Versorgung - Pensions-(kürzung) und Ausgleich durch erworbene Rente
Verfasst: 13. Jun 2019, 20:09
Wenn man früher in Pension geht, werden einem jährlich 3,6 % der Pension abgezogen. Viele Beamte haben ja vor Ihrer Beamtenlaufbahn noch als Angestellte oder Arbeiter in die Rentenkasse eingezahlt und sich dadaurch einen (kleinen) RENTENanspruch erworben. Die Höhe dieser erworbenen Rente geht dem Beamten jährlich zu. Diesen Rentenanspruch erhält man nicht, wenn man die volle Pension bekäme um einer "Überversorgung" zu entgehen.
Wie ist der Fall, wenn ich die Pension um 3,6 %, 7,2 % oder 10,8% gekürzt bekäme? Steht mir dann dieser erworbene Rentenbeitrag zu?
Wie ist der Fall, wenn ich die Pension um 3,6 %, 7,2 % oder 10,8% gekürzt bekäme? Steht mir dann dieser erworbene Rentenbeitrag zu?