Zusammentreffen Rente und Pension /DDU
Verfasst: 30. Okt 2019, 00:25
Benötige zu folgenden Sachverhalt Hilfe..... . Ich komme aus der Wirtschaft und bin mit 38 zur Verwaltung gegangen, ( Rentenanspruch nach jetzigen Stand 550€),Quereinsteiger, 49 Jahre alt, seit 11 Jahren Bundesbeamter, Besoldung A11 /5.
Ständig massive Probleme mit Bandscheiben. Dauernd wegen Schmerzen und Anwendungen krank geschrieben. Dadurch leidet auch meine Psyche. Kann die täglich anfallende Arbeit nur schlecht umsetzen. Sehe die Gefahr, dass mich vor erreichen der Pension die DDU ereilt. Nun zu eigentlichen Situation und frage.... Ich habe nur die Möglichkeit beim Dienstherrn 29 Jahre also 52,x % der Pension zu erdienen. Die Lücke bis 71, x % deckt sich etwa mit der Rentensumme. Wenn alles so bleibt. Wahrscheinlich kaum Abzüge. Jetzt habe ich viel über Verrechnung der Rente bei Frühzeitiger Pensionierung (DDU) gelesen. Meine Angst nun, dass wenn das schlimmste Eintritt und ich in den nächsten Jahren DDU werde, bekomme ich die dann aktuelle Mindestpension von 65 % von A4 Endamt. Vielleicht könnte ich etwas in so einem Fall zu verdienen. Ich habe keine großen Ansprüche und musste mich mit der Situation arrangieren. Ist es richtig, dass meine bisher angesparten Ansprüche der Rente ab 67 nicht mehr zur Mindestpension dazukommen? Dass sie Verrechnet werden? Also die Mindestpension durch DDU das maximale ist? Danke im voraus...
Ständig massive Probleme mit Bandscheiben. Dauernd wegen Schmerzen und Anwendungen krank geschrieben. Dadurch leidet auch meine Psyche. Kann die täglich anfallende Arbeit nur schlecht umsetzen. Sehe die Gefahr, dass mich vor erreichen der Pension die DDU ereilt. Nun zu eigentlichen Situation und frage.... Ich habe nur die Möglichkeit beim Dienstherrn 29 Jahre also 52,x % der Pension zu erdienen. Die Lücke bis 71, x % deckt sich etwa mit der Rentensumme. Wenn alles so bleibt. Wahrscheinlich kaum Abzüge. Jetzt habe ich viel über Verrechnung der Rente bei Frühzeitiger Pensionierung (DDU) gelesen. Meine Angst nun, dass wenn das schlimmste Eintritt und ich in den nächsten Jahren DDU werde, bekomme ich die dann aktuelle Mindestpension von 65 % von A4 Endamt. Vielleicht könnte ich etwas in so einem Fall zu verdienen. Ich habe keine großen Ansprüche und musste mich mit der Situation arrangieren. Ist es richtig, dass meine bisher angesparten Ansprüche der Rente ab 67 nicht mehr zur Mindestpension dazukommen? Dass sie Verrechnet werden? Also die Mindestpension durch DDU das maximale ist? Danke im voraus...