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Frühpension

Verfasst: 7. Sep 2019, 10:08
von Rick
Hallo zusammen,

wenn der Anspruch auf Mindesversorgung nach 5 Jahren nach Abschluss der Prüfung besteht.........ab wann kann ich freiwillig in den vorzeitigen Ruhestand gehen? bevor ich mich ewig krankschreiben lasse und vom Land 100 Prozent bezahlt werde, wäre es doch fair freiwillig früh den Dienst zu beenden, oder? Und ich meine wirklich früh, also 6 oder 7 Jahre nach Abschluss der Prüfung....

Danke im vorraus

Re: Frühpension

Verfasst: 7. Sep 2019, 12:36
von Rick
okay, schon klar........war aber nicht meine Frage.......
fair ist es auch ein vernünftiges Arbeitsklima zu schaffen.....ich kann Kollegen gut verstehen die sich das nicht mehr antun wollen/können und sich lange krankschreiben lassen weil einfach nicht mehr geht.

Re: Frühpension

Verfasst: 7. Sep 2019, 13:54
von zeerookah
Niemand hat geschrieben: 7. Sep 2019, 10:37 Fair wäre es, wenn du sofort um deine Entlassung bitten würdest.
:mrgreen:


Freiwillig kannst du ab 63 in Pension gehen.
Davor nur DDU oder über ein Sondergesetz (Vorruhestand) wie bei der Telekom

Re: Frühpension

Verfasst: 8. Sep 2019, 09:57
von Kerberos
zeerookah hat geschrieben: 7. Sep 2019, 13:54 Freiwillig kannst du ab 63 in Pension gehen.
Wenn man 1Jahr länger Dienst schieben möchte... :) (besondere Altersgrenze beachten!)

Re: Frühpension

Verfasst: 8. Sep 2019, 10:23
von Kerberos
Rick hat geschrieben: 7. Sep 2019, 12:36 okay, schon klar........war aber nicht meine Frage.......
fair ist es auch ein vernünftiges Arbeitsklima zu schaffen.....ich kann Kollegen gut verstehen die sich das nicht mehr antun wollen/können und sich lange krankschreiben lassen weil einfach nicht mehr geht.
Das kann ich ein Stück weit nachvollziehen. Zumindest der Dienst als Stationsbeamter im Strafvollzug ist inzwischen oftmals gruselig geworden... :|

Re: Frühpension

Verfasst: 9. Sep 2019, 13:34
von Rick
OK, vielen Dank

Re: Frühpension

Verfasst: 3. Okt 2019, 22:07
von Klaus1717
Bin 26 Jahre im Dienst und denke manchmal auch, daß ich nach 5 Jahren hätte gehen sollen. Jedoch ist meine Einstellung die, daß ich es Sch... finde dem Staat auf der Tasche zu liegen. Jeder Job hat seine Vor und nachteile
Zu deiner Frage: Mit 60 kannst du im Vollzug die vorzeitige Pens. beantragen.
Abzug : 7,2 % (die letzten 3 Jahre bis zum 62 igsten 10,8 % 36x0,3 )
Nach 5 Jahren erhälst du die Mindestpension . Soweit ich weiß um die 1600 Brutto

Re: Frühpension

Verfasst: 4. Okt 2019, 08:49
von AndyO
Klaus1717 hat geschrieben: 3. Okt 2019, 22:07 Jedoch ist meine Einstellung die, daß ich es Sch... finde dem Staat auf der Tasche zu liegen. Jeder Job hat seine Vor und nachteile
Da bleiben noch 450 Euro Nebenjobs und/oder Ehrenamt. Und ihr werdet doch ohnehin selbst im Leichensack noch zur Arbeit gefahren. Da musst für DDU schon was vorweisen können.

Re: Frühpension

Verfasst: 5. Okt 2019, 16:04
von Klaus1717
Wer merkt, daß er nur verheizt wird, und andere immer alles bekommen, da sie zb. beim LAV , Pers.Vorsitzenden , AL in der Nachbarschaft wohnen, privat befreudet sind etc. , den kann ich verstehen, daß er ( wenn alle Beschwerden fruchtlos waren) die Reißleine zieht.
Kein Mensch muss sich in die 2 te Klasse Schublade stecken lassen. Und wenn man den " FUCK YOU " Status hat ,und finanziell mit MP und eventuell bezahlter Bude klar kommt, muss jeder für sich selber entscheiden inwieweit er sich weiter transalieren lässt und mit Magenschmerzen zum Dienst erscheint.
Kommt natürlich auch auf die jeweilige Persönlichkeit an.