Fragen zu 1. Wohnsitz
Verfasst: 29. Nov 2020, 11:56
Hallo!
Vielleicht kann jemand helfen, der das weiß. Wenn man dienstunfähig und in Vorruhestand ist, kann man ja auch wegziehen, oft tut ein Wechsel zu einem Ort, der nichts mit den früheren Problemen zu tun hat, ja auch der Gesundheit gut, das kann ich bei dem betroffenen früheren Kollegen sehen. Wenn man nun noch seine alte Adresse behält (z.B. noch ein Zimmer hat am früheren Dienstort, wenn man doch reaktiviert wird irgendwann), seinen 1. Wohnsitz aber in eine andere Stadt verlegt, muss man diesen dann anzeigen, und wenn ja, welchen Stellen? Bei einer erneuten Prüfung auf Dienstfähigkeit des Gesundheitsamts wird ja immer das nächste Amt beauftragt, das will der Kollege aber nicht. Er würde lieber die Fahrtkosten selbst tragen und zum gewohnten Gesundheitsamt fahren.
Es geht nicht um ein anderes Land, sondern nur um einen anderen Ort in einem anderen Bundesland.
Danke für eure Antworten!
Vielleicht kann jemand helfen, der das weiß. Wenn man dienstunfähig und in Vorruhestand ist, kann man ja auch wegziehen, oft tut ein Wechsel zu einem Ort, der nichts mit den früheren Problemen zu tun hat, ja auch der Gesundheit gut, das kann ich bei dem betroffenen früheren Kollegen sehen. Wenn man nun noch seine alte Adresse behält (z.B. noch ein Zimmer hat am früheren Dienstort, wenn man doch reaktiviert wird irgendwann), seinen 1. Wohnsitz aber in eine andere Stadt verlegt, muss man diesen dann anzeigen, und wenn ja, welchen Stellen? Bei einer erneuten Prüfung auf Dienstfähigkeit des Gesundheitsamts wird ja immer das nächste Amt beauftragt, das will der Kollege aber nicht. Er würde lieber die Fahrtkosten selbst tragen und zum gewohnten Gesundheitsamt fahren.
Es geht nicht um ein anderes Land, sondern nur um einen anderen Ort in einem anderen Bundesland.
Danke für eure Antworten!