Nichtbeachtung von Gutachten

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JoMuschel
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Nichtbeachtung von Gutachten

Beitrag von JoMuschel »

Guten Tag ins Forum,
es kommt in letzter Zeit immer wieder vor, dass die Telekom Zuweisungen und Versetzungen erlässt, obwohl die (auch von der Telekom selber beauftragten) Gutachten eindeutig belegen, dass aus gesundheitlichen Gründen keine Umzugsfähigkeiten oder Aufnahme einer Zweitwohnung vorliegt.

Wer hat auch schon solche Erfahrungen bei Versetzungen/Zuweisungen gemacht, also dass die (eigen beauftragten) Gutachten offensichtlich nicht von der Telekom beachtet werden oder sich die Telekom ein Gutachten oder Punkte von einem Gutachten "herauspickt", die für eine Begründung der Rechtskonformität des Verwaltungsaktes hinhalten müssen ?

Bei einem aktuellen Urteil vom VG Gelsenkirchen vom 20.08.19 bei dem eindeutig ein tägliches Fahren nicht möglich war, teilte die Telekom zynischer Weise mit, dass ein wöchentliches Pendeln oder ein Umzug die Gesundheit der Beamtin nach medizinischer Einschätzung nur gefährden würde. Nach Auffassung des B.A.D. würde ein Umzug oder wöchentliches Pendeln mit großer Wahrscheinlichkeit nur zur Dekompensation führen. Laut der T schrieb diese in einem Schriftsatz:
"Eine bloße Gefährdung oder bloße Wahrscheinlichkeit müsse der Dienstherr aber nicht zum Anlass nehmen, um aus Fürsorgegesichtspunkten von einer Maßnahme Abstand zu nehmen, insbesondere da es dem normalen Lebensrisiko zufüllt, dass durch den Unbill eines Umzugs die Gesundheit gefährdet werde oder eine Dekompensation bestehender Erkrankungen wahrscheinlich sei."

Aktuell prüft gerade das VG Gelsenkirchen die Versetzungen/Zuweisungen inhaltlich in der Tiefe und hinterfragt die fragwürdigen Argumente der Telekom, die oftmals in einem Gerichtsverfahren kassiert werden. Es gab mal einen Richter vor einer Zeit bei diesem VG (der war meines Wissens auch in den Einigungsstellen der Telekom grundsätzlich die Argumente der T übernommen hatte), da wurden merkwürdiger Weise oftmals die Argumente der Telekom übernommen. Das ist jetzt offensichtlich nicht mehr.


Was wäre eigentlich, wenn ein Beamter eine Zuweisung/Versetzung antritt und dadurch nachweislich krank wird - die Telekom geht ja offensichtlich laut dem Urteil auch von einer Gesundheitsgefährdung aus.
Kaus
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Re: Nichtbeachtung von Gutachten

Beitrag von Kaus »

ist das Ziel DDU?
JoMuschel
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Re: Nichtbeachtung von Gutachten

Beitrag von JoMuschel »

Hallo Kaus,
warum DDU ?

Die Frage war, ob andere Betroffene Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise der Telekom haben. Für mich spricht vieles dafür, dass bei einer offensichtlichen Gefährdung des Gesundheitszustandes durch einen Verwaltungsakt, eine Verschlechterung des Gesundheitszustand wissentlich in Kauf genommen wird. Wenn in vorherigen Gutachten (BAD/Amtsarzt und Privatarzt) steht, dass bei einer Versetzung/Zuweisung mit Umzug oder Aufnahme einer Zweitwohnung und wöchentlichem Pendeln, eine (erhebliche) Gefährdung des Gesundheitszustandes zu befürchten ist, dann ist bei einer Durchsetzung eines solchen Verwaltungsaktes durch die Telekom davon auszugehen, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert.

Entweder ist es dem Dienstherrn egal ob der Beamte dann krank wird - oder aber er nimmt es billigend in Kauf und kann dann das DU-Verfahren einleiten. Ersteres steht das der Fürsorgepflicht nach dem BBG entgegenstehen, das zweite wäre nicht nur eine Verletzung der Fürsorgepflicht sondern geht fast schon in den Straftatbestand - ist aber meine persönliche Meinung.
Kaus
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Re: Nichtbeachtung von Gutachten

Beitrag von Kaus »

schau mal hier, http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_04052016_D13010151.htm
bezieht sich zwar auf DDU (Merkblatt für die Gutachter/Ärzte), ist aber sehr interessant.

"Sie stellen den Gesundheitszustand der Beamtin oder des Beamten fest und bewerten diesen medizinisch. Die Entscheidung über die Dienstfähigkeit trifft allein die Dienststelle. Sie werden ausschließlich als sachverständiger Helfer tätig, um den zuständigen Stellen diejenige Fachkenntnis zu vermitteln, die für deren Entscheidung erforderlich ist".
JoMuschel
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Re: Nichtbeachtung von Gutachten

Beitrag von JoMuschel »

Kaus hat geschrieben: 2. Dez 2019, 19:41 schau mal hier, http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_04052016_D13010151.htm
bezieht sich zwar auf DDU (Merkblatt für die Gutachter/Ärzte), ist aber sehr interessant.

"Sie stellen den Gesundheitszustand der Beamtin oder des Beamten fest und bewerten diesen medizinisch. Die Entscheidung über die Dienstfähigkeit trifft allein die Dienststelle. Sie werden ausschließlich als sachverständiger Helfer tätig, um den zuständigen Stellen diejenige Fachkenntnis zu vermitteln, die für deren Entscheidung erforderlich ist".
Nabend Kaus,
wo hast Du die Info von deinem hier zitierten dritten Satz her ?
"Sie werden ausschließlich als sachverständiger Helfer tätig, um den zuständigen Stellen diejenige Fachkenntnis zu vermitteln, die für deren Entscheidung erforderlich ist"."

Der DH trifft eine Entscheidung auf der Grundlage eines Gutachtens und muss daneben auch z. B. Facharztbefunde mit einbeziehen, die in der Regel im Gutachten erwähnt und aufgeführt sind. Daher hat der Dienstherr eine mögliche Entscheidung zu vertreten und zu verantworten. Und wenn in dem Gutachten eines Amtsarztes oder BAD steht, dass ein Umzug oder die Aufnahme einer Zweitwohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist weil sich dann der Gesundheitszustand verschlechtert, dann muss der Dienstherr im Zweifelsfall die Haftung dafür übernehmen, wenn sich bei einer entsprechenden Weisung durch VA der Gesundheitszustand verschlechtert.
Es gibt sowas wie eine Fürsorgepflicht eines Dienstherrn und natürlich darf dieser nicht wissentlich und vorsätzlich die Verschlechterung des Beamten in Kauf nehmen !
Kaus
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Re: Nichtbeachtung von Gutachten

Beitrag von Kaus »

JoMuschel hat geschrieben: 2. Dez 2019, 21:45
Kaus hat geschrieben: 2. Dez 2019, 19:41 schau mal hier, http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_04052016_D13010151.htm
bezieht sich zwar auf DDU (Merkblatt für die Gutachter/Ärzte), ist aber sehr interessant.

"Sie stellen den Gesundheitszustand der Beamtin oder des Beamten fest und bewerten diesen medizinisch. Die Entscheidung über die Dienstfähigkeit trifft allein die Dienststelle. Sie werden ausschließlich als sachverständiger Helfer tätig, um den zuständigen Stellen diejenige Fachkenntnis zu vermitteln, die für deren Entscheidung erforderlich ist".
Nabend Kaus,
wo hast Du die Info von deinem hier zitierten dritten Satz her ?
"Sie werden ausschließlich als sachverständiger Helfer tätig, um den zuständigen Stellen diejenige Fachkenntnis zu vermitteln, die für deren Entscheidung erforderlich ist"."
in der Anlage 2, Merkblatt für Ärztinnen und Ärzte / Gutachterinnen und Gutachter.
Rechtlich kann und will ich die Entscheidungen des Arbeitgebers zur Nichtbeachtung von Gutachten nicht bewerten, ich bin kein Jurist mit entsprechender Erfahrung im Verwaltungsrecht.
Kollegen, die ähnliche Gutachten hatten, wurden trotzdem nach Köln versetzt, scheint übliche Praxis zu sein, sind dann jedoch in DDU oder Vorruhestand gegangen.
JoMuschel
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Re: Nichtbeachtung von Gutachten

Beitrag von JoMuschel »

Hallo Kaus,
dass die Telekom die Gutachten nicht nur nicht ordnungsgemäß beachtet sondern (groß) fahrlässig die ärztlichen Befunde sogar missachtet, wird mir bei dem ganzen Thema zu wenig beachtet. Jeder der sich mit einem Widerspruch und Klage bei solchen Gutachten wehrt, bekommt auch sein Recht.

Wenn eine solche Zuweisung/Versetzung erlassen wird und entgegen jeder Meinung eines Amtsgutachten oder BAD-Gutachten bestehende Gutachten missachtet werden, dann muss der Dienstherr auch letztendlich die Konsequenz draus tragen, wenn tatsächlich einer krank wird und dann durch die Tätigkeiten in DU geht.
Ich glaube aber, dass die meisten Betroffenen erst nicht ihren Dienst antreten und vor dem Antritt krank werden. Erst wenn einer den Dienst tatsächlich antreten würde und dann durch die Arbeit bzw. den Umzug/Aufnahme einer Zweitwohnung z. B. keinen Zugang zu einem Psychiater hat (aktuell gibt es sehr lange Wartezeiten), kommt der Schadenersatz ins Spiel. Meiner Meinung sogar auch das Strafrecht, denn wenn ich wissentlich eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Beamten in Kauf nehme, ist das ein grob fahrlässiges Verhalten des Dienstherrn.
Torquemada
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Re: Nichtbeachtung von Gutachten

Beitrag von Torquemada »

Da kommt nicht Neues mehr.....immer deine Wiederholungen und juristischen Spekulationen. Und das schon seit Jahren.
Das kann alls vor den Verwaltungsgerichten mit einem Anwalt ausgefochten werden.
Aber deine dauernden Wiederholungen bringen keinen zusätzlichen Input.
FrescherDieter
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Re: Nichtbeachtung von Gutachten

Beitrag von FrescherDieter »

Guten Abend,
ich finde der Austausch gerade mit Kaus ist erhellend und bringt sogar sehr viel. Auch höre ich immer wieder, dass oftmals Wiederholungen keinen Input bringen. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass Forderungen und rechtswidriges handeln sehr oft und so lange wiederholt werden (müssen), bis es entsprechende Antworten gibt. Bei uns im Betrieb meinte ein Teamleiter mal, "...sie stellen immer wieder die gleichen (dummen) Fragen...".
Dann kam mal ein externer Prüfer und Mediator zu einem Lehrgang und hatte das mitbekommen - er sprach den Teamleiter direkt an und meinte zu ihm: "...es gibt keine dummen Fragen sondern nur dumme Antworten..." :mrgreen:
Das hat der Leiter auch mitbekommen und hat sogar applaudiert - da schaute der Teamleiter aber mal sowas von dumm aus der Wäsche :lol:

Wie recht er doch hatte - Es zeigt doch wieder, dass es oftmals an sehr Vielem fehlt !
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