Neuer Bemessungssatz nicht mitgeteilt
Verfasst: 13. Apr 2020, 20:59
Liebes Forum,
ich bin neu hier und habe eine Frage zur Beihilfe.
Bis 31.3.2020 war ich Beamter in Hessen, seit 1.4. Beamter in NRW. Meine Freundin ist keine Beamtin, gesetzlich versichert, unsere beiden Kinder (1,5 und 4 Jahre alt) sind über sie ebenfalls gesetzlich versichert und sie bekommt das Kindergeld. Die Geburten meiner Kinder habe ich meiner Dienststelle sofort gemeldet und bekomme entsprechend auch den Familienzuschlag. Bei der Beihilfe habe ich vor vier Jahren die Geburt des ersten Kindes auf dem Erfassungsbogen angegeben und auch einen Zuschlag für die Elternzeit (3 Monate) bekommen. Mein zweites Kind wurde vor 1,5 Jahren geboren, seitdem habe ich keine Beihilfe in Anspruch genommen und auch keinen Erfassungsbogen ausgefüllt.
Nachdem ich vor kurzem meine letzten Rechnungen und den Bogen eingereicht habe, hat mich die Beihilfestelle in Hessen informiert, dass sie den Bemessungssatz aufgrund der Geburt der Kinder erhöhen können. Dies wohlgemerkt vier Jahre nach der Geburt des ersten Kindes und 1,5 Jahre nach der Geburt des zweiten Kindes. Mir selbst war diese Regelung nicht bewusst. Ich bin auch vor vier Jahren nicht informiert worden, dass mein Satz nun 55% beträgt.
Ich habe also vier Jahre lang deutlich zu hohe Beiträge für die Krankenkasse gezahlt (insgesamt über 2000€). Die Krankenkasse hat mir geantwortet, dass Rückzahlungen nur möglich sind, wenn der Änderungantrag innerhalb von sechs Monaten gestellt wird.
Was würdet Ihr tun? Ich fühle mich von der Hessischen Beihilfestelle wieder einmal schlecht informiert.
Herzlichen Dank für Eure Antworten!
ich bin neu hier und habe eine Frage zur Beihilfe.
Bis 31.3.2020 war ich Beamter in Hessen, seit 1.4. Beamter in NRW. Meine Freundin ist keine Beamtin, gesetzlich versichert, unsere beiden Kinder (1,5 und 4 Jahre alt) sind über sie ebenfalls gesetzlich versichert und sie bekommt das Kindergeld. Die Geburten meiner Kinder habe ich meiner Dienststelle sofort gemeldet und bekomme entsprechend auch den Familienzuschlag. Bei der Beihilfe habe ich vor vier Jahren die Geburt des ersten Kindes auf dem Erfassungsbogen angegeben und auch einen Zuschlag für die Elternzeit (3 Monate) bekommen. Mein zweites Kind wurde vor 1,5 Jahren geboren, seitdem habe ich keine Beihilfe in Anspruch genommen und auch keinen Erfassungsbogen ausgefüllt.
Nachdem ich vor kurzem meine letzten Rechnungen und den Bogen eingereicht habe, hat mich die Beihilfestelle in Hessen informiert, dass sie den Bemessungssatz aufgrund der Geburt der Kinder erhöhen können. Dies wohlgemerkt vier Jahre nach der Geburt des ersten Kindes und 1,5 Jahre nach der Geburt des zweiten Kindes. Mir selbst war diese Regelung nicht bewusst. Ich bin auch vor vier Jahren nicht informiert worden, dass mein Satz nun 55% beträgt.
Ich habe also vier Jahre lang deutlich zu hohe Beiträge für die Krankenkasse gezahlt (insgesamt über 2000€). Die Krankenkasse hat mir geantwortet, dass Rückzahlungen nur möglich sind, wenn der Änderungantrag innerhalb von sechs Monaten gestellt wird.
Was würdet Ihr tun? Ich fühle mich von der Hessischen Beihilfestelle wieder einmal schlecht informiert.
Herzlichen Dank für Eure Antworten!