Erstattung der Rentenbeiträge bei Lebzeitverbeamtung
Verfasst: 14. Sep 2020, 10:58
Hallo zusammen,
ich habe bereits einige Zeit im Forum und über Dr. Google recherchiert, habe einiges an Informationen gefunden. Leider ist die letzte und für mich wichtigste Frage offen geblieben:
Ich habe vor meiner Zeit bei der LaPo BW eine Ausbildung im Handwerk gemacht und dort einige Jahre als Facharbeiter gearbeitet. Nun wollte ich mir nach meiner Ernennung zum Beamten auf Lebzeit die in die Rentenversicherung eingezahlten Beträge erstatten lassen.
Wie meiner Formulierung zu entnehmen ist, habe ich EINIGE Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet, überschreite also die Wartezeit von 60 Monaten und habe somit einen Rentenanspruch. Insgesamt habe ich 66 Monate Rentenbeiträge entrichtet.
Nun geht es natürlich um ordentlichen Geldbetrag. Mir ist klar, dass mir der später hilfreich sein kann, aufgrund aktueller Lebensumstände (Hausbau) wäre ein Geldsegen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch für mich deutlich passender.
Daher nun meine Frage: Hat jemand Erfahrungen oder gibt es Erkenntnisse darüber, ob von der Wartezeit 60 Monate abgewichen wird. Begründete Einzelfälle o.ä.? Ist eine Klage sinnvoll?
Ich freue mich auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Steffen
ich habe bereits einige Zeit im Forum und über Dr. Google recherchiert, habe einiges an Informationen gefunden. Leider ist die letzte und für mich wichtigste Frage offen geblieben:
Ich habe vor meiner Zeit bei der LaPo BW eine Ausbildung im Handwerk gemacht und dort einige Jahre als Facharbeiter gearbeitet. Nun wollte ich mir nach meiner Ernennung zum Beamten auf Lebzeit die in die Rentenversicherung eingezahlten Beträge erstatten lassen.
Wie meiner Formulierung zu entnehmen ist, habe ich EINIGE Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet, überschreite also die Wartezeit von 60 Monaten und habe somit einen Rentenanspruch. Insgesamt habe ich 66 Monate Rentenbeiträge entrichtet.
Nun geht es natürlich um ordentlichen Geldbetrag. Mir ist klar, dass mir der später hilfreich sein kann, aufgrund aktueller Lebensumstände (Hausbau) wäre ein Geldsegen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch für mich deutlich passender.
Daher nun meine Frage: Hat jemand Erfahrungen oder gibt es Erkenntnisse darüber, ob von der Wartezeit 60 Monate abgewichen wird. Begründete Einzelfälle o.ä.? Ist eine Klage sinnvoll?
Ich freue mich auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Steffen