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Personalakte

Verfasst: 4. Nov 2019, 09:37
von kistenjack
Servus!

Da die Suchfunktion keinen für mich relevanten Treffer erzielte, hier meine Frage:

Oh, sorry! Was für ein Benehmen:)
Ich bin 45 Jahre jung, 19 Jahre bei einer Berufsfeuerwehr im mittl.Dienst und strebe den Wechsel zur Bundeswehrfeuerwehr an.
Der Wechsel ist von der Kommune zum Bund.

Es geht um das Thema Personalakte:
Darf der künftige Dienstherr meine AU´s (die in meiner Personalakte abgeheftet sind) einsehen oder kann ich diese für die Einsicht entnehmen lassen?

Vielen Dank

Re: Personalakte

Verfasst: 5. Nov 2019, 19:47
von Mask
Du kannst die Einsicht in die Personalakte verweigern, dann kriegt der neue Dienstherr gar nichts zu sehen.

Allerdings wird kein Dienstherr, der noch halbwegs bei Trost ist, einen BaL übernehmen ohne vollständige Akteneinsicht genommen zu haben.

Einen Anspruch auf "heimliche" nur teilweise Einsicht gibt es nicht. Kannst du mit offenen Karten spielen und die Zeiten vernünftig begründen?

Re: Personalakte

Verfasst: 5. Nov 2019, 19:48
von Mask
Btw. AUs sind idR nicht in der Akte selbst, sondern in einem extra Krankenheft. Faire Dienstherrn schicken dies aber potentiellen neuen Dienstherrn aus Fairnessgründen mit

Re: Personalakte

Verfasst: 6. Nov 2019, 11:35
von kistenjack
Danke für die Antworten.
Klar kann ich mit offenen Karten spielen. Die Zeiten kann ich alle Begründen und hab sie mir chronologisch von unserem med.Dienst auflisten lassen. Nur sind es in 19 Dienstjahren einige AU´s. Ich hatte selbst schon einmal Einsicht in die Akte und die AU´s sind ans Ende geheftet. Nicht sortiert, einfach immer obendrauf. Sieht viel auf den ersten Blick aus. Das könnte vielleicht den neuen Dienstherrn abschrecken.

Re: Personalakte

Verfasst: 6. Nov 2019, 13:31
von Hanswurst I.
Kommt drauf an wie die Definition von "einige" ist. ;)

Wobei ich meine, mir hätte mal einer gesagt, dass die AUs nicht ewig aufgehoben werden dürfen in dem Unterheft.

Re: Personalakte

Verfasst: 17. Nov 2019, 12:03
von Skedee Wedee
Herodot hat geschrieben: 17. Nov 2019, 07:42 Wie oben von Mask erwähnt, wird ein neuer Dienstherr einen Beamten (auch einen BaL-Beamten) nicht ohnen Akteneinsicht und nicht ohne amtsärztliche Untersuchung übernehmen.

Das Erstere ist korrekt, das Letztere in der Pauschalität falsch. Nicht jeder versetzte bzw. zu versetzende Beamte wird zum Amtsarzt geschickt.