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Reisekrankenversicherung

Verfasst: 10. Jan 2020, 09:52
von Spanierin
Da die letzten Beiträge die ich finden konnte schon länger her sind, frage ich mal neu:
Brauche ich als Bundesbeamter (im Ruhestand, aber zweitrangig) tatsächlich eine Auslandsreisekrankenversicherung? Ich verstehe §11 Bbhv so, dass bis zu 1000€ bei Arztbesuch und ohne Limit bei Notfallversorgung übernommen werden.
Unklar ist mir, ob zu Notfallversorgung auch zB anschließende Operationen und längere KHaufenthalte gehören. In den USA kann das ja mal ganz schnell richtig teuer werden. Aber wenn dem so wäre, wäre eine zusätzliche Versicherung doch unnötig oder?

Dass die Kosten für einen Rücktransport außen vor sind, lasse ich jetzt auch mal außen vor, das ist zweitrangig.
Hinweise auf günstige Versicherungen /Kreditkarten mit Versicherung brauche ich bitte nicht, ich lebe in Spanien, da ist alles etwas (viel) anders.
Danke

Re: Reisekrankenversicherung

Verfasst: 10. Jan 2020, 10:03
von Torquemada
Spanierin hat geschrieben: 10. Jan 2020, 09:52
Brauche ich als Bundesbeamter (im Ruhestand, aber zweitrangig) tatsächlich eine Auslandsreisekrankenversicherung?

..... ich lebe in Spanien, da ist alles etwas (viel) anders.
Da du in Spanien lebst, stellt sich diese Frage doch eigentlich nur für Reisen von Spanien in andere Länder.

Re: Reisekrankenversicherung

Verfasst: 10. Jan 2020, 10:06
von Spanierin
Ganz genau, es geht um Reisen ins Ausland, deswegen Reisekrankenversicherung der Titel :)

Re: Reisekrankenversicherung

Verfasst: 10. Jan 2020, 10:13
von Torquemada
Spanierin hat geschrieben: 10. Jan 2020, 09:52
Unklar ist mir, ob zu Notfallversorgung auch zB anschließende Operationen und längere KHaufenthalte gehören. In den USA kann das ja mal ganz schnell richtig teuer werden. Aber wenn dem so wäre, wäre eine zusätzliche Versicherung doch unnötig oder?
Gut....dann ist klar, was du meinst.

Z.B.

Ruhestandsbeamter auf USA-Reise fällt eine Treppe herunter und muss dann ein halbes Jahr mit vier Operationen an Wirbelsäule und Schädel in der Klinik bleiben.

Re: Reisekrankenversicherung

Verfasst: 10. Jan 2020, 10:27
von Spanierin
Ganz genau. Derartige Fälle.

Re: Reisekrankenversicherung

Verfasst: 10. Jan 2020, 11:09
von Kerberos
Was die Beihilfe nicht bezahlt, bekommt man doch über den Beihilfeergänzungstarif der privaten Krankenkasse erstattet, oder? Meine Versicherung (HUK) gewährt max. bis zu 2 + 2 Monaten Schutz im außereuropäischen Ausland. Das kann bei neueren Verträgen aber inzwischen anders sein.

Auszug aus den AVB:
Bei vorübergehenden Aufenthalt (bis zu 2 Monaten) im außereuropäischen Ausland gewährt der Versicherer Versicherungsschutz ohne besondere Vereinbarung. Solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihres Gesundheitszustandes antreten kann, besteht Versicherungsschutz über 2 Monate hinaus, längstens aber für weitere 2 Monate.
Bei unseren USA-Urlauben haben wird deswegen bisher nie eine extra Reisekrankenversicherung abgeschlossen. ;)

Re: Reisekrankenversicherung

Verfasst: 10. Jan 2020, 17:34
von ISDNforever
Lassen Sie sich außerhalb der EU ärztlich behandeln, erstatten wir Ihre Aufwendungen aus der Grundversicherung bis zu der Höhe, in der wir sie auch im Inland erstattet hätten. Hierzu erstellen wir eine Vergleichsberechnung.
Ausnahmen: In folgenden Fällen führen wir keine Vergleichsberechnung durch:
- Ihre Kosten für ärztliche und zahnärztliche Leistungen liegen unter 1.000 Euro je Krankheitsfall.
- Wir haben Ihnen die geplante Maßnahme vor Ihrem Reiseantritt bereits genehmigt.
- Sie mussten zur Notfallversorgung das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen.
- Sie wohnen in der Nähe der deutschen Grenze – beispielsweise im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet – und Ihr nächstgelegenes Krankenhaus befindet sich im Ausland. Dieses suchen Sie in einer akuten Notfallsituation auf.
Quelle: Postbeamtenkrankenkasse https://dokumente.pbeakk.de/leistungen/ ... sland.html (deckt sichaber mit §11 BBhV)

Ob alle Behandlungen etwa auf Kreuzfahrtschiffen oder Heilmittel wie Physiotherapie nach einem Unfall im Ausland als "Notfall / Krankenhaus" betrachtet würden, ist fraglich.
Ansonsten sehe ich wie Spanierin. Im Zweifel aber lieber eine Versicherung abschließen (kostet zumindest hier in DE teils unter 10 €/Jahr als auf tausenden € sitzen zu bleiben).

Re: Reisekrankenversicherung

Verfasst: 10. Jan 2020, 20:08
von Dienstunfall_L
Ist mir bisher entgangen, dass ein Krankenversicherungsschutz im Ausland etwas mit Beihilfeberechtigung und Beamtenstatus zu tun hat?

Ich ging davon aus, dass ein evtl. erforderlicher Flug ins nächste KH (z.B., wenn man sich auf einer Insel aufhält und das KH, das adäquat behandeln könnte, auf dem Festland ist) oder ein Krankentransport ins eigene Land nicht von der KV getragen wird. Lag ich falsch?

Re: Reisekrankenversicherung

Verfasst: 11. Jan 2020, 11:00
von Spanierin
Danke Kerberos, das wollte ich hören. Klar zahlt auch die private KK ihren Teil, aber die Frage war eben, ob im Notfall, und nur davon gehe ich jetzt erstmal aus, tatsächlich alles übernommen wird. Dh vorallem auch die Beihilfe in voller Höhe erstattet oder eben nur mal eine kurze Erstversorgung und auf der Restbehandlung bliebe ich sitzen. Oder ggf begrenzt auf das, was auch in D nur erstattet werden würde. So gilt es zB bei meinem jetzigen Wohnsitz in Spanien. Anschließende Behandlungen, die (vielleicht) nötig sind, lasse ich, genau wie einen Rücktransport, erstmal außen vor. Aber eine komplette Notfallversorgung möchte ich schon abgesichert wissen. Ansonsten gibt es sowas, wie 10€ Versicherungen hier nicht. Die günstigste (mit einer Absicherung, dass ich Behandlungen auch gleich aus eigener Tasche bezahlen könnte...) fangen bei 150€ an. Pro Reise. Ich reise oft...Deswegen eben die Frage, was genau alles unter *Notfallversorgung* fällt.

Re: Reisekrankenversicherung

Verfasst: 14. Jan 2020, 17:46
von Hauseltr
Für Bundesbahnbeamte gilt:

Krank im Ausland? Das sollten Sie als KVB-Mitglied bei Erkrankungen auf Reisen wissen.

Die Berechnung von ärztlichen Leistungen im Ausland erfolgt nach anderen Grundsätzen und in einzelnen Ländern zum Teil auf wesentlich höherem Preisniveau als dies im Inland der Fall ist. Zudem können Aufwendungen z. B. für den Rücktransport an den Wohnort anfallen, deren Bezuschussung nach dem Tarif der KVB nicht möglich ist.

Es empfiehlt sich daher bei allen Auslandsreisen, diese Risiken durch eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung - wie sie von verschiedenen Versicherern angeboten wird - abzusichern.


https://www.kvb.bund.de/DE/Home/Aktuell ... ungen.html

Re: Reisekrankenversicherung

Verfasst: 15. Jan 2020, 01:03
von kepinna
Könntest du die richtige Versicherung finden?

Re: Reisekrankenversicherung

Verfasst: 15. Jan 2020, 16:11
von Hauseltr
Ein bestimmter Automobilclub bietet z.B. sowohl Tarife für Reisen bis zu 45 Tage an als auch Reisen für einen längeren Auslandsaufenthalt. Auch für Nichtmitglieder.

Aber die Palette der Anbieter ist groß.

Re: Reisekrankenversicherung

Verfasst: 16. Jan 2020, 20:00
von ISDNforever
Ergänzend noch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV)
in 11.2:
3Unter Notfallversorgung wird die Erkennung drohender oder eingetretener Notfallsituationen und die Behandlung von Notfällen einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen verstanden. 4Eine eventuelle Weiterbehandlung außerhalb der
Notfallbehandlung ist mithin nicht beihilfefähig. 5So wären beispielsweisebei einem Skiunfall mit einfachem Knochenbruch in der Schweiz die Rettungsdienste, die Fixierung des Beines usw. beihilfefähig. 6Aufwendungen nach Wiederherstellung der Reisefähigkeit sind dagegen nicht mehr beihilfefähig, da ab diesem Zeitpunkt von der Zumutbarkeit einer eventuell erforderlichen Weiterbehandlung im Inland ausgegangen werden kann. 7
Quelle: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=4

Re: Reisekrankenversicherung

Verfasst: 1. Mär 2020, 01:59
von Mikesch
Moin,

innerhalb EU ist das (meist) kein Thema, außerhalb EU bis zu den Kosten, wie sie hier entstanden wären. Der Absatz 2 dürfte kaum bis gar nicht in Betracht kommen, bzw. bis nur 1.000€ voll. Die Notfallversorgung beschränkt sich wirklich nur auf das Notwendigste, damit Du nicht abkratzt, ansonsten gilt Abs. 1.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/__11.html

Nicht nur die USA ist heikel, auch die skandinavischen Länder, Schweiz...
USA: Behandlung eines Armbruchs, 20.000$, Gehöhrgangsuntersuchung in Norwegen, 2.000 NOK. Die Erstattung hierfür wäre ein Witz...

Von daher stellt sich die Frage einer Auslandskrankenversicherung gar nicht. Wenn man die EU verlassen möchte, ist sie ein Muss!
Ohne nachgewiesener KV kommt man z.B. in die USA erst gar nicht für länger rein!
Hier sollte man die Versicherungsbedingungen genau studieren, was zu einem passt! Kurzzeit geht ja für wenig Kohle über die normalen RKV.
Bis zu einem Jahr HUK oder ADAC, hier auf die Leistungen achten, kosten so 500,- für das Jahr.
Wer länger unterwegs ist, Hanse Merkur, machen nahezu alle Nomaden, 3 Euro+/Tag, geht bis 5 Jahre und zahlt auch bis 6 Wochen in Deutschland.

Mit diesen Versicherungen verliert man natürlich seinen Beihilfeanspruch, da sie 100% abdecken. Die zahlen auch nur das Notwendigste, dafür aber auch die notwendig horrenden Kosten wie z.B. USA!

Ich, innerhalb der EU reicht mir die Beihilfe und meine normale PKV, die ebenso innerhalb der EU zahlt. Jedem überlassen, wie toll er sich da absichert. Außerhalb Deutschlands sind die Arztkosten in der EU meist ein Witz, da interessiert mich das eh nicht.
Nur außerhalb der EU eine Langzeit KV wie oben beschrieben. In großen Städten bieten die auch Ärzte und Krankenhäuser, wo sie direkt abrechnen, selbst in den USA. D.h., man muss nicht erst die Kredit Karte zücken...

LG vom Mikesch,
...überwintert gerade in Südfrankreich...