vergleichbar, die man sonst von den gesetzlichen Krankenversicherungen kennt?
Bisher haben mir die Ärzte immer eine Verordnung mit dem Muster der Krankenkasse ausgestellt. Das ist das erste Mal, dass es Schwierigkeiten mit dem regulären Muster gibt. Angeblich dürfen Sie diese für Privat- und Beihilfe Patienten nicht benutzen, da die Krankenkasse dafür die Kosten tragen.
Für die Erstattung von Fahrtkosten für die Aufnahme im Krankenhaus beziehungsweise auch die vor- und nachstationäre Behandlung benötigt die Beihilfe eine ärztliche Verordnung zur Krankenbeförderung. Das Krankenhaus weigert sich jedoch das Muster der gesetzlichen Kassen dafür zu verwenden und die Beihilfestelle besteht allerdings auf eine Verordnung.
Hat jemand damit schon Erfahrungen und kennt jemand ein Formular, was die Beihilfestelle als Verordnung anerkennt?
Gibt es überhaupt dazu ein Formular? Oder reicht es auch, die Fahrten auf ein Rezept aufzuschreiben mit der Begründung der Notwendigkeit.
Wäre das mit einer Verordnung vergleichbar, die man sonst von den gesetzlichen Krankenversicherungen kennt?
Bisher haben mir die Ärzte immer eine Verordnung mit dem Muster der Krankenkasse ausgestellt. Das ist das erste Mal, dass es Schwierigkeiten mit dem regulären Muster gibt. Angeblich dürfen Sie diese für Privat- und Beihilfe Patienten nicht benutzen, da die Krankenkasse dafür die Kosten tragen.