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Beurlaubung wegen Umzug und späterem Dienstherrenwechsel

Verfasst: 24. Jan 2020, 14:05
von Sesi
Hallo allerseits,

Mein Mann beginnt demnächst einen neuen Job, welcher sich 800 km weit weg befindet. Auf Grund der Entfernung ist geplant, dass unser Junior & ich in den Sommerferien nachziehen. Meine Beamtenansprüche will ich jedoch nicht aufgeben.

Für den Anfang in der neuen Heimat (ca. 12 Monate) möchte ich mich gern ohne Bezüge beurlauben lassen (wegen Kind unter 18), um den Umzug, den Schulwechsel u.ä. zu managen. Im Anschluss möchte ich mir dann eine Stelle in der neuen Heimat suchen und entsprechend einen Versetzungsantrag stellen.

Ist dies alles so möglich oder könnte es Probelme geben?
Sollte ich beim jetzigen Dienstherren mit offenen Karten spielen, dass ich nicht zurückkommen werde und die Beurlaubung hier nur als Bindeglied bis zur neuen Stelle dient oder soll ich vorerst von einer befristeten Sache sprechen?

Danke im Voraus.

Re: Beurlaubung wegen Umzug und späterem Dienstherrenwechsel

Verfasst: 24. Jan 2020, 14:24
von Ruheständler
... wenn Du Bundesbeamtin bist und die abgebende Dienststelle und die eventuell neue aufnehmende Dienststelle mitspielen ist es bestimmt kein Problem,wenn aber Landesbeamtin dann würde ich es eher als schwierig einstufen wenn Du Dein Bundesland verlässt, und mit offenen Karten sollte man schon spielen.
Gruß vom Ruheständler

Re: Beurlaubung wegen Umzug und späterem Dienstherrenwechsel

Verfasst: 24. Jan 2020, 15:00
von Sesi
Ich bin Kommunalbeamtin.

Mit wurde geraten nicht gleich mit offenen Karten zu spielen, da man sonst meinen Antrag auf Beurlaubung ablehnen könnte?

Abgebender und aufnehmender Dienstherr können nicht miteinander kommunizieren, da ich weder zum jetzigem Zeitpunkt noch zu dem Beginn meiner Beurlaubung weiß, wer der aufnehmende Dienstherr wird.

Re: Beurlaubung wegen Umzug und späterem Dienstherrenwechsel

Verfasst: 24. Jan 2020, 15:14
von Torquemada
Sesi hat geschrieben: 24. Jan 2020, 15:00 Ich bin Kommunalbeamtin.

Mit wurde geraten nicht gleich mit offenen Karten zu spielen, da man sonst meinen Antrag auf Beurlaubung ablehnen könnte?

Du hast doch als Erziehende einen Rechtsanspruch auf Urlaub ohne Bezüge, oder?

Re: Beurlaubung wegen Umzug und späterem Dienstherrenwechsel

Verfasst: 24. Jan 2020, 15:22
von Sesi
Ja, diesen Anspruch habe ich. Jedoch gäbe es da wohl immer das Hintertürchen mit dem Entgegenstehen von zwingenden dienstlichen Belangen?!
Das verunsichert mich etwas.

Re: Beurlaubung wegen Umzug und späterem Dienstherrenwechsel

Verfasst: 24. Jan 2020, 15:24
von Ruheständler
Sesi hat geschrieben: 24. Jan 2020, 15:22 Jedoch gäbe es da wohl immer das Hintertürchen mit dem Entgegenstehen von zwingenden dienstlichen Belangen?!
Das verunsichert mich etwas.
... genau das meinte ich,wenn die abgebende Dienststelle mitspielt

Re: Beurlaubung wegen Umzug und späterem Dienstherrenwechsel

Verfasst: 24. Jan 2020, 15:31
von Sesi
Bei 3.500 Arbeitnehmern, meinem 11-jährigen Kind und meinem GdB von 60% dürfte es an sich kaum zwingende dienstliche Belange geben, die eine Ablehnung rechtfertigen würden.
Aber vielleicht würden meine Absichten (nach der Beurlaubung nicht zurückzukehren), eine Ablehnung rechtfertigen?

Auf welchem Weg kann man als kommunaler Beamter in ein anderes Bundesland gehen? Gar nicht?

Re: Beurlaubung wegen Umzug und späterem Dienstherrenwechsel

Verfasst: 24. Jan 2020, 16:15
von Ruheständler
... meiner Kenntnis nach wenn die mögliche neue Dienststelle von sich aus die abgebende Dienststelle kontaktiert und den Wechsel so propagiert das beide Seiten einen Vorteil daraus ziehen können,aber ich Glaube die Chance im Lotte zu gewinnen ist größer :mrgreen: , aber man muss halt alle Register ziehen um seinen Wunsch möglich zu machen.