Zoll --> Bay. Polizei (Vordienstzeiten)
Verfasst: 18. Nov 2020, 14:00
Hallo liebes Forum,
meine Frage bezieht sich auf die Anrechnung von Vordienstzeiten.
Werdegang
08/2011 - 07/2013 Ausbildung mittlerer Dienst Zoll
08/2013 - 07/2016 Probezeit Zoll
08/2016 - 02/2018 Lebzeit Zoll
03/2018 - 08/2020 Ausbildung Bay. Polizei
09/2020 - PM
Mir wurde vor Beginn meiner Ausbildung bei der Polizei sowie während dieser mehrmals zugesichert, dass sich meine Vordienstzeit vom Zoll auf meine Lebzeitverbeamtung und meine erste Beförderung (Regelbeförderung) auswirkt.
Mein Diensteintrittsalter wurde entsprechend zurückdatiert und meine Besoldungsstufe soweit auch übernommen.
Nach Rücksprache mit meinem Personalrat, wurde mir heute gesagt, dass sich eine Vordienstzeit nie auf die Verbeamtung auf Lebzeit auswirken kann und sich meine Zeit auch nicht auf die erste Beförderung auswirkt, da der Zoll hier nicht berücksichtigt wird (im Gegensatz zur Bundeswehr).
Anschließend habe ich mit einem Kollegen Kontakt aufgenommen, welcher mit mir in der Ausbildung war. Dieser war im Vorfeld bei der Bundeswehr.
Ihm wurde gesagt, dass sich diese Zeit nicht auf seine Beförderung auswirkt. Allerdings wurde ihm zugesichert, dass er bereits kommendes Jahr (also nach einem Jahr) auf Lebzeit verbeamtet wird.
Ich weiß, nicht auf andere schauen, anderes Präsidium etc.
Dennoch wollte ich bei Euch mal nachfragen, da mich die Aussage heute schon ein wenig demotiviert hat.
PS: ich war die komplette Zeit beim Zoll als Waffenträger eingesetzt. Somit war die Tätigkeit meiner Meinung nach, den Polizeidienst näher, als z.B. Bundeswehr.
Vielen Dank schonmal.
meine Frage bezieht sich auf die Anrechnung von Vordienstzeiten.
Werdegang
08/2011 - 07/2013 Ausbildung mittlerer Dienst Zoll
08/2013 - 07/2016 Probezeit Zoll
08/2016 - 02/2018 Lebzeit Zoll
03/2018 - 08/2020 Ausbildung Bay. Polizei
09/2020 - PM
Mir wurde vor Beginn meiner Ausbildung bei der Polizei sowie während dieser mehrmals zugesichert, dass sich meine Vordienstzeit vom Zoll auf meine Lebzeitverbeamtung und meine erste Beförderung (Regelbeförderung) auswirkt.
Mein Diensteintrittsalter wurde entsprechend zurückdatiert und meine Besoldungsstufe soweit auch übernommen.
Nach Rücksprache mit meinem Personalrat, wurde mir heute gesagt, dass sich eine Vordienstzeit nie auf die Verbeamtung auf Lebzeit auswirken kann und sich meine Zeit auch nicht auf die erste Beförderung auswirkt, da der Zoll hier nicht berücksichtigt wird (im Gegensatz zur Bundeswehr).
Anschließend habe ich mit einem Kollegen Kontakt aufgenommen, welcher mit mir in der Ausbildung war. Dieser war im Vorfeld bei der Bundeswehr.
Ihm wurde gesagt, dass sich diese Zeit nicht auf seine Beförderung auswirkt. Allerdings wurde ihm zugesichert, dass er bereits kommendes Jahr (also nach einem Jahr) auf Lebzeit verbeamtet wird.
Ich weiß, nicht auf andere schauen, anderes Präsidium etc.
Dennoch wollte ich bei Euch mal nachfragen, da mich die Aussage heute schon ein wenig demotiviert hat.
PS: ich war die komplette Zeit beim Zoll als Waffenträger eingesetzt. Somit war die Tätigkeit meiner Meinung nach, den Polizeidienst näher, als z.B. Bundeswehr.
Vielen Dank schonmal.