Verbeamtung auf Lebenszeit
Verfasst: 24. Jul 2019, 16:54
Guten Tag, ich habe folgende Frage:
Und zwar arbeite ich bei der Berufsfeuerwehr und werde am 01.10. 19 auf Lebenszeit verbeamtet. Im Dezember steht die G26.3 Untersuchung an.
Jetzt war ich aber im Krankenhaus und die haben im MRT eine Zyste im Kopf entdeckt. Der Arzt sagte, das es nach\durch die OP zu Hörbeeinträchtigungen eines Ohres kommen "kann". Also nicht muss.
Und ich das auch nicht sofort operieren lassen muss.
Die Frage ist, ob ich das meinen Dienstherren mitteilen muss. Oder die Verbeamtung auf Lebenszeit und die G26. 3 Untersuchung einfach durchlaufen lasse da ich ja jetzt akut keine Symptome habe.
Oder kann der Dienstherr, wenn ich wirklich eine bleibende Hörbeeinträchtigung nach der OP haben sollte (irgendwann), die Verbeamtung auf Lebenszeit zurückziehen, da ich ja vorher von der Krankheit und möglichen Komplikationen wusste.
Und zwar arbeite ich bei der Berufsfeuerwehr und werde am 01.10. 19 auf Lebenszeit verbeamtet. Im Dezember steht die G26.3 Untersuchung an.
Jetzt war ich aber im Krankenhaus und die haben im MRT eine Zyste im Kopf entdeckt. Der Arzt sagte, das es nach\durch die OP zu Hörbeeinträchtigungen eines Ohres kommen "kann". Also nicht muss.
Und ich das auch nicht sofort operieren lassen muss.
Die Frage ist, ob ich das meinen Dienstherren mitteilen muss. Oder die Verbeamtung auf Lebenszeit und die G26. 3 Untersuchung einfach durchlaufen lasse da ich ja jetzt akut keine Symptome habe.
Oder kann der Dienstherr, wenn ich wirklich eine bleibende Hörbeeinträchtigung nach der OP haben sollte (irgendwann), die Verbeamtung auf Lebenszeit zurückziehen, da ich ja vorher von der Krankheit und möglichen Komplikationen wusste.