Anrechnung von diversen Zahlungen auf Pension bei DDU + Besitzstandswahrung Pension
Verfasst: 7. Aug 2020, 08:38
Guten Morgen,
ich bin nun seit geraumer Zeit in Pension wegen DDU aufgrund eines Dienstunfalls und beziehe daher ein Unfallruhegehalt. D.h. auch, dass ich mit einem Mini-Job schon fast an der Hinzuverdienstgrenze angekommen bin.
Nun meine Fragen, da ich hier aus dem Landesrecht nicht schlau werde bzw. nicht durchsteige:
1. Ich habe eine Unfallversicherung, die bei Unfall eine Einmalzahlung lt. Gliedertaxe zahlt (keine Unfallrente). Sollte ich hier Zahlungen empfangen, werden diese dann auf die Pension angerechnet? Wird diese Einmalzahlung nur in dem Monat angerechnet, in dem der Zufluss stattfindet oder auf das Jahr gesehen? Sollte nämlich alles angerechnet werden, macht die Versicherung nahezu keinen Sinn.
2. Ich habe < 5 Jahre in die gesetzliche RV einbezahlt, d.h. ich kann die von mir entrichteten Beiträge auszahlen lassen. Erfolgt hier eine Anrechnung und wenn ja, auch im Monat des Geldzuflusses?
Eine andere Frage bezieht sich auf die Höhe meiner aktuellen Pension: Aufgrund des Dienstunfalls ist meine jetzige Pension höher als das, was ich bei Reaktivierung (Teildienstfähigkeit, obgleich ich mir nicht vorstellen kann, dass ich je nochmals arbeiten kann) und später auch als Pension erdienen kann. Ich habe nun gelesen, dass meine jetzige Pension im Falle der Reaktivierung als "gesetzt" angesehen werden muss, d.h. die spätere Pension darf nicht geringer ausfallen? Ist dies korrekt?
Vielen Dank!
ich bin nun seit geraumer Zeit in Pension wegen DDU aufgrund eines Dienstunfalls und beziehe daher ein Unfallruhegehalt. D.h. auch, dass ich mit einem Mini-Job schon fast an der Hinzuverdienstgrenze angekommen bin.
Nun meine Fragen, da ich hier aus dem Landesrecht nicht schlau werde bzw. nicht durchsteige:
1. Ich habe eine Unfallversicherung, die bei Unfall eine Einmalzahlung lt. Gliedertaxe zahlt (keine Unfallrente). Sollte ich hier Zahlungen empfangen, werden diese dann auf die Pension angerechnet? Wird diese Einmalzahlung nur in dem Monat angerechnet, in dem der Zufluss stattfindet oder auf das Jahr gesehen? Sollte nämlich alles angerechnet werden, macht die Versicherung nahezu keinen Sinn.
2. Ich habe < 5 Jahre in die gesetzliche RV einbezahlt, d.h. ich kann die von mir entrichteten Beiträge auszahlen lassen. Erfolgt hier eine Anrechnung und wenn ja, auch im Monat des Geldzuflusses?
Eine andere Frage bezieht sich auf die Höhe meiner aktuellen Pension: Aufgrund des Dienstunfalls ist meine jetzige Pension höher als das, was ich bei Reaktivierung (Teildienstfähigkeit, obgleich ich mir nicht vorstellen kann, dass ich je nochmals arbeiten kann) und später auch als Pension erdienen kann. Ich habe nun gelesen, dass meine jetzige Pension im Falle der Reaktivierung als "gesetzt" angesehen werden muss, d.h. die spätere Pension darf nicht geringer ausfallen? Ist dies korrekt?
Vielen Dank!