AU ab wann etc.
Verfasst: 9. Jul 2020, 08:23
Guten Morgen,
Das Thema wurde zwar schon öfter behandelt, aber irgendwie lassen die bislang gegebenen Antworten doch einige Fragen offen.
1. Brauche ich eine AU, wenn ich ab Mittwoch krank war, aber am darauffolgenden Montag wieder zum Dienst erscheinen kann? (Weiß keiner, schon klar, aber mir geht es um die Rechtslage)
2. Auch nach 25 Dienstjahren hab ich mit dem Begriff "Dienstvorgesetzter" noch so meine Schwierigkeiten (sorry!).
Ist das nun
der/die "vor Ort" weisungsbefugte Chef*in,
der/die Dienststellenleiter*in oder
Ober-, Erste*r Bürgermeister*in, Landrat etc.
Edit:
Dienstherr ist eine bayerische Kommune.
Vielen Dank!
Das Thema wurde zwar schon öfter behandelt, aber irgendwie lassen die bislang gegebenen Antworten doch einige Fragen offen.
1. Brauche ich eine AU, wenn ich ab Mittwoch krank war, aber am darauffolgenden Montag wieder zum Dienst erscheinen kann? (Weiß keiner, schon klar, aber mir geht es um die Rechtslage)
2. Auch nach 25 Dienstjahren hab ich mit dem Begriff "Dienstvorgesetzter" noch so meine Schwierigkeiten (sorry!).
Ist das nun
der/die "vor Ort" weisungsbefugte Chef*in,
der/die Dienststellenleiter*in oder
Ober-, Erste*r Bürgermeister*in, Landrat etc.
Edit:
Dienstherr ist eine bayerische Kommune.
Vielen Dank!