Abrechnung Neugeborenen Screening
Verfasst: 10. Apr 2020, 12:07
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgender Situation:
Mutter Beamtin (Beihilfe/PKV) bekommt wie geplant im Krankenhaus ein gesundes Kind. Die üblichen Untersuchungen werden am Kind durchgeführt, u.a. auch das Neugeborenen Screening.
Auf der Rechnung des Labors für das Neugeborenen Screening ist extra ein Hinweis - die wissen vermutlich sehr gut warum - auf die Fallpauschalenvereinbarung (FPV), nach der bei gesunden Neugeborenen die Krankenversicherung der Mutter die Kosten zu tragen hat. Ich habe die betreffende Stelle aus der FPV mal herausgesucht: "Für jedes Neugeborene, das nach der Versorgung im Kreißsaal weiter im Krankenhaus versorgt wird, ist ein eigener Fall zu bilden und eine eigene Fallpauschale abzurechnen. In diesem Falle ist für die Mutter und das Neugeborene jeweils eine Rechnung zu erstellen. Die Fallpauschale für das gesunde Neugeborene ist mit dem für die Mutter zuständigen Kostenträger abzurechnen."
Daher wurde die Rechnung entsprechend bei der PKV der Mutter eingereicht, die jedoch die Übernahme der Kosten ablehnt. OK, nochmal direkt auf die FPV hingewiesen, jedoch erneut abgelehnt. Die Begründung kann ich nicht so ganz nachvollziehen, die PKV argumentiert, dass es Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten im Sinne SGB V sind und diese bei stationärer Entbindung zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehört und mit den DRG-Fallpauschalen abgegolten ist. Laut PKV dürfen Ärzte im Krankenhaus nur gesonderte Abrechnungen machen, wenn Wahlleistungen vereinbart wurden. Das mag zwar sein, aber es ist ja keine Arztrechnung in dem Sinne, sondern die Rechnung des Labors.
Jetzt weiß ich auch nicht weiter, Google liefert mir hier viele Treffer, aber auch viele verschiedene Aussagen.
Hat jemand ähnliche Erfahrung und kann einen Tipp geben oder kennt sich mit der Materie aus? Bin für jeden Hinweis dankbar.
Lieben Dank und viele Grüße
Tom
P.S. Der Beihilfebescheid steht noch aus, mal sehen ob die Beihilfe der Mutter das übernimmt oder nicht.
ich habe eine Frage zu folgender Situation:
Mutter Beamtin (Beihilfe/PKV) bekommt wie geplant im Krankenhaus ein gesundes Kind. Die üblichen Untersuchungen werden am Kind durchgeführt, u.a. auch das Neugeborenen Screening.
Auf der Rechnung des Labors für das Neugeborenen Screening ist extra ein Hinweis - die wissen vermutlich sehr gut warum - auf die Fallpauschalenvereinbarung (FPV), nach der bei gesunden Neugeborenen die Krankenversicherung der Mutter die Kosten zu tragen hat. Ich habe die betreffende Stelle aus der FPV mal herausgesucht: "Für jedes Neugeborene, das nach der Versorgung im Kreißsaal weiter im Krankenhaus versorgt wird, ist ein eigener Fall zu bilden und eine eigene Fallpauschale abzurechnen. In diesem Falle ist für die Mutter und das Neugeborene jeweils eine Rechnung zu erstellen. Die Fallpauschale für das gesunde Neugeborene ist mit dem für die Mutter zuständigen Kostenträger abzurechnen."
Daher wurde die Rechnung entsprechend bei der PKV der Mutter eingereicht, die jedoch die Übernahme der Kosten ablehnt. OK, nochmal direkt auf die FPV hingewiesen, jedoch erneut abgelehnt. Die Begründung kann ich nicht so ganz nachvollziehen, die PKV argumentiert, dass es Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten im Sinne SGB V sind und diese bei stationärer Entbindung zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehört und mit den DRG-Fallpauschalen abgegolten ist. Laut PKV dürfen Ärzte im Krankenhaus nur gesonderte Abrechnungen machen, wenn Wahlleistungen vereinbart wurden. Das mag zwar sein, aber es ist ja keine Arztrechnung in dem Sinne, sondern die Rechnung des Labors.
Jetzt weiß ich auch nicht weiter, Google liefert mir hier viele Treffer, aber auch viele verschiedene Aussagen.
Hat jemand ähnliche Erfahrung und kann einen Tipp geben oder kennt sich mit der Materie aus? Bin für jeden Hinweis dankbar.
Lieben Dank und viele Grüße
Tom
P.S. Der Beihilfebescheid steht noch aus, mal sehen ob die Beihilfe der Mutter das übernimmt oder nicht.