Frage zu Dienstunfähigkeit
Verfasst: 18. Nov 2020, 18:25
Folgende Überlegung:
Eine Lehrer ist aufgrund dienstlicher Konflikte seit langem krank.
Die amtsärztliche Untersuchung stellt fest: Dienstunfähigkeit im Amt des Lehrers, Einsatz außerhalb von Unterricht in vollem Umfang möglich.
Der Dienstherr meldet sich: Unter Verweis auf § 26 BeamtStG (Dienstunfähigkeit) soll geprüft werden, inwieweit eine anderweitige Verwendung oder die Übertragung einer geringerwertigen Tätigkeit in betracht kommt.
§ 26
(1)...
(2)...
(3) Zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand kann der Beamtin oder dem Beamten unter Beibehaltung des übertragenen Amtes ohne Zustimmung auch eine geringerwertige Tätigkeit im Bereich desselben Dienstherrn übertragen werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist und die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit zumutbar ist.
Wenn der Beamte gemäß §26(3) eine geringerwertige Tätigkeit erhält, was bedeutet das für die Besoldung?
Eine Lehrer ist aufgrund dienstlicher Konflikte seit langem krank.
Die amtsärztliche Untersuchung stellt fest: Dienstunfähigkeit im Amt des Lehrers, Einsatz außerhalb von Unterricht in vollem Umfang möglich.
Der Dienstherr meldet sich: Unter Verweis auf § 26 BeamtStG (Dienstunfähigkeit) soll geprüft werden, inwieweit eine anderweitige Verwendung oder die Übertragung einer geringerwertigen Tätigkeit in betracht kommt.
§ 26
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(2)...
(3) Zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand kann der Beamtin oder dem Beamten unter Beibehaltung des übertragenen Amtes ohne Zustimmung auch eine geringerwertige Tätigkeit im Bereich desselben Dienstherrn übertragen werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist und die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit zumutbar ist.
Wenn der Beamte gemäß §26(3) eine geringerwertige Tätigkeit erhält, was bedeutet das für die Besoldung?