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Krankenversicherung bei Entlassung als Beamter auf Probe

Verfasst: 18. Mai 2020, 00:07
von Brotzeit1983
Hallo liebes Forum,

Ich wurde leider als Beamter auf Probe entlassen. Gegen diese Entscheidung klage ich. Ein Ergebnis steht noch aus.

Ich erhielt noch bis Mai 2020 (also noch diesen Monat) ein Übergangsgeld. Das läuft jetzt aus und ich rutsche leider ab 01.06.2020 in das ALG II Verhältnis.

Ich war zu 50% über die Beihilfe und zu 50% privat versichert. Auch in Zeiten des Übergangsgeldes. Ich habe von meiner privaten Krankenversicherung ein Angebot zur Ruhendstellung meines Vertrags für ein paar Euro monatlich. Damit ich im Falle des Gewinns meiner Klage wieder in meinen alten Tarif zurückkann ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Inzwischen gibt es trotz Corona glücklicherweise einen Termin für die Verhandlung bei Gericht. Sollte es bei dem einen Termin bleiben und eine Entscheidung anstehen soll ich Mitte Mai Gewissheit haben. Ich möchte natürlich ungerne nun jetzt schon ALG II beantragen, wenn der Gerichtstermin schon mitte Mai 2020 ist. Das das Jobcenter zumindest den Basistarif der privaten KV übernimmt weiß ich sicher. https://www.arbeitsagentur.de/datei/mer ... 015400.pdf

Ich habe von der Sachbearbeiterin meiner privaten Krankenversicherung aber den Hinweis bekommen:

Sehr geehrter Herr xxx,
anbei der Antrag für den Ruhendtarif zum 01.06.2020.
Ich benötige auf jeden Fall den anschließenden Versicherungsschutz, da wir sie ohne neuen Krankenversicherungsschutz nicht raus lassen dürfen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mich telefonisch noch einmal kontaktieren, da ich von Ihnen keine Telefonnummer haben und noch einige Fragen habe.
Beste Grüße


Weiß hier zufällig jemand wie sich das nun verhält wenn ich erst ab Mitte Mai nach dem Gerichtstermin ALG II beantrage? . Ich kann ja durchaus "rückwirkend" für den Monat Juni ALG II Leistungen beziehen solange mein Antragsdatum noch im Juni liegt. Das geht. Nur ist die Frage wie sich das mit meiner Versicherung verhält? Man MUSS ja in Deutschland versichert sein. Nur wie verhält sich das wenn ich erst beispielsweise ab dem 20. Juni 2020 den ALG II Antrag stelle? Muss ich dann noch für den Monat Juni meinen privaten Krankenkassenbeitrag zu 100 % ohne Beihilfe bezahlen ?

Vielleicht hatte diese spezielle Situation hier schonmal jemand oder kennt die rechtliche Lage.

Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.

Re: Krankenversicherung bei Entlassung als Beamter auf Probe

Verfasst: 18. Mai 2020, 10:07
von Torquemada
Brotzeit1983 hat geschrieben: 18. Mai 2020, 00:07 .................und ich rutsche leider ab 01.06.2020 in das ALG II Verhältnis.

Du rutsch in gar nichts....

Leistungen nach SGB II sind für Bedürftige. Wenn du irgendeine Arbeit aufnimmst, bist du gesetzlich krankenversichert.

Re: Krankenversicherung bei Entlassung als Beamter auf Probe

Verfasst: 18. Mai 2020, 17:08
von Brotzeit1983
solange die Klage noch nicht entschieden ist kann ich in kein anderes Arbeitsverhältnis bis auf Zeitarbeitsfirmen bei denen man sofort wieder draußen ist wenn man möchte. Andere Firmen bieten sowas nicht und dank Corona suchen derzeit kaum Zeitarbeitsfirmen Arbeit.

ERGO. Rutsche ich sehr wohl ab 01.06.2020 in das ALG II Verhältnis.

Fragestellung bleibt bestehen.

Re: Krankenversicherung bei Entlassung als Beamter auf Probe

Verfasst: 18. Mai 2020, 17:48
von Gertrud1927
Hallo. Ich denke es ist so.
Wenn Du entlassen bist mußt Du Deine KV selbst 100 % bezahlen.
Kannst aber ja in den Basistarif wechseln. Ich denke bei AlG2 bezahlt das Jobcenter dann die Hälfte.
Wenn Du vorher Versicherungspflichtig arbeitest kannst Du in die GKV. Wenn Du da entlassen wirst kannst Du in der GKV bleiben. Dann zahlt bei AlG2 das Jobcenter dann die die GKV.

Re: Krankenversicherung bei Entlassung als Beamter auf Probe

Verfasst: 19. Mai 2020, 08:57
von Acta
Oha. Wie schafft man es, aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen zu werden?! :shock:
Das ist nicht schön. Alles Gute dir.

Ja, du dürftest Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) -umgangssprachlich Hartz IV- werden. Wie Gertrud auch vermutet, dürfte das Amt ggfls. die Hälfte des Beitrages zur PKV übernehmen.