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Kosten der privaten Pflegepflichtversicherung

Verfasst: 20. Dez 2019, 06:10
von Ozymandias
Hallo,

Anfang des Monats sind mir und meinem Mann die Beitragserhöhungen unserer PKV ins Haus geflattert.

Ich bin Beamtin und bekomme 70% Beihilfe, also 30% privatversichert.
Mein Mann ist 100% privatversichert.

Mann 100% PKV
2019: 36 Euro mtl. für private Pflegeversicherung
2020: 73 Euro mtl. für private Pflegeversicherung

Ich 30% PKV
2019: 22 Euro mtl. für private Pflegeversicherung
2020: 34 Euro mtl. für private Pflegeversicherung

Auf 100% hochgerechnet wären das bei mir 113,33 Euro allein für die private Pflegeversicherung jeden Monat. Ist meine Versicherung so schlecht oder gibt es da einen anderen Hintergrund warum für 30% so ein relativ hoher Beitrag fällig wird?

Re: Kosten der privaten Pflegepflichtversicherung

Verfasst: 20. Dez 2019, 09:06
von ISDNforever
Hallo,

das Thema haben wir hier
https://beamtentalk.de/viewtopic.php?f=22&t=10456

schon ein wenig diskutiert.
Die genaue Berechnung des Beitrags erfährt man (wenn überhaupt?) nur auf Nachfragen.
Ein Unterschied zwischen dir und deinem Mann könnte in eurem Eintrittsalter in die PKV/PPV, den bisher genutzten Rechnungszinsen, etc. liegen.

Re: Kosten der privaten Pflegepflichtversicherung

Verfasst: 23. Dez 2019, 14:36
von Dienstunfall_L
Ozymandias hat geschrieben: 20. Dez 2019, 06:10 Mann 100% PKV
2019: 36 Euro mtl. für private Pflegeversicherung
2020: 73 Euro mtl. für private Pflegeversicherung

Ich 30% PKV
2019: 22 Euro mtl. für private Pflegeversicherung
2020: 34 Euro mtl. für private Pflegeversicherung
Interessant, dass der relative Unterschied zw. beiden zu vor 2020 deutlich anders ausfällt.

a)
2019:
Mann 100% - Frau 30% // Mann €36 - Frau €22
Frau 100% wäre >€70, was fast ca. 2-facher Betrag des Mannes ist.

2020:
Mann 100% - Frau 30% // Mann €73 - Frau €34
Frau 100% wäre €113,33 (habe ich übernommen aus Angabe oben), was ca. 1,5-facher Beitrag des Mannes ist.

b)
Der Beitrag des Mannes hat sich von 2019 zu 2020 mehr als verdoppelt, Erhöhung mehr als 100%.
Der Beitrag der Frau hat sich nicht verdoppelt (Beitrag bei 30%-Rechnung hat ~30% Erhöhung).

Re: Kosten der privaten Pflegepflichtversicherung

Verfasst: 23. Dez 2019, 18:18
von Gertrud1927
Hallo. Das was Du zahlst ist der Beitrag für Beihilfeberechtigte PVB. Das ist in etwa die Hälfte des Beitrags PVN (ohne Beihilfeberechtigung). Die andere Hälfte des PVN Beitrages müßte ein Arbeitgeber zahlen wenn er keine Beihilfe zahlen würde.
Wenn Du pensioniert bist wird Dir dieser fiktive halbe Beitrag vom Ruhegehalt abgezogen weil Versorgungsempfänger den vollen Pflegeversicherungsbeitrag tragen müssen. Der Dienstherr zieht die Hälte vom Beitrag der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab.
Bei Deinem Mann wird es der volle Beitrag sein. Wenn er Arbeitnehmer ist würde er beim Arbeitgeber die Bescheinigung des Beitrages einreichen und der Arbeitgeber muß die Hälfte übernehmen.

Re: Kosten der privaten Pflegepflichtversicherung

Verfasst: 25. Dez 2019, 10:47
von Kerberos
Gertrud1927 hat geschrieben: 23. Dez 2019, 18:18 Wenn Du pensioniert bist wird Dir dieser fiktive halbe Beitrag vom Ruhegehalt abgezogen weil Versorgungsempfänger den vollen Pflegeversicherungsbeitrag tragen müssen. Der Dienstherr zieht die Hälte vom Beitrag der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab.
Hallo Gertrud1927, kannst du für deine Aussage mit dem vollen Beitrag als Pensionär eine Quelle bzw. einen Gesetzestext benennen?

Ich habe dazu im Netz nur gefunden, dass pensionierte Beamte mit Anspruch auf Beihilfe nur die halben Beitragssätze zur Pflegeversicherung zahlen müssen und dafür im Pflegefall auch nur die halben Leistungssätze erhalten. Die andere Hälfte der Leistungen würde dann nicht die Pflegekasse sondern der Träger der Beihilfe übernehmen. https://www.finanztip.de/pflegeversicherung-rentner/ :?:

Re: Kosten der privaten Pflegepflichtversicherung

Verfasst: 25. Dez 2019, 12:17
von Gertrud1927
Hallo.
Die eine Hälfte den Tarif PVB zieht die Krankenkasse mit ein.
Die andere Hälfte wird von Deinem Ruhegehalt einbehalten nach BeamtVG §50f.
Der Betrag geht auch nicht an die Pflegekasse sondern wird nur einbehalten damit die die Bezieher von Ruhegehalt auch mit dem vollen Beitrag belastet sind damit sie keinen Vorteil gegenüber Rentnern haben die auch den vollen Beitrag selbst tragen müssen.

Re: Kosten der privaten Pflegepflichtversicherung

Verfasst: 25. Dez 2019, 16:59
von Kerberos
Gertrud1927 hat geschrieben: 25. Dez 2019, 12:17 Die andere Hälfte wird von Deinem Ruhegehalt einbehalten nach BeamtVG §50f.
Das gilt für den Bund, wie sieht es bei den Ländern aus?

Re: Kosten der privaten Pflegepflichtversicherung

Verfasst: 27. Dez 2019, 11:22
von Kerberos
Zumindest im SächsBeamtVG habe ich keinen dem § 50f BeamtVG-Bund entsprechenden Paragraphen finden können.