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Sprit geklaut: Aus dem Beamtenverhältnis entlassen

Verfasst: 1. Sep 2020, 15:04
von Hauseltr
Wie mehrere Medien berichten hat ein Polizist seine dienstlichen Tankkarte missbraucht und verbotene Munition in seinem Spind versteckt: Deswegen hat ein Gericht in München einem Polizisten seine Pensionsansprüche jetzt komplett gestrichen.

Da hat er sich aber selber ein schönes Bein gestellt! Pensionsansprüche futsch, über 50 % weniger an Rentenansprüchen usw.

Re: Sprit geklaut: Aus dem Beamtenverhältnis entlassen

Verfasst: 1. Sep 2020, 15:23
von Torquemada
37-fach die Tankkarte genutzt....das ist kein kleiner Fisch. Die erste Instanz in Regensburg hat noch ganz schlaff geurteilt.

Re: Sprit geklaut: Aus dem Beamtenverhältnis entlassen

Verfasst: 1. Sep 2020, 18:49
von Ruheständler
...tja solche Meldungen passen nicht gut in unsere jetzige politische Lage, wo das Polizeiwesen sowieso in der massiven Kritik steht und von allen Seiten die Verhaltens und Vorgehensweisen beobachtet werden ,dieser Beamte hat dem Beamtentum mal wieder sehr geschadet und gibt den Gegnern vom Beamtentum neues Futter...deshalb auch von mir :
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Re: Sprit geklaut: Aus dem Beamtenverhältnis entlassen

Verfasst: 1. Sep 2020, 19:48
von Kerberos
Hauseltr hat geschrieben: 1. Sep 2020, 15:04 Da hat er sich aber selber ein schönes Bein gestellt! Pensionsansprüche futsch, über 50 % weniger an Rentenansprüchen usw.
Allerdings, über 2 Jahre 31x für lau getankt (Schaden 1860 Euro) + Patronen und Alkohol im Spind gebunkert. Dafür eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 80 Euro = 7200 Euro bekommen und nun ist auch noch die Pension futsch. Beamte werden halt immer doppelt (strafrechtlich und disziplinarrechtlich) bestraft.

Re: Sprit geklaut: Aus dem Beamtenverhältnis entlassen

Verfasst: 2. Sep 2020, 16:39
von DBV-Berater
Hauseltr hat geschrieben: 1. Sep 2020, 15:04Da hat er sich aber selber ein schönes Bein gestellt! Pensionsansprüche futsch, über 50 % weniger an Rentenansprüchen usw.
Oh oh, das war nicht gut gewesen, die Strafe ist aber sehr hart.

Re: Sprit geklaut: Aus dem Beamtenverhältnis entlassen

Verfasst: 2. Sep 2020, 18:12
von Werner-1
DBV-Berater hat geschrieben: 2. Sep 2020, 16:39
Hauseltr hat geschrieben: 1. Sep 2020, 15:04Da hat er sich aber selber ein schönes Bein gestellt! Pensionsansprüche futsch, über 50 % weniger an Rentenansprüchen usw.
Oh oh, das war nicht gut gewesen, die Strafe ist aber sehr hart.
die Strafe ist angemessen, beimArbeitsgericht wurden schon fristlose Kündigungen wegen weit geringerer Schadenshöhen bestätigt. Außerdem war der Polizist ein Wiederholungstäter.

Re: Sprit geklaut: Aus dem Beamtenverhältnis entlassen

Verfasst: 2. Sep 2020, 19:50
von Kerberos

Re: Sprit geklaut: Aus dem Beamtenverhältnis entlassen

Verfasst: 3. Sep 2020, 21:39
von Ozymandias
Hauseltr hat geschrieben: 1. Sep 2020, 15:04 Da hat er sich aber selber ein schönes Bein gestellt! Pensionsansprüche futsch, über 50 % weniger an Rentenansprüchen usw.
Von der Nachversicherung hört man ja öfter mal bei Rausschmiss aus dem Beamtentum.

Wäre mal interessant zu wissen, ob es da irgendwo eine Beispielrechnung gibt.

Re: Sprit geklaut: Aus dem Beamtenverhältnis entlassen

Verfasst: 4. Sep 2020, 06:08
von GFunkt
Die Nachversicherung eines ausgeschiedenen Beamten ohne Versorgungsanspruch ist zwingend. Die Kosten hierfür sind einfach zu berechnen. Bruttodienstbezüge im Beamtenverhältnis und der jeweilige volle Beitragssatz in der Rentenversicherung sind maßgebend.

Re: Sprit geklaut: Aus dem Beamtenverhältnis entlassen

Verfasst: 5. Sep 2020, 11:02
von Hauseltr

Re: Sprit geklaut: Aus dem Beamtenverhältnis entlassen

Verfasst: 5. Sep 2020, 12:56
von DBV-Berater
Kerberos hat geschrieben: 2. Sep 2020, 19:50 Das Urteil zum Nachlesen:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... eSupport=1
Ok, das war wirklich ein Extremfall gewesen, da ist die Strafe angemessen.

Re: Sprit geklaut: Aus dem Beamtenverhältnis entlassen

Verfasst: 11. Sep 2020, 12:38
von blink182
Ob der Mann gedacht hat, er kommt damit durch?

Dümmer gehts doch wirklich nicht mehr.

Re: Sprit geklaut: Aus dem Beamtenverhältnis entlassen

Verfasst: 1. Mär 2021, 17:12
von Henrik_0815
Kerberos hat geschrieben: 1. Sep 2020, 19:48
Hauseltr hat geschrieben: 1. Sep 2020, 15:04 Da hat er sich aber selber ein schönes Bein gestellt! Pensionsansprüche futsch, über 50 % weniger an Rentenansprüchen usw.
Allerdings, über 2 Jahre 31x für lau getankt (Schaden 1860 Euro) + Patronen und Alkohol im Spind gebunkert. Dafür eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 80 Euro = 7200 Euro bekommen und nun ist auch noch die Pension futsch. Beamte werden halt immer doppelt (strafrechtlich und disziplinarrechtlich) bestraft.
Die Aussage "Beamte werden halt immer doppelt bestraft", kann ich keinesfalls nachvollziehen. Jeder Berufstätige, gerade in der öffentlichen Verwaltung unabhängig ob Beamte oder Tarifbeschäftigter, Arbeiter etc hat sich entsprechend integer zu verhalten. Strafrechtlich wirst du auch in der Privatwirtschaft verurteilt, das disziplinarische steht dem dann vorran. Da spielt es keine Rolle ob verbeamtet oder nicht. Darüber hinaus hat der besagte Herr als Beamter, sowieso nie Beiträge für seinen Ruhestand geleistet, insofern spielt es keine Rolle für ihn.

Re: Sprit geklaut: Aus dem Beamtenverhältnis entlassen

Verfasst: 1. Mär 2021, 17:53
von Hauseltr
als Beamter, sowieso nie Beiträge für seinen Ruhestand geleistet ...

Diese alte Märchen ist leider nicht tot zu kriegen.

In der amtlichen Begründung des Entwurfs des Bundesbeamtengesetzes von 1951 (BT-Drs. 28/46) heißt es zu Einkommen und Altersversorgung der Beamten: „Die Höhe der Besoldung ist gerade mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten."
Im Zusammenhang mit diesem Gesetz wurde in den 1950ern die Bezüge kurz hintereinander mit Blick auf die Versorgung jeweils um 7 % gekürzt. Somit ergibt sich ein Beitrag von ca. 14 % " für das Ruhegehalt." Rücklagen wurden jedoch nie gemacht, das Geld lief in den laufenden Haushalt, die Ruhegehälter werden aus diesem bezahlt.

Re: Sprit geklaut: Aus dem Beamtenverhältnis entlassen

Verfasst: 11. Mär 2021, 15:11
von Henrik_0815
Leider kein Märchen - lediglich unpräzise von mir formuliert. Wir Beamte leisten keinen Beitrag zur Altersversorgung (keinen Arbeitnehmerbeitrag) aus unseren aktiven Bezügen (siehe Gehaltsabrechnung), wohingegen der Arbeitgeber, wie "Hausheltr" richtig angemerkt hat, der Arbeitgeber einen gewissen Prozentsatz in Form von Rücklagen (aber auch erst seit kurzem) anspart. Oder hab ich bei meinem Gehaltszettel irgendwelche Abzüge übersehen ;-)