Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob man freiwillig von einer A11er Stelle auf eine A10er Stelle zurückgehen kann.
Ich möchte von meiner jetzigen Kommune in eine andere wechseln, da mir auf Dauer die Fahrzeit zu hoch ist. Ist es möglich, dass ich dann wieder eine A10er Stelle einnehme?
Wie sieht es aus, wenn man auf einer A11er Stelle sitzt und noch per A9 besoldet ist. Macht dies einen Unterschied dazu, ob man bereits nach A11 besoldet wird?
Danke für eure Hilfe!
Freiwillig von A11 auf A10
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Re: Freiwillig von A11 auf A10
Eine Rückernennung ist grundsätzlich im Rahmen der Versetzung möglich. Aber welches Beamtenrecht ist anwendbar, da wir schließlich 16 Bundesländer haben...
Natürlich macht es einen Unterschied, ob man A9 oder A11 hat und sich auf eine mit A10 bewertete Stelle versetzen lässt. Hast Du A9, wirst Du regelmäßig in A9 versetzt. Hast Du A11, erhältst Du im Rahmen der Versetzung eine Ernennungsurkunde für A10.
Im Übrigen kommt es nur auf Dein Statusamt an. Du lässt Dich also nicht von einer A11er-Stelle versetzen, sondern Du hast A9 und fertig.
Natürlich macht es einen Unterschied, ob man A9 oder A11 hat und sich auf eine mit A10 bewertete Stelle versetzen lässt. Hast Du A9, wirst Du regelmäßig in A9 versetzt. Hast Du A11, erhältst Du im Rahmen der Versetzung eine Ernennungsurkunde für A10.
Im Übrigen kommt es nur auf Dein Statusamt an. Du lässt Dich also nicht von einer A11er-Stelle versetzen, sondern Du hast A9 und fertig.
Re: Freiwillig von A11 auf A10
Hallo,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Es geht hier um das Land NRW!
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Re: Freiwillig von A11 auf A10
Eine Rückernennung ist nach § 25 II LBG NRW möglich.