Dauerkrank als beurlaubter Beamte
Verfasst: 31. Aug 2020, 07:45
Hallo zusammen!
Als beurlaubter Beamte stelle ich fest, dass einige meiner Kollegen (ebenfalls beurlaubt) bei einer Dauererkarankung in dem betroffenen Unternehmen nicht einheitlich von HR behandelt werden.
Es handelt sich dabei um Mitarbeiter, die bereits unterschiedlich lange krank sind. Einge seit 6, 8, 10, 12 oder sogar 14 Monaten.
Sie werden zunächst in dem o. g. Zeiträumen in Ruhe gelassen und als dauererkrankt geduldet bis das beschäftigende Unternehmen auf die DTAG zugeht. Danach sorgt die Telekom, dass und die Betroffenen zwecks einer möglichen DDU zum Amtsarzt (BAD) DTAG geschickt werden.
Was mich an dieser Stelle sehr verwundert ist, dass es für die o. g. mit unterschiedlicher Krankheitsdauer, keine pauschale Regelung gibt, ab wann man an die DTAG zurückgewiesen wird.
Damit meine ich, wie kann es sein, dass manche nach 6 Monaten Dauererkrankung zur Telekom zwecks DDU geschickt werden, wärend andere erst nach 14 Monaten angefasst werden und diesen Weg gehen müssen.
Habe mal versucht die Kriterien / Hintergründe für das nicht einheitliche Verfahren bei HR zu hinterfragen. Leider musste ich feststellen, dass sich alle Befragten sehr verschwiegen / unkooperativ bei diesem Thema verhalten haben. Da fielen nur mal die Begriffe wie "Strafzahlungen an die DTAG" für jeden beurlaubten Beamten, der seine Beurlaubung auflöst, oder vertragliche Verinbarungen mit der DTAG..........
Villeicht kann hier im Forum jemand etwas dazu schreiben, der mehr Einblick in die o. g. Verfahrensweise / Thema hat.
BG aus dem Süden
Als beurlaubter Beamte stelle ich fest, dass einige meiner Kollegen (ebenfalls beurlaubt) bei einer Dauererkarankung in dem betroffenen Unternehmen nicht einheitlich von HR behandelt werden.
Es handelt sich dabei um Mitarbeiter, die bereits unterschiedlich lange krank sind. Einge seit 6, 8, 10, 12 oder sogar 14 Monaten.
Sie werden zunächst in dem o. g. Zeiträumen in Ruhe gelassen und als dauererkrankt geduldet bis das beschäftigende Unternehmen auf die DTAG zugeht. Danach sorgt die Telekom, dass und die Betroffenen zwecks einer möglichen DDU zum Amtsarzt (BAD) DTAG geschickt werden.
Was mich an dieser Stelle sehr verwundert ist, dass es für die o. g. mit unterschiedlicher Krankheitsdauer, keine pauschale Regelung gibt, ab wann man an die DTAG zurückgewiesen wird.
Damit meine ich, wie kann es sein, dass manche nach 6 Monaten Dauererkrankung zur Telekom zwecks DDU geschickt werden, wärend andere erst nach 14 Monaten angefasst werden und diesen Weg gehen müssen.
Habe mal versucht die Kriterien / Hintergründe für das nicht einheitliche Verfahren bei HR zu hinterfragen. Leider musste ich feststellen, dass sich alle Befragten sehr verschwiegen / unkooperativ bei diesem Thema verhalten haben. Da fielen nur mal die Begriffe wie "Strafzahlungen an die DTAG" für jeden beurlaubten Beamten, der seine Beurlaubung auflöst, oder vertragliche Verinbarungen mit der DTAG..........
Villeicht kann hier im Forum jemand etwas dazu schreiben, der mehr Einblick in die o. g. Verfahrensweise / Thema hat.
BG aus dem Süden