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Höhe Familienzuschlag bei Teilzeit?
Verfasst: 24. Mai 2019, 10:52
von Ungeheuer
Wie wird der Familienzuschlag bei Teilzeit berechnet?
Ich arbeite aktuell 86,25% der regelmäßigen Arbeitszeit.
Der FZ Stufe 1 wird um die Teilzeit gemindert, den FZ der Stufe 2 erhalte ich für meinen Sohn trotz Teilzeit voll.
Ist das so korrekt? Wo kann ich dazu rechtlich was finden?
Re: Höhe Familienzuschlag bei Teilzeit?
Verfasst: 24. Mai 2019, 13:41
von Gertrud1927
Hallo.
Im BBesg §6.1 steht wie die Dienstbezüge gekürzt werden.
In §1.2 steht was zu den Dienstbezügen gehört.
In §40 sind die Ausnahmen für die stufe 2 den Kinderzuschlag.
Dazu die BBesgVwV.
Re: Höhe Familienzuschlag bei Teilzeit?
Verfasst: 25. Mai 2019, 09:45
von Ungeheuer
Ok danke soweit.
Das die Stufe 1 also gekürzt wird, habe ich gefunden....aber leider noch nicht, warum die Stufe 2 nicht auch gekürzt wird!?
Re: Höhe Familienzuschlag bei Teilzeit?
Verfasst: 25. Mai 2019, 11:53
von Gertrud1927
Hallo. Ich denke das steht doch in §40.5. Ich unke mal weil du es ja verheimlichst. Der Vater ist auch im öffenlichen Dienst und es würde ihm Kinderzuschlag zustehen. Er bekommt ihn aber nicht weil Du das Kindergeld bekommst. Ihr seidt wohl zusammen mehr als eine Vollbeschäftigung.
Re: Höhe Familienzuschlag bei Teilzeit?
Verfasst: 25. Mai 2019, 13:07
von Ungeheuer
Nein...brauchst nichts zu unken

Ich bin der Vater und geschieden von der Mutter (die auch im öffentlichen Dienst ist). Ich erhalte jetzt nach der Scheidung den FZ1 ganz (bzw. gemindert wegen Teilzeit), weil das Kind bei mir lebt nach §40.1 Nr. 4.
Zusätzlich erhalte ich natürlich Stufe 2 für das Kind. Warum allerdings die Stufe 2 nicht um den Teilzeitanteil gemindert wird, erschließt sich mir momentan noch nicht.
Re: Höhe Familienzuschlag bei Teilzeit?
Verfasst: 25. Mai 2019, 20:22
von Gertrud1927
Hallo. Ich kann mich nur wiederholen §40.5. Ich übersetze mal auch wenn Du nur wissen wolltest wo Du rechtlich etwas findest.
Das stand auch schon in der ersten Post.
Die andere Person ist Deine Ex. Der steht auch Kinderzuschlag Stufe 2 zu. Du bekommst Ihn weil Du das Kindergeld bekommst.
Der §6 wegen Teilzeit wird auf den Betrag nicht angewendet weil Ihr zusammen eine Vollzeitbeschäftigung erreicht muß ich doch wieder unken.
Wenn §6 nicht angewendet wird bleibt es beim vollen Kinderzuschlag.
Re: Höhe Familienzuschlag bei Teilzeit?
Verfasst: 26. Mai 2019, 08:52
von Ungeheuer
Danke!! Jetzt habe ich es verstanden....manchmal hilft einfach doch nur mehrmaliges Lesen
