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Beamter auf Probe - Abordnung möglich?
Verfasst: 22. Nov 2019, 22:12
von Michael127127
Liebe Leute,
ich bin seit einigen Monaten Beamter auf Probe im höheren Dienst in Bayern. Da ich beruflich nicht allzu zufrieden bin, würde ich mich gerne nach anderen Jobs im ÖD umsehen. Meinen Beamtenstatus (auf Probe) möchte ich aber nicht verspielen. Ist eine Abordnung an eine andere Behörde während der Probezeit möglich? Ich überlege auch, mich auf einen Job bei einer Bundesbehörde zu bewerben. Wäre eine Abordnung da auch möglich?
Wisst ihr ansonsten, wo ich mich weiter über diese Frage informieren kann? Welche Paragraphen beschäftigen sich mit diesem Thema?
Vielen Dank euch!
Re: Beamter auf Probe - Abordnung möglich?
Verfasst: 23. Nov 2019, 13:13
von Kerberos
Michael127127 hat geschrieben: 22. Nov 2019, 22:12
Ist eine Abordnung an eine andere Behörde während der Probezeit möglich?
Wenn ein dienstliches Bedürfnis besteht... § 47 BayBG
Berufliche Unzufriedenheit dürfte allerdings nicht unter dienstliches Bedürfnis fallen.

Abordnungen initiiert der Dienstherr. Wenn du die Behörde oder gar den Dienstherren wechseln willst, bleibt nur ein Versetzungsgesuch.
Re: Beamter auf Probe - Abordnung möglich?
Verfasst: 23. Nov 2019, 17:46
von Michael127127
Danke schon mal, Kerberos!
Bedeutet es, dass es keine Rolle spielt, ob man noch Beamter auf Probe ist?
Gelten für Beamte auf Lebenszeit und Beamte auf Probe dieselben Versetzungs- und Abordnungsregeln?
Die konkrete Frage ist für mich ja zunächst, ob es für mich überhaupt Sinn ergibt, mich auf Stellen bei anderen Dienstherren zu bewerben (was eben nur der Fall ist, wenn ich meinen Beamtenstatus auf Probe beim Wechsel nicht verlieren würde).
Re: Beamter auf Probe - Abordnung möglich?
Verfasst: 23. Nov 2019, 19:22
von Kerberos
Es gelten hier dieselben Vorschriften, egal ob man Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit ist. Bei einer Versetzung wird das Beamtenverhältnis normal fortgesetzt. Eine Versetzung wird von dem abgebenden
im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt (§ 15/3 BeamtStG; Art.48/4 BayBG). Also selbst wenn dich ein potentieller neuer Dienstherr übernehmen möchte, muss dich dein alter Dienstherr erst mal ziehen lassen. Stimmt der bisherige Dienstherr einer Versetzung nicht zu, der neue Dienstherr will dich aber trotzdem ganz dolle haben, gibt es noch die Möglichkeit einer sogenannten "Raubernennung". So war es damals bei mir, übrigens während der Probezeit...

Re: Beamter auf Probe - Abordnung möglich?
Verfasst: 24. Nov 2019, 08:59
von Michael127127
Vielen Dank, das ist sehr hilfreich!