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Entlassungurkunde bei DDU
Verfasst: 26. Jan 2020, 21:29
von Laubbaum
Kann mir jemand sagen, ob man einen Anspruch auf eine Entlassungsurkunde hat, wenn man dauerhaft dienstunfähig ist und der Dienstherr auch auf weitere Reaktivierungen verzichtet hat? Ich habe bloß einen Bescheid erhalten, in dem geregelt ist, dass ich dienstunfähig bin.
Falls möglich, bitte mit gesetzlicher Grundlage.
Re: Entlassungurkunde bei DDU
Verfasst: 26. Jan 2020, 22:37
von Laubbaum
Ich habe gerade selbst recherchiert.
Nach § 10 Bundesbeamtengesetz bzw. § 8 Beamtenstatusgesetz erhält man eine Ernennungsurkunde dann, wenn in ein Beamtenverhältnis anderer Art umgewandelt wird. Mit einer dauernden DU ist die Beendigung eines Beamentenverhältnisses verbunden. Somit erhält man nach § 10 BBG bzw. § 8 BeamtStG (in Verbindung mit irgendeinem Landesgesetz) schon mal keine Urkunde.
Andere Rechtsnormen für die Verleihung einer Urkunde habe ich nicht gefunden.
Ich frage mich also, ob die hier häufig erwähnten Entlassungsurkunden überhaupt existieren oder ob so viele Dienststellen in Deutschland tatsächlich Urkunden ohne Rechtsgrundlage anlässlich einer dauernden Dienstunfähigkeit aushändigen.
Es blieben höchstens deklaratorische (also keine rechtsgestaltenden) Urkunden. Das ist vielleicht in einer VwV zu finden. Da diese Urkunden keine rechtlichen Folgen beinhalten (soweit ich weiß), kann man sich die Entlassurkunde also genausogut auch sparen. Sehe ich das richtig?
Re: Entlassungurkunde bei DDU
Verfasst: 26. Jan 2020, 22:57
von Dienstunfall_L
Nach Herstellung des Einvernehmens nach § 47 Absatz 2 Satz 2 BBG ist der Beamtin oder dem Beamten die Zurruhesetzungsverfügung, d. h. die Ruhestandsurkunde, schriftlich zuzustellen (§ 47 Absatz 3 Satz 1 BBG).
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_04052016_D13010151.htm
https://dejure.org/gesetze/BBG/47.html
Re: Entlassungurkunde bei DDU
Verfasst: 26. Jan 2020, 23:23
von Laubbaum
Die entsprechende VwV habe ich gefunden. Eigentlich muss eine Urkunde ausgestellt werden (auch in 'meinem' Bundesland). Sofern auch eine Verfügung über die DU ausgestellt wurde, hat die Urkunde nur deklaratorische Wirkung. Aber sie ist auszustellen.
Würdet ihr auf die Urkunde bestehen? Was hat man davon?
Re: Entlassungurkunde bei DDU
Verfasst: 26. Jan 2020, 23:25
von Laubbaum
Danke für die Verlinkung @Dienstunfall_L
Re: Entlassungurkunde bei DDU
Verfasst: 27. Jan 2020, 08:28
von Frau M.
Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑26. Jan 2020, 22:57
Nach Herstellung des Einvernehmens nach § 47 Absatz 2 Satz 2 BBG ist der Beamtin oder dem Beamten die Zurruhesetzungsverfügung, d. h. die Ruhestandsurkunde, schriftlich zuzustellen (§ 47 Absatz 3 Satz 1 BBG).
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_04052016_D13010151.htm
https://dejure.org/gesetze/BBG/47.html
Die Zurruhesetzungsverfügung ist nicht die Ruhestandsurkunde.
Eine Zurruhesetzungsurkunde hat immer nur deklatorischen Charakter. Und im Falle einer vorzeitigen Zurruhesetzung, wo zumindest die Möglichkeit der Reaktivierung bestünde, würde ich keine derartige Urkunde ausstellen.
Re: Entlassungurkunde bei DDU
Verfasst: 27. Jan 2020, 08:40
von Dienstunfall_L
Frau M., ich habe aus der angegebenen Quelle zitiert.
(http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_04052016_D13010151.htm)
Re: Entlassungurkunde bei DDU
Verfasst: 27. Jan 2020, 08:45
von Frau M.
Das ist interessant. Mein Lehrbuch sagt etwas Anderes.
Re: Entlassungurkunde bei DDU
Verfasst: 31. Jan 2020, 19:51
von Laubbaum
Frau M. hat geschrieben: ↑27. Jan 2020, 08:45
Das ist interessant. Mein Lehrbuch sagt etwas Anderes.
Können Sie mir sagen wie das Lehrbuch lautet?
Re: Entlassungurkunde bei DDU
Verfasst: 31. Jan 2020, 19:56
von Laubbaum
Frau M. hat geschrieben: ↑27. Jan 2020, 08:28
Eine Zurruhesetzungsurkunde hat immer nur deklatorischen Charakter. Und im Falle einer vorzeitigen Zurruhesetzung, wo zumindest die Möglichkeit der Reaktivierung bestünde, würde ich keine derartige Urkunde ausstellen.
Wenn die Zurruhesetzungsurkunde eh nur deklaratorischen Charakter hat (da stimme ich Ihnen zu), welchen Einfluss sollte diese Urkunde dann auf ein mögliches Reaktivierungsverfahren haben? Diese Argumentation scheint mir nicht logisch. Dahingehend hat ja die Verfügung eine rechtsgestaltende Wirkung und die wird auch nicht verweigert, weil irgendwann einmal eine Reaktivierung erfolgen könnte. Im Falle einer Reaktivierung würde ja ein neues Beamtenverhältnis begründet werden, als auch mit neuer Urkunde.
Wenn ich es richtig sehe, ist eine Zurruhesetzungsurkunde eine deklaratorische Urkunde, die die Arbeit des Beamten würdigt. Es wäre schön, wenn der Dienstherr diese auch vorzeitig aus dem Dienst ausgeschiedenen Beamten ausstellen würde (so wie das der Bund wohl auch vorsieht), aber offenbar halten das nicht alle Dienstherren für nötig.
Re: Entlassungurkunde bei DDU
Verfasst: 31. Jan 2020, 20:01
von Ruheständler
das Thema wurde hier schon einmal behandelt:
viewtopic.php?t=3677
Re: Entlassungurkunde bei DDU
Verfasst: 2. Feb 2020, 20:51
von Querulant
Also mir in Bayern wurde die Ruhestandsurkunde am 19.12.2019 vom Dienststellenleiter persönlich gegen Unterschrift ausgehändigt.
Ruhestandsdatum war der 31.12.2019