Seite 2 von 4

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 23. Jan 2020, 16:19
von Bajuwaren4
Mal ein kurzer Zwischenbericht, was sich mittlerweile getan hat....nix. Die Untersuchung beim Gutacher war vor 7 Monaten, der letzte Schriftverkehr vor 3 (BAnsT), ich bin noch ein Jährchen älter geworden.


Mal rein hypothetisch, falls es nun doch zu einer Reaktivierung käme, ab wann müssten denn wieder Bezüge bezahlt werden?

Ab Arbeitsbeginn oder gar dem Datum der Festellung der Dienstfähigkeit?

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 24. Jan 2020, 08:57
von blink182
Bajuwaren4 hat geschrieben: 23. Jan 2020, 16:19 Mal ein kurzer Zwischenbericht, was sich mittlerweile getan hat....nix.
Wie ich es mir schon gedacht habe. :D

Deine Fragen kann ich leider nicht beantworten, aber ich gehe ganz stark davon aus, dass deren Beantwortung für dich auch gar nicht relevant wird, weil du nicht reaktiviert wirst.

Berichte doch bitte in gewissen Abständen weiter.

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 26. Jan 2020, 09:59
von simsa123
Hallo,
ich bin der gleichen Lage, ich wurde mit jetzt fast 57 Jahren nach 16 Jahren Ruhestand wg DDU im September 2019 wieder reaktiviert. Mein neuer DO ist Bonn, ca 500 km von meinem Wohnort entfernt.
Ich war bei mittlerweile bei 5 Gutachtern, die mich nach einer halbstündigen Untersuchung für dienstfähig erklären.
Ich habe aber Gegengutachten von meinen Ärzten. Bin jetzt natürlich krankgeschrieben.
Es läuft seit ca 3 Jahren und natürlich alles über Anwalt.
Wer hat Erfahrungen, was ich jetzt noch machen kann. Hat eine Klage gg die Reaktivierung Erfolg oder soll ich mich lt. meiner RA stationär einweisen lassen? was ich natürlich nicht will.
Und kann ich die Zuweisungen von Telekom ablehnen?

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 26. Jan 2020, 10:02
von simsa123
Bajuwaren4 hat geschrieben: 23. Jan 2020, 16:19 Mal ein kurzer Zwischenbericht, was sich mittlerweile getan hat....nix. Die Untersuchung beim Gutacher war vor 7 Monaten, der letzte Schriftverkehr vor 3 (BAnsT), ich bin noch ein Jährchen älter geworden.


Mal rein hypothetisch, falls es nun doch zu einer Reaktivierung käme, ab wann müssten denn wieder Bezüge bezahlt werden?

Ab Arbeitsbeginn oder gar dem Datum der Festellung der Dienstfähigkeit?
Hallo, bei mir zieht es sich seit 3 Jahren hin. Ich bekomme seit September 2019 wieder Bezüge von Telekom.
Ab Feststellung der Dienstfähigkeit

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 26. Jan 2020, 12:28
von Dienstunfall_L
simsa123 hat geschrieben: 26. Jan 2020, 10:02Ich bekomme seit September 2019 wieder Bezüge von Telekom.
Ab Feststellung der Dienstfähigkeit
So zermürbend es auch ist: Du erhältst wieder volle Bezüge. Du hast eine Krankschreibung. Die Dienstfähigkeit wird irgendwann wieder überprüft werden müssen, wenn die Krankschreibung andauert.

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 26. Jan 2020, 13:02
von Torquemada
simsa123 hat geschrieben: 26. Jan 2020, 09:59 Hat eine Klage gg die Reaktivierung Erfolg oder soll ich mich lt. meiner RA stationär einweisen lassen? was ich natürlich nicht will.
Warum einweisen lassen ?

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 26. Jan 2020, 14:01
von Siggi09
Torquemada hat geschrieben: 26. Jan 2020, 13:02
simsa123 hat geschrieben: 26. Jan 2020, 09:59 Hat eine Klage gg die Reaktivierung Erfolg oder soll ich mich lt. meiner RA stationär einweisen lassen? was ich natürlich nicht will.
Warum einweisen lassen ?
Schätze es ist wegen dem Grundsatz: "Reha vor Rente". Wenn bei dem stationären Aufenthalt festgestellt wird, dass keine Arbeitsfähigkeit besteht, wäre das der "Freibrief" für DDU (falls es mit der Klage eben nicht klappt).

Ist natürlich individuell doof, auf der anderen Seite finde ich es angemessen, dass die Beitragszahler (egal ob über Steuern oder Sozialversicherungen) davor "geschützt" werden für arbeitsfähige Menschen den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 26. Jan 2020, 15:03
von Bajuwaren4
Feststellung der Dienstfähigkeit ist das Datum, zu dem der Gutachter feststellt, dass die Dienstunfähigkeit nicht mehr besteht??? Da müsste ja für viele Monate rückwirkend bezahlt werden..... :o

Und welche Erfahrungsstufe wurde dir anerkannt?

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 26. Jan 2020, 15:37
von Schremmlibng
Bajuwaren4 hat geschrieben: 26. Jan 2020, 15:03 Feststellung der Dienstfähigkeit ist das Datum, zu dem der Gutachter feststellt, dass die Dienstunfähigkeit nicht mehr besteht??? Da müsste ja für viele Monate rückwirkend bezahlt werden..... :o

Und welche Erfahrungsstufe wurde dir anerkannt?
Die Wiederernennung erfolgt nicht zum Datum des Gutachtens
mit dem befindet wird, dass Du dienstfähig bist - zumal der
Arzt bzw. das Gutachten nicht maßgeblich sind für die Wiederernennung
sondern der Dienstherr.
Bei einer Kollegin hat es von der dem Anschreiben der Untersuchung
bis zum Gutachten 4 Monate gedauert und dann nochmals ca. drei
Monate bis zur Wiederernennung. Erst mit der Wiederernennung
zum Datum XY wird die volle Besoldung wieder gezahlt.

Die Erfahrungstufe sollte sich nahtlos an die Erfahrungsstufe
orientieren, in der Du vor der Zurruhesetzung warst. Wenn sich
der VA als rechtswidrig nach einer Klage erwiesen hat, sollten die
Zeiten der rechtswidrigen Zurruhesetzung als normale Dienstzeit
angerechnet werden.

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 26. Jan 2020, 16:48
von Bajuwaren4
Die Erfahrungsstufen wurden, soweit ich weiß, 2009 eingeführt, simse123 war aber bereits seit 16 Jahren- also zu einer Zeit als es die Erfahrungsstufen noch nicht gab- in DDU. Daher ist mir die Zuordnung nicht klar.

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 26. Jan 2020, 18:09
von der-neugierige
simsa123 hat geschrieben: 26. Jan 2020, 10:02
Bajuwaren4 hat geschrieben: 23. Jan 2020, 16:19 Mal ein kurzer Zwischenbericht, was sich mittlerweile getan hat....nix. Die Untersuchung beim Gutacher war vor 7 Monaten, der letzte Schriftverkehr vor 3 (BAnsT), ich bin noch ein Jährchen älter geworden.


Mal rein hypothetisch, falls es nun doch zu einer Reaktivierung käme, ab wann müssten denn wieder Bezüge bezahlt werden?

Ab Arbeitsbeginn oder gar dem Datum der Festellung der Dienstfähigkeit?
Hallo, bei mir zieht es sich seit 3 Jahren hin. Ich bekomme seit September 2019 wieder Bezüge von Telekom.
Ab Feststellung der Dienstfähigkeit
ist theoretisch auch eine Teildienstfähigkeit möglich? https://www.dbb.de/lexikon/themenartike ... gkeit.html
Werden dann volle Bezüge bezahlt? Oder nur anteilig?

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 27. Jan 2020, 07:57
von simsa123
Torquemada hat geschrieben: 26. Jan 2020, 13:02
simsa123 hat geschrieben: 26. Jan 2020, 09:59 Hat eine Klage gg die Reaktivierung Erfolg oder soll ich mich lt. meiner RA stationär einweisen lassen? was ich natürlich nicht will.
Warum einweisen lassen ?
Das ist anscheinend der letzte Ausweg, um meine Dienstunfähigkeit zu erhalten.

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 27. Jan 2020, 08:15
von blink182
der-neugierige hat geschrieben: 26. Jan 2020, 18:09 ist theoretisch auch eine Teildienstfähigkeit möglich? https://www.dbb.de/lexikon/themenartike ... gkeit.html
Werden dann volle Bezüge bezahlt? Oder nur anteilig?
Ja, Teildienstfähigkeit wäre m.E. auch möglich.

Bezüge dann nicht unter Mindestversorgung, wenn ich richtig informiert bin.

Die vollen Bezüge werden bei Teildienstfähigkeit natürlich nicht gezahlt... ;)

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 27. Jan 2020, 08:16
von Torquemada
Wenn einer mit knapp 40 in den Ruhestand geschickt wurde, ist das schon ein seltener Fall. Und Bonn ? Aha....hat man dich da einfach zur Zentrale geschickt ?
Der Kampf gegen das "Wiederarbeitenmüssen" geht schon lange Zeit. Das dürfte einer der interessantesten Fälle sein. Immerhin haben sich seit ca. 17 Jahren Tausende Beamte der Telekom über die Tür "Dienstunfähigkeit" aus dem Laden verabschiedet bzw. wurden rausgedrängt.

Re: Dienstfähig nach Untersuchung

Verfasst: 27. Jan 2020, 13:45
von der-neugierige
simsa123 hat geschrieben: 26. Jan 2020, 09:59
Ich war bei mittlerweile bei 5 Gutachtern, die mich nach einer halbstündigen Untersuchung für dienstfähig erklären.
bei 5 Gutachtern, die die Dienstfähigkeit bestätigen, würde ich doch den Gutachtern vertrauen, und mal versuchen, wieder zu arbeiten