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Aufhebung Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 5. Okt 2020, 10:19
von HansiHintermeier
Servus,
ich lese gerade im Internet folgendes:
"Die am xxx geborene Klägerin ist Studienrätin (Besoldungsgruppe A13) im Dienst
der Beklagten. Sie war zum 01.04.2012 zwangsweise in den Ruhestand versetzt und
freigestellt worden. Auf ihren Widerspruch hob die Beklagte die Versetzung in den
Ruhestand mit Bescheid vom 10.03.2016 auf und gliederte die Klägerin zum 01.06.2016
wieder in den Dienst ein. Das Beamtenverhältnis wurde rückwirkend zum 01.04.2012
reaktiviert."
Nun meine Frage: Wie ist das zu erklären, dass ein Beamter nach fast 4 Jahren nach der Versetzung in den Ruhestand die Versetzung in den Ruhestand nach Widerspruch wieder aufgehoben wird? Das Beamtenverhältnis wurde rückwirkend reaktiviert und die Beamtin hat eine Besoldungsnachzahlung für diese fast 4 Jahre erhalten. Leider steht nicht da, wann die Beamtin ihren Widerspruch eingelegt hat aber ich verstehe nicht warum ein Beamter nach so langer Zeit aus dem zwangsweise versetzten Ruhestand reaktiviert wird und die Bezüge für 4 Jahre nachgezahlt werden. Kennt ihr da einen Grund?
Re: Aufhebung Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 5. Okt 2020, 14:44
von Torquemada
Der VA dürfte rechtswidrig gewesen sein.
Re: Aufhebung Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 5. Okt 2020, 14:52
von Pipapo
Ich vermute eher, dass sie geklagt hat.
Re: Aufhebung Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 6. Okt 2020, 10:00
von HansiHintermeier
also hat sie 4 jahre geklagt, um dann festzustellen (vom verwaltungsgericht) dass die versetzung in den ruhestand nicht rechtens war?
einerseits natürlich toll weil man für 4 jahre volle bezüge bekommt, auf der anderen seite eine große belastung für die beamtin
Re: Aufhebung Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 7. Okt 2020, 06:07
von ArschVomDienst
Schau mal hier, da gibt es ganz viele solcher Urteile
https://dejure.org/dienste/lex/BeamtStG/26/1.html
Re: Aufhebung Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 7. Okt 2020, 07:58
von bahnbiajotta
Das ist eine schon übliche Länge im Klageverfahren geworden.
Selbst eine Einstweilige Anordnung dauert mittlerweile Monate.
Re: Aufhebung Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 8. Okt 2020, 13:37
von ArschVomDienst
Ich klage seit Januar 2020 gegen meine Zwangspension. Habe im März zum letzten mal etwas gehört. Der Anwalt meint ich soll mich zurücklehnen. Das dauert...
Re: Aufhebung Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 8. Okt 2020, 14:13
von HansiHintermeier
ArschVomDienst hat geschrieben: ↑8. Okt 2020, 13:37
Ich klage seit Januar 2020 gegen meine Zwangspension. Habe im März zum letzten mal etwas gehört. Der Anwalt meint ich soll mich zurücklehnen. Das dauert...
bekommst du für die zeit der klage bzw bis zum zeitpunkt eines gerichturteils weiterhin volle bezüge?
Re: Aufhebung Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 8. Okt 2020, 14:33
von GFunkt
HansiHintermeier hat geschrieben: ↑8. Okt 2020, 14:13
bekommst du für die zeit der klage bzw bis zum zeitpunkt eines gerichturteils weiterhin volle bezüge?
Das halte ich für wenig wahrscheinlich. Üblicherweise sehen die Beamtengesetze vor, dass mit dem Ende des Monats, in dem die Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand zugestellt wird bis zu deren Unanfechtbarkeit die das Ruhegehalt übersteigende Besoldung einzubehalten ist.
Re: Aufhebung Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 9. Okt 2020, 04:40
von ArschVomDienst
GFunkt hat geschrieben: ↑8. Okt 2020, 14:33
HansiHintermeier hat geschrieben: ↑8. Okt 2020, 14:13
bekommst du für die zeit der klage bzw bis zum zeitpunkt eines gerichturteils weiterhin volle bezüge?
Das halte ich für wenig wahrscheinlich. Üblicherweise sehen die Beamtengesetze vor, dass mit dem Ende des Monats, in dem die Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand zugestellt wird bis zu deren Unanfechtbarkeit die das Ruhegehalt übersteigende Besoldung einzubehalten ist.
Genau so ist es. Ich bin seit dem 01.01.2020 pensioniert, deshalb bekomme ich auch nur die Pensionsbezüge.
Bis zur Pensionierung, habe ich allerdings 5,5 Jahre volle Bezüge erhalten.
Re: Aufhebung Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 9. Okt 2020, 18:04
von siam4
5,5 Jahre!!!
Wow, wie hast du das denn angestellt?
Bei mir werden das wohl nicht mal 12 Monate.
Re: Aufhebung Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 22. Okt 2020, 06:48
von ArschVomDienst
siam4 hat geschrieben: ↑9. Okt 2020, 18:04
5,5 Jahre!!!
Wow, wie hast du das denn angestellt?
Bei mir werden das wohl nicht mal 12 Monate.
Die haben halt länger gebraucht. RA machts möglich.
Re: Aufhebung Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 24. Okt 2020, 07:17
von ArschVomDienst
Manni1966 hat geschrieben: ↑22. Okt 2020, 20:33
Hallo ArschVomDienst,
ich habe auch vor kurzem Klage gegen die Zurruhesetzung eingereicht. In NRW. Wie hast du deine Klage begründet? Warst du anderweitig verwendbar oder hatte der AA Dich quasi komplett kaputt geschrieben?
Grüße, Manni
Ich bin nur Teildienstunfähig. Das steht in allen 3 Gutachten die gemacht worden sind. Somit hätte die mich "verwenden" müssen. Da wurden mehrere Fehler gemacht und darauf setzen wir. Die Urteile die ich bisher gelesen habe und meinen Fall widerspiegeln, gingen alles positiv für den Kläger aus und darauf wird auch berufen. Da ist sogar ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof bei.
Re: Aufhebung Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 25. Okt 2020, 06:48
von ArschVomDienst
Manni1966 hat geschrieben: ↑24. Okt 2020, 12:06
Das klingt aber schon auch krass rechtswidrig.
Aus welchem Bundesland kommst du?
Teildienstfähig für mein altes Gebiet war ich nicht mehr aber laut 3 Gutachten ohne Zweifel anderweitig verwendbar für alle Bürotätigkeiten in Vollzeit. Trotzdem wurde ich in den Ruhestand versetzt. Wurde auch nicht umgeschult. Bin Mitte 30. Aber NRW meint, dass es keine freien Stellen im Land gebe. Ich kann das irgendwie nicht so ganz glauben. Bin mal gespannt, was das VG dazu sagt. Aber dein Fall klingt ja auch spannend. Dachte bisher, dass man bei begrenzter Dienstfähigkeit auf keinen Fall in den Ruhestand geschickt wird. Irgendwie doch nicht so sicher der Beamtenstatus scheinbar.
Ja das LaFin ist sonderbar. Mit denen hatte ich 2 x zu tun. Und auch die können nichts. Kannst mich gern per PN Anschreiben. Wir sitzen im gleichen Boot