Seite 1 von 1

AU ab wann etc.

Verfasst: 9. Jul 2020, 08:23
von Stinkerbelle
Guten Morgen,

Das Thema wurde zwar schon öfter behandelt, aber irgendwie lassen die bislang gegebenen Antworten doch einige Fragen offen.

1. Brauche ich eine AU, wenn ich ab Mittwoch krank war, aber am darauffolgenden Montag wieder zum Dienst erscheinen kann? (Weiß keiner, schon klar, aber mir geht es um die Rechtslage)

2. Auch nach 25 Dienstjahren hab ich mit dem Begriff "Dienstvorgesetzter" noch so meine Schwierigkeiten (sorry!).
Ist das nun
der/die "vor Ort" weisungsbefugte Chef*in,
der/die Dienststellenleiter*in oder
Ober-, Erste*r Bürgermeister*in, Landrat etc.

Edit:
Dienstherr ist eine bayerische Kommune.

Vielen Dank!

Re: AU ab wann etc.

Verfasst: 9. Jul 2020, 14:08
von M240i
Ab den dritten Tag muss die Krankenmeldung beim Dienstherrn sein! Drei Tage ohne Krankenschein geht! Solange man nicht WE Dienst hat!

Re: AU ab wann etc.

Verfasst: 9. Jul 2020, 14:28
von Stinkerbelle
AM dritten Tag oder NACH dem dritten Tag, also am vierten?

Re: AU ab wann etc.

Verfasst: 9. Jul 2020, 15:34
von Dienstunfall_L
https://gesundheit-soziales.verdi.de/++ ... eldung.pdf
M.W. gelten für Beamte die Regelungen zur Vorlage der ärztl. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung analog.
Unterstellt ist bei der Tabelle, dass deine regelmäßigen Arbeitstage Mo - Fr sind; du hast dich dazu nicht geäußert.

Re: AU ab wann etc.

Verfasst: 9. Jul 2020, 15:35
von Ruheständler
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html

für Beamte gilt dieses sinngemäß auch,meines Wissens

Re: AU ab wann etc.

Verfasst: 13. Jul 2020, 08:02
von VINFler
Aus eigenen Erfahrungen aus Bayern, kann ich folgendes berichten:

Dienstherrin Kommune: War man ab Mittwoch krank und hat sich Montag früh gesund gemeldet, wurde keine AU benötigt.

Dienstherr Bundesland BY: hier muss man sich am Samstag früh per E-Mail gesund melden, um keine AU zu riskieren.

Unterscheidet sich aber wohl von Behörde zu Behörde.