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Familienzuschlag, nicht verheiratet, Kind

Verfasst: 16. Feb 2020, 15:03
von MattDO
Hallo zusammen,

ich habe im Forum schon geschaut aber für unseren Fall nicht die Antwort gefunden.
Meine Partnerin und ich, beide Beamte beim Land NRW, sind seit Januar Eltern. Wir wohnen zusammen, sind aber nicht verheiratet. Meine Partnerin geht 12 Monate am Stück in Elternzeit, ich zwei. Danach geht sie zu 50% arbeiten.
Die Anträge sind alle raus. Jetzt stellt sich mir nur noch die Frage, wie hoch und in welcher Form der Familienzuschlag ausgezahlt wird.

Klar ist, dass der FZ 1 nicht gezahlt wird, da wir nicht verheiratet sind. Der Zuschlag für das Kind wir gezahlt nur in welcher Höhe? So wie ich es lese, steht uns die Differenz zwischen FZ 2 und FZ 1 zu. Richtig?

In welcher Art und Weise wird der Zuschlag denn ausgezahlt? Alles an die Partnerin? Sie bekommt auch das Kindergeld. Oder Hälfte Hälfte?
Danke im Voraus!

Re: Familienzuschlag, nicht verheiratet, Kind

Verfasst: 16. Feb 2020, 15:30
von Torquemada
Alle Anträge sind raus....
Alle Infoblätter des Landesamts für Besoldung NRW gelesen?

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/ ... d-beamte-0

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sit ... b_famz.pdf

Auch mal Kontakt zu denen aufgenommen, die die Anträge bearbeiten?

Besoldung gibt es für die Kindsmutter in der Elternzeit außerhalb der Schutzfrist nicht.
Und für den Vater in Elternzeit ohnehin nicht.