Pension Urlaubsgeld-Abgeltungsanspruch
Verfasst: 19. Aug 2020, 21:32
Hallo zusammen, mal ne frage, bin seit 2 Jahren und 3 Monaten Krankgeschrieben mit dem Befund Dienstfähig ja andere Behörde.Vor der Erlrankung hatte ich noch 4 Wochen alten Urlaub nit dem von den letzten 2 Jahren zusammen 86 Urlaubstage,falls die nichts finden komme ich ja leider in den Ruhestand.Ich habe praktisch noch 17 Wochen und ein Tag Urlaub den ich nicht nehmen konnte wg Krankheit. Hab mal so ein Beispiel von einem Fachanwalt entnommen könnte das so hinhauen?
Die Urlaubsbestimmungen des Bundes und der Länder sehen vor, dass ein Erholungsurlaub nach einer bestimmten Zeit verfällt. Mit dem Verfall des Urlaubsanspruchs entfällt aber konsequenter-weise auch der Anspruch auf dessen Abgeltung. Der Verfall des Abgeltungsanspruchstritt auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH (22. 11.2011,Rs. C-214/10)und des BVerwG (9.4.2014, Az.: 2 B 95/13)18Monate nach Ende des Urlaubsjahres ein, wenn keine andere gesetzliche Regelung besteht. Ein kürzerer Verfallszeitraum (15 Monate) wurde ausdrücklich gebilligt.Der Verfall des Urlaubs betrifft dabei das gesamte Urlaubsjahr.Beispiel: Scheidet ein Beamter mit Ablauf des 31.3. des Jahres 2015 (letzter Tag vor dem gesetzlichen Verfallsdatum) aus seinem aktiven Dienst aus,so ergibt sich ein maximaler Abgeltungsanspruch von 45 Tagen:
Das heißt doch das mir eine Urlaubsauszahlung zusteht wenn ein Zurruhesetzungsverfahren eingeleitet wird bzw nach der Zurruhesetzung von den letzen 15 Monaten heisst 2 Monate und eine Woche.
Die Urlaubsbestimmungen des Bundes und der Länder sehen vor, dass ein Erholungsurlaub nach einer bestimmten Zeit verfällt. Mit dem Verfall des Urlaubsanspruchs entfällt aber konsequenter-weise auch der Anspruch auf dessen Abgeltung. Der Verfall des Abgeltungsanspruchstritt auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH (22. 11.2011,Rs. C-214/10)und des BVerwG (9.4.2014, Az.: 2 B 95/13)18Monate nach Ende des Urlaubsjahres ein, wenn keine andere gesetzliche Regelung besteht. Ein kürzerer Verfallszeitraum (15 Monate) wurde ausdrücklich gebilligt.Der Verfall des Urlaubs betrifft dabei das gesamte Urlaubsjahr.Beispiel: Scheidet ein Beamter mit Ablauf des 31.3. des Jahres 2015 (letzter Tag vor dem gesetzlichen Verfallsdatum) aus seinem aktiven Dienst aus,so ergibt sich ein maximaler Abgeltungsanspruch von 45 Tagen:
Das heißt doch das mir eine Urlaubsauszahlung zusteht wenn ein Zurruhesetzungsverfahren eingeleitet wird bzw nach der Zurruhesetzung von den letzen 15 Monaten heisst 2 Monate und eine Woche.