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5-jährige Wartezeit (Bundesbeamtin)

Verfasst: 26. Jul 2020, 19:45
von mia_86
Hallo liebes Forum,
ich wollte mal fragen, was alles zur 5-jährigen Wartezeit zählt, die man erreicht haben muss, um Anspruch auf die Mindestpension zu haben.
Zählt die 3-jährige Verbeamtung auf Probe dazu?
Zählen entschuldigte Krankentage dazu?
Zählt die Wiedereingliederung dazu?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Re: 5-jährige Wartezeit (Bundesbeamtin)

Verfasst: 27. Jul 2020, 07:29
von Torquemada
Ja, ja, ja.

Re: 5-jährige Wartezeit (Bundesbeamtin)

Verfasst: 27. Jul 2020, 08:24
von mia_86
Vielen Dank für die schnelle und aussagekräftige Antwort :)
Ist denn die Begründung dafür, dass alle 3 Zeiten ruhegehaltsfähig sind?
LG

Re: 5-jährige Wartezeit (Bundesbeamtin)

Verfasst: 27. Jul 2020, 08:44
von Pipapo

Re: 5-jährige Wartezeit (Bundesbeamtin)

Verfasst: 2. Sep 2020, 19:33
von Zimmer317
Was mir noch nicht ganz klar ist, zählt denn auch der 18-monatige Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf dazu? Zusätzlich sollen ja auch bis zu 3 Jahren Studium, sofern es für das Amt vorgeschrieben ist, angerechnet werden, diese gehören aber doch sicher nicht dazu, oder etwa doch? Das würde ja schließlich heißen, dass man sich nach 6 Monaten schon verabschieden kann...kann ich mir nicht vorstellen...