Dienstunfähig und dann?
Verfasst: 11. Mär 2020, 17:37
Hallo,
ich bin 61 Jahre, fast 40 Jahre Lehrerin und seit 1991 Sl bzw. stellv. Sl.
2016/17 war ich einige Monate in einer Tagesklinik wg. Depressionen, dann nach Wiedereingliederung bis 10/2018 gearbeitet, wieder krank wg. Depressionen, Reizdarm der übelsten Sorte, habe eine altersbedingte Schwerhörigkeit, die ohne Hörgerät normale Einzelgespräche gerade so noch möglich macht, mit Hörgerät kann ich Gesprächen wegen der Umgebungsgeräusche in Gruppen kaum folgen. Es wird so verstärkt, dass ich denke, mir platzt der Kopf, wenn einer mit dem Lineal auf den Tisch klopft. Alles irgendwie im Schulalltag unmöglich.
Nach 14 Monaten Krankheit nun endlich wieder ein Versuch in der Tagesklinik, den Darm und die Depressionen in den Griff zu kriegen. AA hat nach Untersuchung geraten, den Befund der TK abzuwarten.
Dienstherr möchte wissen, ob wieder Dienstfähig, teildienstfähig oder „Umschulung“ zum Verwaltungswirt möglich, wo ich auch Anträge von Rechtsanwälten bearbeiten soll.
Sehe mich nicht dienstfähig, weil mein Darm sofort auf Stress reagiert und ich den nicht steuern oder beeinflussen kann, was auch im Unterricht zu Problemen führt. Musste zuletzt regelrecht aus der Klasse rennen, um zur Toilette zu kommen. Gleiches für die Ausbildung zum Verwaltungswirt. Teildienst entfällt auch, weil dem Darm egal ist, ob ich 25oder 15 Stunden gebe, gleiches gilt für das Gehör. Von den Depressionen und den Schlafstörungen garnicht zu reden.
Sollte der AA oder Dienstherr auf teildienstfähig entscheiden, hätte das ja Auswirkungen auf die. Bezüge. Inwiefern wirkt es sich auf die Pension aus? Sollte sich die Teildienstfähigkeit als nicht machbar erweisen, wird wie die Pension reduziert? Verfallen die alten Gehaltsstufen bei der Berechnung?
Bin 20% schwerbehindert. Gehör lt. HNO mit Geräten zu 90 %,festgestellt in einem schallisolierten Raum ohne Gesprächspartner, was im Unterricht aber nicht übertragbar ist. Neufestsetzung beantragen?
Danke für alle Antworten.
ich bin 61 Jahre, fast 40 Jahre Lehrerin und seit 1991 Sl bzw. stellv. Sl.
2016/17 war ich einige Monate in einer Tagesklinik wg. Depressionen, dann nach Wiedereingliederung bis 10/2018 gearbeitet, wieder krank wg. Depressionen, Reizdarm der übelsten Sorte, habe eine altersbedingte Schwerhörigkeit, die ohne Hörgerät normale Einzelgespräche gerade so noch möglich macht, mit Hörgerät kann ich Gesprächen wegen der Umgebungsgeräusche in Gruppen kaum folgen. Es wird so verstärkt, dass ich denke, mir platzt der Kopf, wenn einer mit dem Lineal auf den Tisch klopft. Alles irgendwie im Schulalltag unmöglich.
Nach 14 Monaten Krankheit nun endlich wieder ein Versuch in der Tagesklinik, den Darm und die Depressionen in den Griff zu kriegen. AA hat nach Untersuchung geraten, den Befund der TK abzuwarten.
Dienstherr möchte wissen, ob wieder Dienstfähig, teildienstfähig oder „Umschulung“ zum Verwaltungswirt möglich, wo ich auch Anträge von Rechtsanwälten bearbeiten soll.
Sehe mich nicht dienstfähig, weil mein Darm sofort auf Stress reagiert und ich den nicht steuern oder beeinflussen kann, was auch im Unterricht zu Problemen führt. Musste zuletzt regelrecht aus der Klasse rennen, um zur Toilette zu kommen. Gleiches für die Ausbildung zum Verwaltungswirt. Teildienst entfällt auch, weil dem Darm egal ist, ob ich 25oder 15 Stunden gebe, gleiches gilt für das Gehör. Von den Depressionen und den Schlafstörungen garnicht zu reden.
Sollte der AA oder Dienstherr auf teildienstfähig entscheiden, hätte das ja Auswirkungen auf die. Bezüge. Inwiefern wirkt es sich auf die Pension aus? Sollte sich die Teildienstfähigkeit als nicht machbar erweisen, wird wie die Pension reduziert? Verfallen die alten Gehaltsstufen bei der Berechnung?
Bin 20% schwerbehindert. Gehör lt. HNO mit Geräten zu 90 %,festgestellt in einem schallisolierten Raum ohne Gesprächspartner, was im Unterricht aber nicht übertragbar ist. Neufestsetzung beantragen?
Danke für alle Antworten.