(Schlechte Bezahlung, lange Arbeitszeiten, langer Arbeitsweg usw.)
Meine ehemalige Vorgesetzte sieht damit kein Problem und meinte das eigentlich schon alles in der Personalabteilung sein sollte.
Dort angefragt bekomme ich folgende Antwort:
Mein Problem ist der unbestimmte Rechtsbegriff "besonderes Interesse".für die Ausstellung eines Dienstzeugnis nach § 85 BBG muss das Beamtenverhältnis beendet worden sein oder ein berechtigtes Interesse an einem Dienstzeugnis bestehen. Sie wurden unter Beibehaltung Ihres Beamtenverhältnisses an die Behörde XYZ (Bundesdienst) versetzt. Ein Dienstherrenwechsel fand mithin nicht statt, sodass auch ein berechtigtes Interesse an einem Dienstzeugnis nicht vorliegt. Als "Arbeitszeugnis" sind bei Beamten daher die vorhandenen Beurteilungen ausreichend. Ein Beurteilungsbeitrag für den Zeitpunkt bis zu Ihrer Abordnung wurde Ihnen meines Wissens ausgestellt.
Gibt es davon irgendwo eine Definition. Habe bisher einleuchtende Webseiten dazu gefunden, die aber nicht unbedingt vorzeigbar sind...
Vielen Dank
€dit:
Vielleicht wichtig fürs Verständnis:
Der Personaler ist meinem Eindruck nach sehr sauer, dass ich die Behörde gewechselt habe....