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Beglaubigte Kopie Geburtsurkunde
Verfasst: 15. Okt 2019, 23:05
von Lucius
Hallo,
Laut Schreiben von der Oberfinanzdirektion muss ich zwecks Bewerbung eine beglaubigte Kopie einer Geburtsurkunde einreichen. Wie mir zwei Standesämter aber mitteilten sei es bundesweit seit Längerem gesetzlich nicht möglich Kopien von Geburtsurkunden beglaubigen zu lassen. Sie meinten meistens würde eine einfache Kopie reichen. Hab ich der OFD geschickt. Antwort: Einfache Kopie reicht nicht. Bitte beglaubigte Kopie einreichen.
Ich wollte eig. die OFD auf ihren Irrtum hinweisen aber ich habe Angst da wen zu vergraulen. Die meinten dass Ausbildungsfinanzamt könne mir die Geburtsurkunde beglaubigen.
Ich habe aber sowieso wenn dann vor denen stattdessen das Original zukommen zu lassen (obwohl das teuer ist wenn man jedes Mal das Original weggibt).
Naja kann schon sein dass sie ihren Stempel da drauf setzen aber rechtlich dürfte das null und nichtig sein.
Was tun? Die OFD auf ihren Irrtum hinweisen oder wie geheißen zum Finanzamt gehen um den Stempel drauf machen zu lassen?
Ich verstehe nicht wie denen das nicht auffallen kann, schließlich muss jeder Bewerber eine beglaubigte Kopie (die es nicht gibt) einreichen.
Re: Beglaubigte Kopie Geburtsurkunde
Verfasst: 16. Okt 2019, 09:50
von Lucius
Nicht ausgeschlossen dass ich es falsch verstanden habe.
Der genaue Wortlaut was ich einreichen soll:
"Ihre Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie) oder einen Auszug aus dem Geburten-/Familienstammbuch des Standesamtes."
Was aber keinen Sinn ergibt ist wieso darauf hingewiesen wird dass das Finanzamt das beglaubigen könnte. Die "Originale" stellt ja nur das Standesamt aus. Es würde ja nur Sinn machen wenn mit beglaubigte Kopie das gemeint ist was ich meine.
Re: Beglaubigte Kopie Geburtsurkunde
Verfasst: 16. Okt 2019, 10:18
von Ruheständler
...da Du ja bei der Oberfinanzdirektion anfangen willst musst Du schon ein wenig flexibel sein,beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde vom Standesamt gegen Gebühr und alles wird gut..
Gruß vom Ruheständler
Re: Beglaubigte Kopie Geburtsurkunde
Verfasst: 17. Okt 2019, 14:19
von Hanswurst I.
Familienstammbuch hat doch eh keiner mehr. Bei der Geburt gibt's einen ganzen Packen begl. Abschriften dazu (teils bereits für bestimmte Zwecke wie Elterngeld), man kann sich aber ggf. auch welche nachbestellen.
Ich hätte das Original der Geburtsurkunde genommen, kopiert, dann einen Kollegen gesucht der mir Stempel, Siegel und Unterschrift drunter ballert und fertig.
Re: Beglaubigte Kopie Geburtsurkunde
Verfasst: 17. Okt 2019, 14:48
von GFunkt
Hanswurst I. hat geschrieben: ↑17. Okt 2019, 14:19
Ich hätte das Original der Geburtsurkunde genommen, kopiert, dann einen Kollegen gesucht der mir Stempel, Siegel und Unterschrift drunter ballert und fertig.
Darf er eigentlich nicht (vgl. § 33 Abs. 1 VwVfG oder entsprechendes Landesrecht), da Personenstandsurkunden nur vom Standesamt beglaubigt werden dürfen (§§ 2, 55, 56 PStG). Nur dort ist im Übrigen das Original der Geburtsurkunde.
Re: Beglaubigte Kopie Geburtsurkunde
Verfasst: 18. Okt 2019, 11:54
von Hanswurst I.
Na dann ist die Lösung ja schon da... Standesamt anschreiben, sollen eine begl. Abschrift schicken.
Verstehe diese bornierten Schwachsinn aus dem 18. Jahrhundert eh nicht mehr heutzutage. Was soll die Geburtsurkunde bringen? Dass man geboren ist? Über die Identität sagt die doch garnix aus. Jede Personalausweiskopie ist brauchbarer als der Nonsens.
Re: Beglaubigte Kopie Geburtsurkunde
Verfasst: 18. Okt 2019, 12:36
von Skedee Wedee
Hanswurst I. hat geschrieben: ↑18. Okt 2019, 11:54
Verstehe diese bornierten Schwachsinn aus dem 18. Jahrhundert eh nicht mehr heutzutage. Was soll die Geburtsurkunde bringen? Dass man geboren ist? Über die Identität sagt die doch garnix aus. Jede Personalausweiskopie ist brauchbarer als der Nonsens.
Diese sagt mehr über die Identität aus als der Personalausweis. Bevor die Geburtsurkunde falsch ist, sind eher die Daten im Meldeamt falsch, auf denen der Personalausweis fußt.
Re: Beglaubigte Kopie Geburtsurkunde
Verfasst: 21. Okt 2019, 06:48
von Hanswurst I.
Blöd nur, wenn dann halt der falsche Mensch vor einem steht.
Mit einem Personalausweis kann ich die Identität prüfen. Mit der Geburtsurkunde allenfalls einen Rechtschreibfehler im PA korrigieren. Wenn einer mit einer Geburtsurkunde vor mir steht, dann sagt das erstmal nichts ausser: "Da steht einer, der hält eine Geburtsurkunde in der Hand".
Von daher verstehe ich den Heckmeck nicht so wirklich. Der sinnvollste Grund könnte noch sein, dass die Personalstelle den Namen etc. korrekt abschreibt.
Re: Beglaubigte Kopie Geburtsurkunde
Verfasst: 21. Okt 2019, 10:25
von Lucius
Bin grad ziemlich angepisst. Hab eine Dame von der OFD angerufen. Hab ihr gesagt dass Standesamt hätte mir gesagt dass man Geburtsurkunden nicht beglaubigen lassen darf? Ihre Antwort: "Haben sie nicht gelesen dass in unserem Schreiben stand dass sie es beim Finanzamt beglaubigen lassen können?". Ich so "Doch ich habe das Schreiben gelesen. Nur: Laut Standesamt kann man Geburtsurkunden nicht beglaubigen". Sie "Ja dann gehen sie zum Finanzamt und lassen sie das beglaubigen". "Man kann es nicht beglaubigen lassen". Sie "Ja dann lassen sie es beglaubigen".
>.<
Jetzt muss ich eingestehen dass ich zu blöd war zum Finanzamt zu gehen und es beglaubigen zu lassen, nur weil die OFD keinen Gesichtsverlust riskieren will und an einem veralteten Verfahren festhält, entgegen der Standesämter und der aktuellen Gesetzeslage.
Ich hab mir überlegt den Finanzamt Mitarbeiter vielleicht etwas zu fragen wie "Ich finde es hochinteressant wie sie ein Dokument beglaubigen können, bei dem selbst die Ausstellungsbehörde sagt dass man es nicht beglaubigen kann. Wie machen sie das?"
Aber ich will niemanden vergraulen.
Richtig blöd die Sache. Aber naja dann fahr ich eben zum Finanzamt.
Re: Beglaubigte Kopie Geburtsurkunde
Verfasst: 21. Okt 2019, 11:38
von Lucius
Oder ich nehm die vom Finanzamt beglaubigte Kopie und geh damit zum Standesamt^^ Ich wäre sehr gespannt was die sagen würden dazu. Aber lieber nicht.
Re: Beglaubigte Kopie Geburtsurkunde
Verfasst: 21. Okt 2019, 15:46
von zeerookah
Für diesen Thread gilt eigentlich nur:
"Oooorder"

Re: Beglaubigte Kopie Geburtsurkunde
Verfasst: 21. Okt 2019, 23:04
von Skedee Wedee
Dein Ausbildungsfinanzamt wird an Dir die helle Freude haben...
Re: Beglaubigte Kopie Geburtsurkunde
Verfasst: 22. Okt 2019, 06:54
von Hanswurst I.
Die Beurkundung einer Geburt ist kostenfrei. Allerdings werden für die Ausstellung von Geburtsurkunden die üblichen Urkundengebühren (12,- EUR je Urkunde) erhoben.
So steht es auf der Heimseite des hiesigen Dorfes. Und dort kann man auch jederzeit eine Geburtsurkunde bestellen:
https://formular-service.augsburg.de/in ... nden/index
Würde ich einfach mal - in Deiner Geburts(!)-Gemeinde versteht sich - machen und das Teil einreichen. Auch wenn´s noch so Achtzehnhundertfünfzig ist.
Re: Beglaubigte Kopie Geburtsurkunde
Verfasst: 22. Okt 2019, 09:38
von Postlerin
Lucius hat geschrieben: ↑21. Okt 2019, 11:38
Oder ich nehm die vom Finanzamt beglaubigte Kopie und geh damit zum Standesamt^^ Ich wäre sehr gespannt was die sagen würden dazu. Aber lieber nicht.
Oder du nimmst deine Geburtsurkunde und lässt sie beim Finanzamt beglaubigen.
Und lernst deine ersten 2 Lektionen aus der Sache:
1. Es muss nicht zwingend logisch sein, wenn um eine Behörde geht.
2. Dem einem Amt ist ziemlich egal, was das andere Amt für Regeln hat. Hauptsache die eigenen werden penibel befolgt.
Wenn du mit so etwas nicht Leben kannst, wird die Ausbildung schwierig.
Re: Beglaubigte Kopie Geburtsurkunde
Verfasst: 22. Okt 2019, 10:55
von Torquemada
Ich denke hier ist alles gesagt. Bitte nicht mit irgendwelchen Späßchen und Sprüchen zumüllen. Danke - mod