Übertragung von Urlaubsansprüchen etc. BY
Verfasst: 25. Sep 2020, 08:24
Guten Morgen,
ich bin Hauptsekretärin bei einer bayerischen Kommune.
Die Abteilung, in der ich als einzige Beamtin tätig bin, soll zum Jahreswechsel nahezu vollständig aus der Kommunalverwaltung herausgelöst werden. Die KollegInnen im Angestelltenverhältnis sollen dann evtl. nicht einmal mehr Verträge nach dem TVöD bekommen.
Nun wurde uns allen mitgeteilt, dass wir aus o. g. Gründen unseren für 2020 verbleibenden Urlaub einschließlich Überstunden bis zum Zeitpunkt des Wechsels eingebracht haben müssen. Offengestanden bin ich darüber wenig begeistert, weil ich noch relativ viel übrig habe und den Urlaub teilweise erst 2021 einbringen wollte.
In dem Zusammenhang stellen sich mir nun zwei Fragen:
Wie sieht es in meinem Fall tatsächlich mit den Urlaubsansprüchen aus?
Und (eigentlich viel wichtiger) kann ich überhaupt in diesem dann neu gegründeten privatwirtschaftlichen Unternehmen (es soll kein Eigenbetrieb der Kommune werden!) weiter meinen Dienst leisten, ohne spätestens bei der Pensionierung dadurch irgendwelche Nachteile zu haben?
Edit:
Ich habe inzwischen herausgefunden, dass es wohl gem. §123a BRRG kein Problem wäre, da die Kommune weiterhin mein Dienstherr bleiben würde. Allerdings bedarf es entweder meiner Zustimmung oder es muss dringendes öffentliches Interesse vorliegen.
Das wirft die nächste Frage auf: Was ist überhaupt dringendes öffentliches Interesse?
Meine befreundeten BeamtenkollegInnen sind damit überfragt.
Vielen Dank für's Lesen und eventuelle Ratschläge.
ich bin Hauptsekretärin bei einer bayerischen Kommune.
Die Abteilung, in der ich als einzige Beamtin tätig bin, soll zum Jahreswechsel nahezu vollständig aus der Kommunalverwaltung herausgelöst werden. Die KollegInnen im Angestelltenverhältnis sollen dann evtl. nicht einmal mehr Verträge nach dem TVöD bekommen.
Nun wurde uns allen mitgeteilt, dass wir aus o. g. Gründen unseren für 2020 verbleibenden Urlaub einschließlich Überstunden bis zum Zeitpunkt des Wechsels eingebracht haben müssen. Offengestanden bin ich darüber wenig begeistert, weil ich noch relativ viel übrig habe und den Urlaub teilweise erst 2021 einbringen wollte.
In dem Zusammenhang stellen sich mir nun zwei Fragen:
Wie sieht es in meinem Fall tatsächlich mit den Urlaubsansprüchen aus?
Und (eigentlich viel wichtiger) kann ich überhaupt in diesem dann neu gegründeten privatwirtschaftlichen Unternehmen (es soll kein Eigenbetrieb der Kommune werden!) weiter meinen Dienst leisten, ohne spätestens bei der Pensionierung dadurch irgendwelche Nachteile zu haben?
Edit:
Ich habe inzwischen herausgefunden, dass es wohl gem. §123a BRRG kein Problem wäre, da die Kommune weiterhin mein Dienstherr bleiben würde. Allerdings bedarf es entweder meiner Zustimmung oder es muss dringendes öffentliches Interesse vorliegen.
Das wirft die nächste Frage auf: Was ist überhaupt dringendes öffentliches Interesse?
Meine befreundeten BeamtenkollegInnen sind damit überfragt.
Vielen Dank für's Lesen und eventuelle Ratschläge.