Dienstunfähigkeit - Hinzuverdienst
Verfasst: 30. Nov 2020, 20:37
Hallo,
ich werde voraussichtlich in Kürze wegen DU in den Ruhestand versetzt. Im Rahmen meiner gesundheitlichen Möglichkeiten möchte ich mir ein paar Euros hinzuverdien.
Sehe ich es richtig, dass bei Erreichen der Höchstpension (71,75 % der maximalen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge) nur ein sogenannter Festbetrag (525 €?) verdient werden darf, wenn dieser Hinzuverdienst die Pension nicht schmälern soll (Vermeidung einer teilweisen Ruhendstellung der Pensionsbezüge)?
Ich gehe davon aus, dass dieser Hinzuverdienst selbstverständlich in der Steuererklärung angegeben werden muss und nicht sozialversicherungspflichtig ist. Stimmt das?
Ich habe gelesen, dass der unschädliche Hinzuverdienst in jedem Monat und nicht nur als Durchschnittswert über das Jahr eingehalten werden muss. Korrekt? Stimmt es das der max. persönliche Hinzuverdienst auf den Bezügeabrechnungen von der Pensionsbehörde monatlich ausgewiesen wird und dass dieser Behörde eine Tätigkeit angezeigt werden muss?
Ich werde in Kürze zusätzlich eine Riesterrente sowie Auszahlungen aus einer privaten Rentenversicherung beziehen. Ich gehe davon aus, dass diese Renten keinen Einfluss auf die Hinzuverdienstmöglichkeit haben bzw. den Festbetrag nicht mindern. Stimmt das?
Danke, deich
ich werde voraussichtlich in Kürze wegen DU in den Ruhestand versetzt. Im Rahmen meiner gesundheitlichen Möglichkeiten möchte ich mir ein paar Euros hinzuverdien.
Sehe ich es richtig, dass bei Erreichen der Höchstpension (71,75 % der maximalen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge) nur ein sogenannter Festbetrag (525 €?) verdient werden darf, wenn dieser Hinzuverdienst die Pension nicht schmälern soll (Vermeidung einer teilweisen Ruhendstellung der Pensionsbezüge)?
Ich gehe davon aus, dass dieser Hinzuverdienst selbstverständlich in der Steuererklärung angegeben werden muss und nicht sozialversicherungspflichtig ist. Stimmt das?
Ich habe gelesen, dass der unschädliche Hinzuverdienst in jedem Monat und nicht nur als Durchschnittswert über das Jahr eingehalten werden muss. Korrekt? Stimmt es das der max. persönliche Hinzuverdienst auf den Bezügeabrechnungen von der Pensionsbehörde monatlich ausgewiesen wird und dass dieser Behörde eine Tätigkeit angezeigt werden muss?
Ich werde in Kürze zusätzlich eine Riesterrente sowie Auszahlungen aus einer privaten Rentenversicherung beziehen. Ich gehe davon aus, dass diese Renten keinen Einfluss auf die Hinzuverdienstmöglichkeit haben bzw. den Festbetrag nicht mindern. Stimmt das?
Danke, deich