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Verbeamtung auf Lebenszeit

Verfasst: 24. Jul 2019, 16:54
von Miwata
Guten Tag, ich habe folgende Frage:

Und zwar arbeite ich bei der Berufsfeuerwehr und werde am 01.10. 19 auf Lebenszeit verbeamtet. Im Dezember steht die G26.3 Untersuchung an.

Jetzt war ich aber im Krankenhaus und die haben im MRT eine Zyste im Kopf entdeckt. Der Arzt sagte, das es nach\durch die OP zu Hörbeeinträchtigungen eines Ohres kommen "kann". Also nicht muss.
Und ich das auch nicht sofort operieren lassen muss.

Die Frage ist, ob ich das meinen Dienstherren mitteilen muss. Oder die Verbeamtung auf Lebenszeit und die G26. 3 Untersuchung einfach durchlaufen lasse da ich ja jetzt akut keine Symptome habe.

Oder kann der Dienstherr, wenn ich wirklich eine bleibende Hörbeeinträchtigung nach der OP haben sollte (irgendwann), die Verbeamtung auf Lebenszeit zurückziehen, da ich ja vorher von der Krankheit und möglichen Komplikationen wusste.

Re: Verbeamtung auf Lebenszeit

Verfasst: 25. Jul 2019, 07:13
von GFunkt
Miwata hat geschrieben: 24. Jul 2019, 16:54 Oder kann der Dienstherr, wenn ich wirklich eine bleibende Hörbeeinträchtigung nach der OP haben sollte (irgendwann), die Verbeamtung auf Lebenszeit zurückziehen, da ich ja vorher von der Krankheit und möglichen Komplikationen wusste.
Die Rücknahme von Ernennungen richtet sich nach § 12 BeamtStG. Eine Ernennung ist mit Wirkung für die Vergangenheit u.a. zurückzunehmen, wenn sie durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt wurde (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG).

Re: Verbeamtung auf Lebenszeit

Verfasst: 25. Jul 2019, 10:17
von Miwata
Also im Prinzip habe ich ja akut keine Beschwerden und die Komplilation mit der Hörminderund ist ja kein muss. Und die OP muss ja jetzt auch nicht direkt gemacht werden. Deshalb stellt sich mir die Frage ob ich das vor der Verbeamtung sagen muss.
Und bei der G26.3 muss ich das ja sowieso angeben.auf die Frage der Vorerkrankungen. Grüße

Re: Verbeamtung auf Lebenszeit

Verfasst: 3. Aug 2019, 10:12
von Skedee Wedee
Wenn Du am 01.10.2019 zum BaL ernannt wirst, könnte natürlich noch im August/September eine Untersuchung beim Amtsarzt anstehen. Dort musst Du selbstverständlich die Auskunft erteilen, dass Du eine Zyste im Kopf hast und die OP möglicherweise die Gefahr birgt, dass es zu Hörbeeinträchtigungen eines Ohres kommen kann. Schließlich steht der Befund in der Krankenhausakte und sollte später herauskommen, dass Du bei der amtsärztlichen Untersuchung die Unwahrheit gesagt hast, kann es tatsächlich zum Prozedere wie von GFunkt beschrieben kommen.

Sollte keine amtsärztliche Untersuchung vor dem 01.10.2019 anstehen, besteht auch keine Verpflichtung den Befund Deinem Dienstherrn mitzuteilen. Dann nimmst Du einfach im September mit Wirkung zum 01.10.2019 oder halt am 01.10.2019 Deine Urkunde entgegen.