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Besondere Leistung in der Beurteilung

Verfasst: 2. Aug 2020, 16:01
von mangoline1
Hallo zusammen,
ich werde im Februar voraussichtlich die Urkunde auf Lebenszeit erhalten. Besondere Leistungen sollen ja in eine Beurteilung einfließen. Was könnte eine solche besondere Leistung darstellen?

Re: Besondere Leistung in der Beurteilung

Verfasst: 2. Aug 2020, 22:57
von Ruheständler
...zum Beispiel:
Besondere Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die über die für den Arbeitsplatz geforderte Vor- und Ausbildung hinausgehen, sind, soweit sie am Arbeitsplatz beobachtet werden können, darzustellen. Im Übrigen werden sie als eigene Angaben der Beamtin oder des Beamten auf Wunsch in die Beurteilung aufgenommen, sofern sie für die weitere dienstliche Verwendung und berufliche Entwicklung von Bedeutung sein können,desweiteren natürlich immer Engagement in der jeweiligen Aufgabe zeigen😎 und nicht zu vergessen, den berühmten ,,Nasenfaktor,,gibt es dann auch noch,wenn auch nicht offiziell,aber er ist halt da.
Gruß vom Ruheständler

Re: Besondere Leistung in der Beurteilung

Verfasst: 4. Aug 2020, 06:49
von Hanswurst I.
Die Lebenszeiturkunde hat mit der Beurteilung nicht wirklich was zu tun (außer man ist ein totaler Vollhonk mit so einer schlechten Beurteilung, dass die Verbeamtung auf LZ in Frage stünde).

Besondere Leistungen sind Leistungen die über die normale Tätigkeit hinaus gehen. Zum Beispiel die Übernahme von Aufgaben die ggf. nicht primär im normalen Tätigkeitsfeld sind o.ä.