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Zur Ruhesetzungsverfahren

Verfasst: 29. Nov 2020, 19:45
von Tobi-666-
Hallo zusammen, bin 3 Jahre im Krankenstand und habe von meiner leitenden Behörde nichts mehr gehört. Wurde zu AA geschickt befund Diensttauglich ja, nur auf einer anderen Behörde. Danach wurde mir mitgeteilt das eine Landesweite abfrage gestellt wurde, dass ist jetzt 1 Jahr her.
Frage, kann man mich so lange in der Luft hängen lassen, eine Landesweite abfrage läuft doch nur 6 Monate.

Für euere Einschätzung bedanke ich mich im voraus, bin mal gespannt wie ihr das so seht.

Gruß Tobi

Re: Zur Ruhesetzungsverfahren

Verfasst: 29. Nov 2020, 20:39
von Pipapo
viewtopic.php?f=2&t=10748&p=71801#p71801
Siehe Antworten hier oder in den anderen Threads, wo du die Fragen zum Thmea schon gestellt hast.

Re: Zur Ruhesetzungsverfahren

Verfasst: 29. Nov 2020, 21:55
von Dienstunfall_L
Reichst du regelmäßig Krankschreibungen ein, Tobi?

Re: Zur Ruhesetzungsverfahren

Verfasst: 30. Nov 2020, 09:17
von Tobi-666-
Ja fortlaufend, ich finde das komisch und denke mir naja vielleicht haben se keine Zeit wegen Corona oder wollen es aussitzen,AA sagt klar Dienstfähig aber nur in einer anderen Behörde, können die einfach ein zur Ruhesetzungsverfahren einleiten wenn die AA so beurteilt .
Gruß Tobi