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Auszahlung von Urlaubsansprüchen bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Verfasst: 18. Mär 2020, 00:06
von KlageaufBAL
Hallo liebes Forum,

Angenommen ein Beamter befindet sich momentan in einem Klageverfahren bei dem er auf seine Verbeamtung auf Lebenszeit klagt. Er bezieht noch bis zum 31.05.2020 ein Übergangsgeld, welches unabhängig von noch auszuzahlenden Urlaubsansprüchen beziehen werden darf. Leider gibt es in diesem Fiktivfall durch Überlastung der Gerichte / Corona etc. noch keinen Termin für die Verhandlung. Es kann also sein, dass die Person ab dem 1.06.2020 Hartz 4 beantragen muss, da die Person auch weiter krankenversichert sein muss und die Beihilfe ab 01.06.2020 wegfällt.

Da die Person aus gesundheitlichen Gründen im Jahr 2019 ihren kompletten Urlaub (30 Tage plus Freistellungstag) nicht nehmen konnte hat die Person bei der Behörde beantragt, dass ihm diese Urlaubstage ausbezahlt werden.

Die Person erhielt dann folgende Antwort:

"Da sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig aus dem Beamtenverhältnis entlassen sind, kommt eine Abgeltung ihres Urlaubsanspruchs derzeit nicht in Betracht. Zu gegebener Zeit werde ich in dieser Angelegenheit unaufgefordert auf sie zukommen."

Eine Rechtsgrundlage / Rechtsbehelfsbelehrung stand in ihrem Schreiben nicht dabei.

Frage: Kann die Behörde das einfach so nach hinten zögern? Oder hat die Person den Anspruch darauf sich das zeitnah auszahlen zu lassen? Falls ja wo steht dieser Anspruch festgeschrieben?

Immerhin würde der auszuzahlende Urlaubsanspruch im Nichts verpuffen, wenn dies erst nach dem 01.06.2020 geschieht. Denn dann würde das Geld als Einkommen zählen und zu 100% zum Hartz 4 angerechnet werden. Im Endeffekt hätte die Person NICHTS gewonnen. Leider "muss" die Person ALG II ab 01.06.2020 beantragen aufgrund der Krankenversicherung. Der erfundenen Person sind da also die Hände gebunden. Da Sie auch nach Auszahlung des Urlaubsgeldes noch locker unter der Schonvermögensgrenze liegt, hätte Sie das natürlich noch gerne vor dem 01.06.2020 überwiesen. Andere Beamte lassen sich doch auch ihren Urlaub auszahlen anstatt ihn zu nehmen. Die verstehe daher die Argumentation der Sachbearbeiterin nicht. Vor Allem nennt sie keine Rechtsgrundlage für ihre Entscheidung in dieser frei erfundenen Geschichte.

Re: Auszahlung von Urlaubsansprüchen bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Verfasst: 18. Mär 2020, 00:11
von Torquemada
"Die Person" bekommt hier auf jeden Fall keine Rechtsberatung für diese "frei erfundene Geschichte"....- mod

Re: Auszahlung von Urlaubsansprüchen bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Verfasst: 18. Mär 2020, 00:33
von KlageaufBAL
Schade. Ich dachte genau dabei geht es in einem Forum. Gegenseitige Hilfe und Unterstützung. Dann gerne auch per privater Nachricht wer da eine andere Einstellung dazu hat. Ich berufe mich dann selbstverständlich auch nicht auf die Richtigkeit der Angaben. Beiträge die so ähnlich klingen wie hier der erste werde ich nicht lesen. Vielen Dank an alle anderen.

Re: Auszahlung von Urlaubsansprüchen bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Verfasst: 18. Mär 2020, 12:09
von Gerda Schwäbel
In welchem Bundesland spielt denn diese Geschichte?

Re: Auszahlung von Urlaubsansprüchen bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Verfasst: 18. Mär 2020, 12:14
von Torquemada
Gerda Schwäbel hat geschrieben: 18. Mär 2020, 12:09 In welchem Bundesland spielt denn diese Geschichte?
Diese "frei erfundene" Geschichte...... :D

Re: Auszahlung von Urlaubsansprüchen bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Verfasst: 18. Mär 2020, 12:32
von Gerda Schwäbel
Torquemada hat geschrieben: 18. Mär 2020, 12:14 Diese "frei erfundene" Geschichte...... :D
Es ist doch völlig Wurst, ob diese Geschichte erfunden ist oder nicht. Selbstverständlich dürfen wir uns hier zum Recht austauschen, so lange ich es dem Threadersteller nur erkläre und ihn nicht auffordere etwas ganz bestimmtes zu tun, weil das notwendig sei, liegt auch keine (verbotene)Rechtsberatung vor. Und solange hier höchstwahrscheinlicher ahnungsloser Unfug unkommentiert stehen bleibt, sehe ich es als meine Pflicht an, gegenzusteuern. Ich äußere mich zum Recht aber nur dann, wenn ich es kenne. Im Forum "Landesbeamte" kommen 16 verschiedene Varianten des Rechts in Frage, daher meine Rückfrage.

Re: Auszahlung von Urlaubsansprüchen bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Verfasst: 18. Mär 2020, 13:16
von Torquemada
Gerda Schwäbel hat geschrieben: 18. Mär 2020, 12:32
Torquemada hat geschrieben: 18. Mär 2020, 12:14 Diese "frei erfundene" Geschichte...... :D
Es ist doch völlig Wurst, ob diese Geschichte erfunden ist oder nicht. Selbstverständlich dürfen wir uns hier zum Recht austauschen, so lange ich es dem Threadersteller nur erkläre und ihn nicht auffordere etwas ganz bestimmtes zu tun, weil das notwendig sei, liegt auch keine (verbotene)Rechtsberatung vor. Und solange hier höchstwahrscheinlicher ahnungsloser Unfug unkommentiert stehen bleibt, sehe ich es als meine Pflicht an, gegenzusteuern. Ich äußere mich zum Recht aber nur dann, wenn ich es kenne. Im Forum "Landesbeamte" kommen 16 verschiedene Varianten des Rechts in Frage, daher meine Rückfrage.
Du hast natürlich RECHT...klar. Nur weiss ich aus Erfahrung, dass hinter solchen "verschwurbelten" Anfragen öfters Freunde, Bekannte, Partner*innen (Ex- auch) stecken, die irgendwelche Äußerungen von Beamt*innen verifizieren möchten.

Re: Auszahlung von Urlaubsansprüchen bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Verfasst: 18. Mär 2020, 13:55
von Gerda Schwäbel
Torquemada hat geschrieben: 18. Mär 2020, 13:16 ...klar. Nur weiss ich aus Erfahrung, dass hinter solchen "verschwurbelten" Anfragen öfters Freunde, Bekannte, Partner*innen (Ex- auch) stecken, die irgendwelche Äußerungen von Beamt*innen verifizieren möchten.
Mindestens genau so oft stecken Anfragen "in eigener Sache" dahinter. Aber das ist ja genauso wenig strafbar. Diese "verschwurbelten Anfragen" gehen auf die "Rechtsberatungshysterie" des Jahres 2007 zurück, als der Forumsbetreiber von recht.de von listigen Anwälten mit Abmahnungen wegen vermeintlicher Rechtsberatung überzogen worden ist und deshalb (als Selbstschutz, zur Vermeidung von Rechtsberatung in den Antworten) darauf bestanden hat, dass Fragen nur noch in dieser Form gestellt werden durften.
Ich bin mir ganz sicher, dass auch im Forum recht.de wahre Geschichten hinter den Schilderungen stecken. Ich hätte jedenfalls nicht die Fantasie gehabt, um mir den Startbeitrag auszudenken.