Amtsarzt - Vorerkrankungen
Verfasst: 10. Jun 2020, 08:39
Guten Tag zusammen!
Ich bin Mitte 30, und recht lange schon bei der FF. In den letzten Jahren ist in mir der Wunsch gewachsen, mich bei der BF (NRW) zu bewerben. Alles soweit okay, u.a. da das Eintrittsalter bei uns nochmals erhöht wurde.
Nun bin ich also dabei mich für einen Ausbildungsplatz als Brandmeisteranwärter bei der BF zu bewerben.
Dabei interessiert mich folgende Fragestellung besonders:
Was genau wird beim Amtsarzt abgefragt?
Ich bin in einer sehr guten Verfassung, habe allerdings bis Mitte 2019 ca 25 psychotherapeutische Sitzungen gehabt (Über einen Zeiraum von 1,5 Jahren), da es in einer sehr kurzen Zeit einige Todesfälle in meiner Familie gab, die mich eiskalt erwischt haben - "Anpassungsstörung" lautete die Diagnose.
Ich habe niemals Medikamente gebraucht - lediglich Gesprächssitzungen. Auch wurde ich nie deswegen krank geschrieben. Seit dem gab es absolut keinen diesbezüglichen Bedarf mehr bei mir. Alles normal über die Kasse abgerechnet.
Jetzt habe ich natürlich Bedenken, dass ich, sollte ich durch die vorherigen Teile des Verfahrens kommen, der Amtsarzt mir einen Strich durch die Rechnung machen könnte.
Wahrscheinlich wird man einfach ankreuzen müssen, ob man in den letzten X Jahren in ambulanter Behandlung war, korrekt?
Mir ist zwar klar, dass es sich hierbei natürlich um Einzelfallentscheidungen handelt, jedoch weiß vielleicht der ein oder andere von euch Näheres, wie so etwas gehandhabt wird oder kann mir sogar von seinen Erfahrungen berichten.
Viele Grüße
m00
Ich bin Mitte 30, und recht lange schon bei der FF. In den letzten Jahren ist in mir der Wunsch gewachsen, mich bei der BF (NRW) zu bewerben. Alles soweit okay, u.a. da das Eintrittsalter bei uns nochmals erhöht wurde.
Nun bin ich also dabei mich für einen Ausbildungsplatz als Brandmeisteranwärter bei der BF zu bewerben.
Dabei interessiert mich folgende Fragestellung besonders:
Was genau wird beim Amtsarzt abgefragt?
Ich bin in einer sehr guten Verfassung, habe allerdings bis Mitte 2019 ca 25 psychotherapeutische Sitzungen gehabt (Über einen Zeiraum von 1,5 Jahren), da es in einer sehr kurzen Zeit einige Todesfälle in meiner Familie gab, die mich eiskalt erwischt haben - "Anpassungsstörung" lautete die Diagnose.
Ich habe niemals Medikamente gebraucht - lediglich Gesprächssitzungen. Auch wurde ich nie deswegen krank geschrieben. Seit dem gab es absolut keinen diesbezüglichen Bedarf mehr bei mir. Alles normal über die Kasse abgerechnet.
Jetzt habe ich natürlich Bedenken, dass ich, sollte ich durch die vorherigen Teile des Verfahrens kommen, der Amtsarzt mir einen Strich durch die Rechnung machen könnte.
Wahrscheinlich wird man einfach ankreuzen müssen, ob man in den letzten X Jahren in ambulanter Behandlung war, korrekt?
Mir ist zwar klar, dass es sich hierbei natürlich um Einzelfallentscheidungen handelt, jedoch weiß vielleicht der ein oder andere von euch Näheres, wie so etwas gehandhabt wird oder kann mir sogar von seinen Erfahrungen berichten.
Viele Grüße
m00