Krankenversicherung bei Entlassung als Beamter auf Probe
Verfasst: 18. Mai 2020, 00:07
Hallo liebes Forum,
Ich wurde leider als Beamter auf Probe entlassen. Gegen diese Entscheidung klage ich. Ein Ergebnis steht noch aus.
Ich erhielt noch bis Mai 2020 (also noch diesen Monat) ein Übergangsgeld. Das läuft jetzt aus und ich rutsche leider ab 01.06.2020 in das ALG II Verhältnis.
Ich war zu 50% über die Beihilfe und zu 50% privat versichert. Auch in Zeiten des Übergangsgeldes. Ich habe von meiner privaten Krankenversicherung ein Angebot zur Ruhendstellung meines Vertrags für ein paar Euro monatlich. Damit ich im Falle des Gewinns meiner Klage wieder in meinen alten Tarif zurückkann ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Inzwischen gibt es trotz Corona glücklicherweise einen Termin für die Verhandlung bei Gericht. Sollte es bei dem einen Termin bleiben und eine Entscheidung anstehen soll ich Mitte Mai Gewissheit haben. Ich möchte natürlich ungerne nun jetzt schon ALG II beantragen, wenn der Gerichtstermin schon mitte Mai 2020 ist. Das das Jobcenter zumindest den Basistarif der privaten KV übernimmt weiß ich sicher. https://www.arbeitsagentur.de/datei/mer ... 015400.pdf
Ich habe von der Sachbearbeiterin meiner privaten Krankenversicherung aber den Hinweis bekommen:
Sehr geehrter Herr xxx,
anbei der Antrag für den Ruhendtarif zum 01.06.2020.
Ich benötige auf jeden Fall den anschließenden Versicherungsschutz, da wir sie ohne neuen Krankenversicherungsschutz nicht raus lassen dürfen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mich telefonisch noch einmal kontaktieren, da ich von Ihnen keine Telefonnummer haben und noch einige Fragen habe.
Beste Grüße
Weiß hier zufällig jemand wie sich das nun verhält wenn ich erst ab Mitte Mai nach dem Gerichtstermin ALG II beantrage? . Ich kann ja durchaus "rückwirkend" für den Monat Juni ALG II Leistungen beziehen solange mein Antragsdatum noch im Juni liegt. Das geht. Nur ist die Frage wie sich das mit meiner Versicherung verhält? Man MUSS ja in Deutschland versichert sein. Nur wie verhält sich das wenn ich erst beispielsweise ab dem 20. Juni 2020 den ALG II Antrag stelle? Muss ich dann noch für den Monat Juni meinen privaten Krankenkassenbeitrag zu 100 % ohne Beihilfe bezahlen ?
Vielleicht hatte diese spezielle Situation hier schonmal jemand oder kennt die rechtliche Lage.
Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.
Ich wurde leider als Beamter auf Probe entlassen. Gegen diese Entscheidung klage ich. Ein Ergebnis steht noch aus.
Ich erhielt noch bis Mai 2020 (also noch diesen Monat) ein Übergangsgeld. Das läuft jetzt aus und ich rutsche leider ab 01.06.2020 in das ALG II Verhältnis.
Ich war zu 50% über die Beihilfe und zu 50% privat versichert. Auch in Zeiten des Übergangsgeldes. Ich habe von meiner privaten Krankenversicherung ein Angebot zur Ruhendstellung meines Vertrags für ein paar Euro monatlich. Damit ich im Falle des Gewinns meiner Klage wieder in meinen alten Tarif zurückkann ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Inzwischen gibt es trotz Corona glücklicherweise einen Termin für die Verhandlung bei Gericht. Sollte es bei dem einen Termin bleiben und eine Entscheidung anstehen soll ich Mitte Mai Gewissheit haben. Ich möchte natürlich ungerne nun jetzt schon ALG II beantragen, wenn der Gerichtstermin schon mitte Mai 2020 ist. Das das Jobcenter zumindest den Basistarif der privaten KV übernimmt weiß ich sicher. https://www.arbeitsagentur.de/datei/mer ... 015400.pdf
Ich habe von der Sachbearbeiterin meiner privaten Krankenversicherung aber den Hinweis bekommen:
Sehr geehrter Herr xxx,
anbei der Antrag für den Ruhendtarif zum 01.06.2020.
Ich benötige auf jeden Fall den anschließenden Versicherungsschutz, da wir sie ohne neuen Krankenversicherungsschutz nicht raus lassen dürfen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mich telefonisch noch einmal kontaktieren, da ich von Ihnen keine Telefonnummer haben und noch einige Fragen habe.
Beste Grüße
Weiß hier zufällig jemand wie sich das nun verhält wenn ich erst ab Mitte Mai nach dem Gerichtstermin ALG II beantrage? . Ich kann ja durchaus "rückwirkend" für den Monat Juni ALG II Leistungen beziehen solange mein Antragsdatum noch im Juni liegt. Das geht. Nur ist die Frage wie sich das mit meiner Versicherung verhält? Man MUSS ja in Deutschland versichert sein. Nur wie verhält sich das wenn ich erst beispielsweise ab dem 20. Juni 2020 den ALG II Antrag stelle? Muss ich dann noch für den Monat Juni meinen privaten Krankenkassenbeitrag zu 100 % ohne Beihilfe bezahlen ?
Vielleicht hatte diese spezielle Situation hier schonmal jemand oder kennt die rechtliche Lage.
Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.