Ausbildung zu berücksichtigen bei Berechnung Ruhegehaltssatz???
Verfasst: 24. Jan 2020, 12:39
Servus,
ich rechne gerade mit dem LBV Versorgungsrechner NRW meine (theorertischen) Bezüge aus falls ich demnächst dienstunfähig werden sollte.
Ich habe nach dem Abitur bzw vor dem Studium noch eine kaufmännische Ausbildung (3 Jahre) gemacht, bevor ich nun seit einigen Jahren als GymLehrer arbeite.
http://www.beamtenversorgung.nrw.de/fsiframe.wrkexec
Meine Frage: findet meine IHK Ausbildung Berücksichtung bei der Berechnung des Ruhegehalts. Konkret meine ich die Ziffer 1210 (Vorbereitungsdienst außerhalb des Beamtenverhältnisses, Praktikum, Lehre, Anerkennungsjahr, hauptberufliche Tätigkeit)
In der Erläuterung steht: Ausbildungszeiten
Lt. Ausbildungs-und Prüfungsordnungen, Laufbahnverordnungen, Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschriebene Ausbildungszeiten oder hauptberufliche Tätigkeiten, (Jedoch keine allgemeine Schulausbildung oder diese ersetzende andere Art der Ausbildung)
Da ich bisher nur schlechte Erfahrungen mit meinem Dienstherrn machen musste, wollte ich hier sicherheitshalber mal nachfragen. In meinen Augen wird diese Ausbildung nicht angerechnet, da Sie für das Erreichen meiner jetzigen Position als Studienrat nicht nötig gewesen wäre andererseits war es eine hauptberufliche Tätigkeit, also eine ganz normale Ausbildung.
Wie seht ihr das?
ich rechne gerade mit dem LBV Versorgungsrechner NRW meine (theorertischen) Bezüge aus falls ich demnächst dienstunfähig werden sollte.
Ich habe nach dem Abitur bzw vor dem Studium noch eine kaufmännische Ausbildung (3 Jahre) gemacht, bevor ich nun seit einigen Jahren als GymLehrer arbeite.
http://www.beamtenversorgung.nrw.de/fsiframe.wrkexec
Meine Frage: findet meine IHK Ausbildung Berücksichtung bei der Berechnung des Ruhegehalts. Konkret meine ich die Ziffer 1210 (Vorbereitungsdienst außerhalb des Beamtenverhältnisses, Praktikum, Lehre, Anerkennungsjahr, hauptberufliche Tätigkeit)
In der Erläuterung steht: Ausbildungszeiten
Lt. Ausbildungs-und Prüfungsordnungen, Laufbahnverordnungen, Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschriebene Ausbildungszeiten oder hauptberufliche Tätigkeiten, (Jedoch keine allgemeine Schulausbildung oder diese ersetzende andere Art der Ausbildung)
Da ich bisher nur schlechte Erfahrungen mit meinem Dienstherrn machen musste, wollte ich hier sicherheitshalber mal nachfragen. In meinen Augen wird diese Ausbildung nicht angerechnet, da Sie für das Erreichen meiner jetzigen Position als Studienrat nicht nötig gewesen wäre andererseits war es eine hauptberufliche Tätigkeit, also eine ganz normale Ausbildung.
Wie seht ihr das?