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Familienzuschlag

Verfasst: 1. Sep 2020, 21:52
von mohinder
Hallo zusammen.

Meine Lebensgefährtin ist Beamten Anwärterin.
Wir haben ein gemeinsames Kind, sind nicht verheiratet und Leben in Bayern.

Sie bekommt beim Familienzuschlag nicht nur den für unser Kind, sondern auch den Ehegattenanteil.
Hat das seine Richtigkeit? Als wir direkt beim Personalamt nachgefragt haben und erklärten, dass wir nicht verheiratet sind, meinten die, dass das schon richtig so ist.
Ich lese aber überall nur davon, dass man verheiratet sein muss bzw in eingetragener Lebenspartnerschaft Leben muss, um den Zuschlag zu erhalten.
Wir freuen uns natürlich über das Geld. Aber ich hab keine Lust darauf, dass in ein paar Jahren jemand kommt und meint, dass war wohl doch ein Fehler und wir müssen dann evtl alles zurück bezahlen.

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 2. Sep 2020, 10:28
von Gertrud1927
Hallo.
Ist schon richtig so.
In Ihrem Besoldungsgesetz Art 36 2.1 .

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 2. Sep 2020, 12:20
von mohinder
Gertrud1927 hat geschrieben: 2. Sep 2020, 10:28 Hallo.
Ist schon richtig so.
In Ihrem Besoldungsgesetz Art 36 2.1 .
Aber dieser Absatz besagt doch nur, dass sie den Kinderzuschlag erhält. Oder verstehe ich das falsch?

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 2. Sep 2020, 12:36
von Gertrud1927
Hallo.
Ich hab noch mal geschaut. Bei mir steht das.
(2) Zur Stufe 1 gehören auch Beamte und Beamtinnen, die
1.
ein Kind, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 EStG oder des § 3 oder § 4 BKGG zustehen würde,
Das was Dir Sorgen macht ist der Familienzuschlag Stufe 1.

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 3. Sep 2020, 10:45
von mohinder
Gertrud1927 hat geschrieben: 2. Sep 2020, 12:36 Hallo.
Ich hab noch mal geschaut. Bei mir steht das.
(2) Zur Stufe 1 gehören auch Beamte und Beamtinnen, die
1.
ein Kind, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 EStG oder des § 3 oder § 4 BKGG zustehen würde,
Das was Dir Sorgen macht ist der Familienzuschlag Stufe 1.
Ich glaube mittlerweile ich verstehe den Zuschlag komplett falsch.
Stufe 1 bedeutet doch verheiratet, oder? Da sie nicht verheiratet ist, aber ein Kind hat, bekommt sie die 128€ trotzdem.
Und Stufe 2 wären ja dann um die 250€, aber nur wenn man verheiratet ist UND ein Kind hat?

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 3. Sep 2020, 13:30
von Gertrud1927
Hallo.
Kann man eigentlich nicht klarer schreiben. Ich versuche mal und hoffe es wird nicht verkehrt.
In Stufe 1 gehören verheiratete.
Und in Stufe 1 sind auch die, die für ein Kind Kindergeld bekommen auch wenn sie nicht verheiratet sind und nicht nur vorübergehend in der Wohnung usw.
Sie bekommt Stufe 1 plus den Unterschiedsbetrag für 1 Kind.
Das ist der gleiche Betrag wie Stufe 2.

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 3. Sep 2020, 13:31
von zeerookah
mohinder hat geschrieben: 3. Sep 2020, 10:45 1) Ich glaube mittlerweile ich verstehe den Zuschlag komplett falsch.
2) Stufe 1 bedeutet doch verheiratet, oder?
zu 1) Ja
zu 2) Nein
Es heißt Familienzuschlag.
Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten Sie auch wenn Sie ledig sind aber eine Person in Ihrer Wohnung unterhalten, weil sie dazu gesetzlich verpflichtet sind.
In euren Fall ist diese Person euer gemeinsames Kind. Jetzt verstanden?
(PS: Wie kann man sich als junge Familie nur so gegen Geld wehren :?: Mir streuben sich die Nackenhaare)

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 3. Sep 2020, 19:51
von mohinder
Gertrud1927 hat geschrieben: 3. Sep 2020, 13:30 Hallo.
Kann man eigentlich nicht klarer schreiben. Ich versuche mal und hoffe es wird nicht verkehrt.
In Stufe 1 gehören verheiratete.
Und in Stufe 1 sind auch die, die für ein Kind Kindergeld bekommen auch wenn sie nicht verheiratet sind und nicht nur vorübergehend in der Wohnung usw.
Sie bekommt Stufe 1 plus den Unterschiedsbetrag für 1 Kind.
Das ist der gleiche Betrag wie Stufe 2.
Super, jetzt bin ich dabei. Danke.

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 3. Sep 2020, 19:54
von mohinder
zeerookah hat geschrieben: 3. Sep 2020, 13:31
mohinder hat geschrieben: 3. Sep 2020, 10:45 1) Ich glaube mittlerweile ich verstehe den Zuschlag komplett falsch.
2) Stufe 1 bedeutet doch verheiratet, oder?
zu 1) Ja
zu 2) Nein
Es heißt Familienzuschlag.
Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten Sie auch wenn Sie ledig sind aber eine Person in Ihrer Wohnung unterhalten, weil sie dazu gesetzlich verpflichtet sind.
In euren Fall ist diese Person euer gemeinsames Kind. Jetzt verstanden?
(PS: Wie kann man sich als junge Familie nur so gegen Geld wehren :?: Mir streuben sich die Nackenhaare)
Dass Sie Stufe 1 wegen unserer Tochter erhält, war mir relativ klar. Mir war nur nicht ganz klar, warum dann auch Stufe 2.
Ich wehre mich auf keinen Fall. Ich möchte es nur verstehen um eventuellen Fehlern und einem späteren "bösen erwachen" vorzubeugen.

Re: Familienzuschlag

Verfasst: 3. Sep 2020, 23:51
von zeerookah
Zwei Ratschläge vielleicht noch dazu :idea:
Deine Lebensgefährtin läßt sich das von ihren Personalamt noch mal schriftlich bestätigen damit du ruhiger schlafen kannst :arrow:
Und/oder du wirst selber Beamter um es zu verstehen :!:
PS: Mein Tipp. Ihr setzt noch 2 Kinder in die Welt.
Weil dann haut es dich richtig aus den Socken, wenn du fest stellst das es für das 3.Kind alleine fast den 3 fachen Familienzuschlag gibt :mrgreen: