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Dienstzeugnis bei Wechsel der Behörde

Verfasst: 15. Jan 2020, 08:31
von jonderson
Ich habe die Behörde und damit auch mein das übergeordnete Ministerium gewechselt und hätte gerne ein Dienstzeugnis, da ich nicht weiß ob ich Beamter bleiben werde und möchte.
(Schlechte Bezahlung, lange Arbeitszeiten, langer Arbeitsweg usw.)
Meine ehemalige Vorgesetzte sieht damit kein Problem und meinte das eigentlich schon alles in der Personalabteilung sein sollte.
Dort angefragt bekomme ich folgende Antwort:
für die Ausstellung eines Dienstzeugnis nach § 85 BBG muss das Beamtenverhältnis beendet worden sein oder ein berechtigtes Interesse an einem Dienstzeugnis bestehen. Sie wurden unter Beibehaltung Ihres Beamtenverhältnisses an die Behörde XYZ (Bundesdienst) versetzt. Ein Dienstherrenwechsel fand mithin nicht statt, sodass auch ein berechtigtes Interesse an einem Dienstzeugnis nicht vorliegt. Als "Arbeitszeugnis" sind bei Beamten daher die vorhandenen Beurteilungen ausreichend. Ein Beurteilungsbeitrag für den Zeitpunkt bis zu Ihrer Abordnung wurde Ihnen meines Wissens ausgestellt.
Mein Problem ist der unbestimmte Rechtsbegriff "besonderes Interesse".
Gibt es davon irgendwo eine Definition. Habe bisher einleuchtende Webseiten dazu gefunden, die aber nicht unbedingt vorzeigbar sind...

Vielen Dank

€dit:
Vielleicht wichtig fürs Verständnis:
Der Personaler ist meinem Eindruck nach sehr sauer, dass ich die Behörde gewechselt habe....

Re: Dienstzeugnis bei Wechsel der Behörde

Verfasst: 15. Jan 2020, 10:39
von GFunkt
Worin sehen Sie denn das besondere Interesse vor dem Hintergrund, dass Beurteilungen und ein Beurteilungsbeitrag bis zur Abordnung vorliegen? Ich sehe darüber hinaus kein (weiteres) besonderes Interesse. M.E. hat die Behörde recht.

Re: Dienstzeugnis bei Wechsel der Behörde

Verfasst: 15. Jan 2020, 14:11
von jonderson
Kann man so einen Beurteilungsbeitrag auch einer "normalen" Bewerbung in der Wirtschaft beilegen?
Ist der tauglich?
Bin schon seit einigen Monaten gewechselt, habe ihn bisher aber noch nicht gesehen.

Re: Dienstzeugnis bei Wechsel der Behörde

Verfasst: 15. Jan 2020, 14:52
von GFunkt
Den Beurteilungsbeitrag werden Sie wahrscheinlich auch nicht zu Gesicht bekommen, weil er nur in die nächste (Regel-)Beurteilung einfließt und letztere erst Rechtswirkung zukommt.
Du meine Güte, sagen Sie der Personalstelle einfach, dass Sie sich für eine Stelle außerhalb des öD bewerben möchten und dafür ein Dienstzeugnis brauchen. Das wäre ein glasklares berechtigtes Interesse für ein Dienstzeugnis gem. § 85 BBG, das steht sogar in der Gesetzesbegründung.

Re: Dienstzeugnis bei Wechsel der Behörde

Verfasst: 16. Jan 2020, 14:43
von jonderson
Derzeit steht noch nicht fest, ob ich mich woanders bewerben werde, es geht nur darum, was ist wenn ich mich später Entscheide mich woanders zu bewerben. Möchte mein hadern mit dem öffentlichen Dienst auch derzeit noch nicht an die große Glocke hängen.

Re: Dienstzeugnis bei Wechsel der Behörde

Verfasst: 16. Jan 2020, 15:10
von GFunkt
Dann gibt's derzeit auch kein Dienstzeugnis, weil kein berechtigtes Interesse vorliegt und die Antwort der Behörde somit richtig ist. Und wenn Sie sich irgendwann später doch woanders bewerben möchten geht das Spielchen eben von vorne los. So einfach ist das.

Re: Dienstzeugnis bei Wechsel der Behörde

Verfasst: 17. Jan 2020, 07:32
von jonderson
Also das heißt, wenn ich mich in z.B. 5 bis 10 Jahren für ein Dienstzeugnis interessiere, dann ich dann zu meiner alten Behörde, bei der ich schon 5 - 10 Jahre nicht mehr arbeite, und die kann mir noch ein adequates Dienstzeugnis ausstellen? oO

Re: Dienstzeugnis bei Wechsel der Behörde

Verfasst: 17. Jan 2020, 08:05
von GFunkt
So ein Unsinn. Das Dienstzeugnis stellt natürlich der Dienstvorgesetzte der Behörde aus, bei der Sie zuletzt beschäftigt sind.

Re: Dienstzeugnis bei Wechsel der Behörde

Verfasst: 17. Jan 2020, 16:37
von jonderson
Ja toll und über die Zeit bei der Behörde davor, wo ich etwas komplett anderes gemacht habe, habe ich dann kein Zeugnis?

Re: Dienstzeugnis bei Wechsel der Behörde

Verfasst: 17. Jan 2020, 20:46
von Ruheständler
jonderson hat geschrieben: 17. Jan 2020, 16:37 Ja toll und über die Zeit bei der Behörde davor, wo ich etwas komplett anderes gemacht habe, habe ich dann kein Zeugnis?
Quelle Internet:
...Ein qualifiziertes Dienstzeugnis soll vor allem den neuen Dienstherrn über die ausgeübte Tätigkeit und über die Leistungen des Beamten informieren. Es dient für den Bewerber als Visitenkarte für seine weitere Laufbahn. Dabei ist der Dienstherr verpflichtet, dem Grundsatz der Zeugniswahrheit Rechnung zu tragen. Das Zeugnis muss folglich alle Tatsachen beinhalten, die für die vollständige Würdigung der Tätigkeit beim Dienstherrn von Bedeutung sind. Allerdings muss das Zeugnis auch wohlwollend formuliert sein, so dass die Zeugnisse in Anlehnung an die Zeugnissprache im Arbeitsrecht ausformuliert werden.

Gruß vom Ruheständler